Die Lastschrift ist eine Zahlungsart, die erhebliche Vorteile sowohl für Zahlungsempfänger als auch für den Zahlungspflichtigen bietet. Gerade im Online-Handel zählt sie mit zu den beliebtesten Zahlungsarten überhaupt und stellt eine gute Alternative dar, wenn man nicht auf Rechnung einkaufen kann. Doch auch viele Strom- und Mobilfunkanbieter möchten, dass die Kunden über Lastschrift zahlen. Der Zahlungsempfänger erhält hierbei von dem Zahlungspflichtigen die Genehmigung, dass der entsprechende Betrag abgebucht werden darf.
Die Vor- und Nachteile der Lastschriftverfahren
Es gibt nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile, wenn eine Bestellung mittels Lastschrift bezahlt wird. Einige Kunden haben beispielsweise Probleme damit, Bankdaten in Online-Shops anzugeben. Bei der Lastschrift ist das leider unumgänglich. Doch in der Regel erfolgt die Weiterleitung der Daten über verschlüsselte und sichere Datenverbindungen, sodass es zu keinerlei Problemen kommen sollte.
Es gibt allerdings auch Nachteile für den Verkäufer. Denn wird über das Internet eingekauft und mittels Lastschrift bezahlt, so gibt es keine schriftliche Einzugsermächtigung, was sich in einem Streitfall für den Verkäufer negativ auswirkt. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass einige Anbieter keine Lastschriftzahlung anbieten.
Außerdem haben die Käufer ganze acht Wochen Zeit, eine Lastschrift zurückzugeben. Für die Verkäufer fallen in diesem Fall hohe Rücklastschriftentgelte an. Daher sichern sich die Verkäufer meisten im Vorfeld anhand von Bonitätsauskünften ab, bevor die Lastschrift angeboten wird.
Wie genau funktioniert die Lastschrift?
Das Lastschriftverfahren wird von vielen Onlineshops bereitgestellt. Hierbei wird das Konto des Zahlungspflichtigen mit dem entsprechenden Betrag belastet.
Gerade bei immer wiederkehrenden Zahlungen wie Handyabrechnungen und Stromabschlägen bietet sich dieses Verfahren an. Es ist also ein Girokonto notwendig, um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können.
- bargeldloser und regelmäßiger Zahlungsvorgang
- bequem und einfach gestaltet
- zu jeder Zeit widerrufbar
Wer sich also einmal für das Lastschriftverfahren entschieden hat, muss nicht zwangsläufig über die gesamte Laufzeit hinweg die Beträge per Lastschrift einziehen lassen. Es kann zwischenzeitlich die Genehmigung widerrufen werden. In dem Fall müssen die fälligen Beträge überwiesen werden.
Lastschriftarten
Generell unterscheidet man im Lastschriftverfahren zwischen der Einzugsermächtigung und der Abbuchungsermächtigung. Seit dem 01.02.2016 darf die Einzugsermächtigung nur im Rahmen eines elektronischen Lastschriftverfahrens und nur in Verbindung mit einer Kartenzahlung eingesetzt werden.
- Wird eine Einzugsermächtigung erteilt, so erlauben Sie dem Zahlungsempfänger einmal oder mehrmals bestimmte Beträge von Ihrem Konto einzuziehen.
- Bei der Abbuchungsermächtigung hingegen erklären Sie gegenüber Ihrer eigenen Bank, dass ein Zahlungsempfänger die Erlaubnis hat einmal oder mehrmals einen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Durch die SEPA-Umstellung werden jedoch die Arten des klassischen Lastschriftverfahrens durch die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift ersetzt.
Umstellung zur SEPA-Lastschrift
„SEPA“ steht für Single Euro Payments Area und benennt den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der EU-Länder sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz, Monaco und San Marino.
Mit der SEPA-Umstellung wird der bargeldlose Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt geregelt, indem alle Zahlungen gemäß einheitlichen Bestimmungen und gleichen Preisen in Euro getätigt werden. Das bedeutet für die SEPA-Länder, die eine andere Währung haben, dass durch die Währungsumrechnung Mehrkosten entstehen.
Deshalb wurde zum 01.02.2014 das SEPA-Verfahren eingeführt um den Ausbau des europäischen Binnenmarktes voranzutreiben.
IBAN und BIC
Eine der wichtigsten Errungenschaften der SEPA-Umstellung ist die europaweite technische Angleichung der Kontonummern. Hierzu wurden die „IBAN“ (International Bank Account Number) und die „BIC“ (Bank Identifier Code) eingeführt, um die länderspezifischen Regelungen endgültig abzulösen.
Dabei sieht die EU-Verordnung zur SEPA-Migration vor, dass ab dem 01.02.2014 die Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN und BIC ersetzt werden.
Für Inlandsüberweisungen ist sogar nur noch die IBAN notwendig und ab dem 01.02.2016 gilt „IBAN-Only“ (Nur noch die IBAN) im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.
Arten der SEPA-Lastschrift
Wie beim herkömmlichen Lastschriftverfahren, unterscheidet man bei der SEPA-Lastschrift zwischen der SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift.
- Bei der SEPA-Basislastschrift wird wie beim Einzugsermächtigungsverfahren eine Erlaubnis (Lastschriftmandat) erteilt, welches dem Zahlungsempfänger ermöglicht den Forderungsbetrag einzuziehen. Zu beachten ist, dass bei einer Erst- oder einmaligen Lastschrift erst nach fünf Geschäftstagen eine Transaktion erfolgen kann. Bei Folgelastschriften hingegen beträgt die Transaktionszeit nur zwei Tage.
- Bei der SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit), handelt es sich um ein spezielles Angebot für Unternehmer und Gewerbetreibende. Dabei ist das Ziel die Geschäftsabwicklung im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Es ist im Grunde mit dem herkömmlichen Abbuchungsverfahren vergleichbar, allerdings nur auf den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmern beschränkt.
Ein wesentlicher Unterschied zur Basislastschrift ist die kürzere Transaktionszeit, sodass das Lastschriftmandat erst einen Tag vor Fälligkeit eingereicht werden muss.
Es ist zu berücksichtigen, dass Gewerbetreibende und Unternehmen auch die Basislastschrift nutzen können, da es sich bei der Firmenlastschrift lediglich um eine Option handelt. Privatkunden und Verbraucher können die Firmenlastschrift nicht nutzten.
Kosten des SEPA-Lastschriftverfahrens
Unternehmer die im Rahmen einer SEPA-Firmenlastschrift agieren, können sich zwischen der gesicherten und der ungesicherten Lastschrift entscheiden.
- Beim gesicherten Verfahren erhält der Unternehmer den vollen Betrag sofort ausgezahlt, sodass er kein Risiko tragen muss.
- Entscheidet sich ein Unternehmen für das ungesicherte Verfahren, bleibt das Risiko beim Unternehmer.
Je nachdem, für welches Verfahren sich der Unternehmer entscheidet, entstehen Kosten zwischen 0,10 € und 2 € und ein prozentualer Betrag abhängig vom Transaktionsvolumen zwischen 1-3 %. Bei regelmäßigen Zahlungen können auch monatliche bzw. Grundgebühren fällig werden.
Gebühren für die Währungsumrechnung werden nur dann fällig, wenn mindestens eines der Konten in einer Fremdwährung geführt wird.
Warum funktioniert die Lastschrift nicht?
Manchmal kommt es vor, dass das Lastschrifteinzugsverfahren einfach nicht funktioniert. Es gibt mehrere Gründe, die die dafür verantwortlich sein können:
- Guthaben auf dem Konto reicht nicht aus
- Falsche Bankverbindung
- Konto existiert nicht mehr
- Widerspruch der Lastschrift (durch Zahlungspflichtigen)
- Angegebenes Konto ist kein Girokonto
Drum sollte man seine Angaben immer genau auf etwaige Zahlendreher überprüfen. Gerade bei der langen IBAN kann dies häufig vorkommen. Natürlich ist es sowohl für den Zahlungspflichtigen als auch für den Zahlungsempfänger sehr ärgerlich, wenn die Zahlung nicht funktioniert, denn zusätzlich zur teuren Rückbuchung verzögert sich auch die Zahlung, die gegebenenfalls auf einem anderen Wege abgewickelt werden muss.
Um solche Szenarien zu umgehen, sollte man darauf achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Auch sollte man sich nochmals vergewissern, dass man wirklich die korrekte Bankverbindung angegeben hat.
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siriwan Wenk says
Ich lade bei Skype immer mein Telefonguthaben auf. Vor einigen
Monaten habe ich mein Konto gewechselt. Das neue Konto wurde bereits
einmal von Skrill genutzt. Leider wird auf Ihrer Aufladungsbestätigung
immer noch das alte (falsche Konto) angegeben. Ist das jetzt korrigiert?
Siriwan Wenk