Die Schufa ist eine Firma, bei der persönliche und finanzielle Daten über Bürger gesammelt werden. Am häufigsten wird eine Schufaauskunft eingeholt, um die Kreditwürdigkeit von Personen einzuordnen. Negative Einträge bei der Schufa können dazu führen, dass Mietverträge nicht vergeben oder Kredite nicht genehmigt werden. Wie man Schufadaten löschen lässt, erklären wir in diesem Beitrag.
Schufa Eintrag: So kommen Daten in die Schufa
Die Schufa sammelt Daten nicht proaktiv, sondern listet lediglich Informationen, die ihr von Partnern zugetragen werden. Die Korrektheit der Einträge wird nicht geprüft, sie werden lediglich bewertet. Daraus entsteht der Schufa-Score, der häufig entscheidend ist, wenn eine Finanzierung beantragt wird.
Positive Einträge stehen für Zahlungsverpflichtungen, denen man nachkommt. Dazu gehören Kredite, die abbezahlt werden oder Mobilfunkverträge.
Außerdem gibt es negative Schufaeinträge. Hier werden Daten gesammelt, die sich auf nicht gezahlte Verpflichtungen beziehen. Ein Zahlungsverzug reicht nicht aus, damit ein negativer Eintrag bei der Schufa entsteht, hierzu sind mindestens zwei schriftliche Mahnungen erforderlich.
Warum sammelt die Schufa Daten?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wurde 1927 gegründet, damit Unternehmen ihre Zahlungserfahrungen zu Kunden austauschen konnten. Sowohl positive als auch negative Daten konnten weitergegeben und gespeichert werden.
Vor dem Vertragsabschluss mit Kunden können Unternehmen bei der Schufa anfragen, ob negative Informationen über die Person gespeichert sind bzw. ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit nachgekommen ist. Daraus kann ein Risiko abgeleitet werden, ob der Kunde seinen Verpflichtungen auch zukünftig nachkommen wird.
Die Daten sollen dabei möglichst aktuell sein, damit die Risikobewertung realistisch ist.
Welche Daten sammelt die Schufa?
Bei der Schufa werden personenbezogene Daten gesammelt, die zur Einschätzung des Risikos bei finanziellen Verpflichtungen einer Person dienen. Darüber hinaus werden auch persönliche Daten gespeichert, um eine Person zu identifizieren, damit beispielsweise keine Verwechslung bei der Risikobewertung stattfindet.
Diese Daten sammelt die Schufa:
- Personendaten: Name (ggf. auch frühere Namen wie Geburtsnamen), Anschrift und frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort
- Vertragsdaten: Konten wie Girokonten, P-Konten, Basiskonten, Ratenkredite und Finanzierungen, Kreditkarten
- Negativeinträge: Fällige, unbestrittene, mehrfach angemahnte oder sogar titulierte Forderungen oder andere Fälle von vertragswidrigem Zahlungsverhalten (auch Identitäts- oder Bonitätstäuschung)
- Öffentliche Daten: Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, wie z. B. bei einer Privatinsolvenz
- Getätigte Anfragen: Taggenau 12 Monate nach Anfrage
- Anfragen von Kreditkonditionen: 12 Monate nach der Anfrage
- Informationen über Kredite: Taggenau nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
- Informationen über fällige Forderungen: Nach drei vollen Kalenderjahren (mit Ablauf des 31.12. des dritten Kalenderjahres, das der Speicherung folgt), wenn die Forderungen in dieser Zeit erledigt werden.
- Informationen über laufende Vertragsbeziehungen: Nach Auflösung des Kontos
- Informationen über Versandhauskonten: Nach Rückzahlung der offenen Forderung
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte: Nach 3 Jahren oder mit Einstellung des Verfahrens
- Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages oder die Einstellung des Verfahrens mangels Masse: Nach 3 Jahren
- Information über die Ankündigung einer Restschuldbefreiung: Nach 10 Jahren oder bei Aufnahme der Information über die Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung
- Information über die Erteilung einer Restschuldbefreiung: Nach drei vollen Kalenderjahren
- Information über die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens: Nach drei vollen Kalenderjahren
- Information über die Versagung einer Restschuldbefreiung: Taggenau 36 Monate nach Anfrage
Aus diesen Daten wird nach internen Kriterien der Schufa-Score errechnet. Je höher der berechnete Prozentsatz, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Kunde einer Zahlungsverpflichtung nachkommen wird.
Woher kommen die Schufa-Daten?
Daten aus öffentlichen Verzeichnissen kann die Schufa – wie auch jeder andere – einsehen. Vertrags- und Personendaten kommen von den Partnern der Schufa. Dazu gehören Kreditinstitute, Energieversorger, Mobilfunkanbieter, aber eben auch viele Firmen, die ihre Risikoeinschätzung über die Schufa durchführen lassen.
Schufa-Eintrag löschen lassen
Wenn Informationen bei der Schufa über eine Person veraltet oder sogar falsch sind, können diese auf Antrag gelöscht werden. Außerdem können negative Einträge vor Ablauf der Löschfristen gelöscht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Da die Schufa die Korrektheit der Daten nicht prüft, sollten Sie dies selbst regelmäßig tun und bei falschen Einträgen die Löschung beantragen.
Löschungen müssen von der Schufa umgehend vorgenommen werden. Innerhalb des Bearbeitungszeitraums dürfen Daten über die strittigen Einträge nicht an Dritte weitergegeben werden.
Falsche Daten löschen lassen
Ist ein Eintrag bei der Schufa nicht korrekt oder sind die Daten veraltet, können Sie einen formlosen Antrag stellen, um die Daten löschen oder korrigieren zu lassen.
Achten Sie auch darauf, mögliche Beweismittel (Quittungen, Überweisungsbelege etc.) beizulegen, sofern vorhanden.
Negativeintrag bei der Schufa löschen lassen
Korrekte Negativeinträge bei der Schufa können ebenfalls gelöscht werden, sofern die Forderung nicht höher als 2.000 Euro war und innerhalb von sechs Wochen nach der letzten Fristsetzung beglichen wurde.
Vorlage für den Löschantrag
Nutzen Sie dieses Musterschreiben, um einen Eintrag bei der Schufa zur Löschung zu beantragen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Schufa-Eigenauskunft habe ich folgenden Eintrag gefunden, der nicht korrekt (nicht aktuell) ist:
Die Forderung über XX Euro der Firma XX wurde bereits am __.__.____ (Datum) beglichen. Den Überweisungsbeleg habe ich beigefügt.
Bitte löschen Sie den Eintrag bis zum __.__.____ (Datum) und senden Sie mir eine aktualisierte Eigenauskunft zu. Bei Nichterfüllung meines Gesuchs bis zu dem genannten Datum behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Download Löschantrag
Die Musterschreiben für den Löschantrag eines Schufaeintrags können Sie auch direkt herunterladen:
Löschantrag als PDF: Klicken Sie hier
Löschantrag als Word-Datei: Klicken Sie hier
Kontakt zur Schufa
Den Löschantrag können Sie postalisch an die Schufa senden. Je nach Anliegen ist aber auch eine telefonische Beratung möglich.
Schufa Postadresse
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Telefon: 0611 92780 (Montag – Freitag zwischen 8 und 19 Uhr)
Gesetzliche Löschfristen für Schufa-Einträge
Daten bei der Schufa werden nicht ”für immer” gespeichert. Je nach Art des Eintrags gelten unterschiedliche gesetzliche Löschfristen. Die Schufa hat ein Interesse daran, dass die Daten möglichst aktuell sind, um ihren Vertragspartnern so eine realistische Risikoeinschätzung geben zu können. Zu alte Daten können die Statistik verfälschen.
Verjährungsfristen für Einträge bei der Schufa
Löschantrag nicht erfolgreich – Was tun?
Wenn die Schufa Ihrem berechtigten Antrag auf Löschung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, sollten Sie anwaltlichen Beistand einholen.
Eine kostenfreie Alternative ist das Einschalten des Ombudsmanns der Schufa. Dabei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, die strittige Vorgänge prüfen und richtigstellen muss. Bevor Sie den Ombudsmann einschalten, muss jedoch ein Klärungsversuch mit der Schufa selbst stattgefunden haben.
Kontakt zum Schufa-Ombudsmann
Postadresse
SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
Fax: 0611 92788114
E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de
Kontaktformular: Klicken Sie hier
Zusammenfassung
Die Schufa sammelt persönliche und vertragsbezogene Daten von Personen, die sich nach eigenem Schema einer Risikobewertung unterzieht. Die gespeicherten Daten müssen nach einer bestimmten Frist gesetzlich gelöscht werden, allerdings können falsche oder veraltete Daten sowie Negativeinträge auch auf Antrag gelöscht werden.
Wichtig ist eine schnelle und professionelle Kontaktaufnahme mit der Schufa, um negative Auswirkungen auf Verträge und Vertragsanfragen zu vermeiden.
Die Schufa ist ein seriöses Unternehmen, dem an einer schnellen Klärung des Sachverhalts gelegen ist.
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