XXXLutz ist eine österreichische Einrichtungshauskette, die mittlerweile auch in Deutschland Fuß gefasst hat. In diversen Filialen und im Onlineshop können Möbel, Deko und Haushaltswaren eingekauft werden. Was viele Kunden nicht wissen: Für den Verbraucher macht es tatsächlich einen großen Unterschied, ob er in der Filiale oder im Onlineshop einkauft, zumindest was die Umtausch- und Rückgaberichtlinien angeht. In unserem Artikel erfahren Sie alles, was Sie für einen sorgenfreien Einkauf bei XXXLutz wissen müssen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie in der Filiale achten müssen und welchen großen Vorteil Sie bei einem Einkauf im Onlineshop genießen. Außerdem erfahren Sie, durch welche Rechte Sie geschützt sind, wenn der Artikel mangelhaft ist und wie Sie in dem Fall zu verfahren haben.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von XXXLutz
Sie haben Möbel, Haushaltswaren oder Dekorationsartikel bei XXXLutz gekauft und im Anschluss festgestellt, dass Sie die Artikel gar nicht benötigen? Viele Verbraucher gehen in dem Fall automatisch davon aus, dass sie die Artikel umtauschen oder zurückgeben können. Zumindest bieten das die meisten Händler an, sodass wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass dies gang und gäbe ist. Tatsächlich müssen Sie jedoch wissen, dass ein Umtausch oder eine Rücknahme von einmal verkauften Waren für den Händler freiwillige Leistungen sind, zumindest in den Filialen. Er ist also keinesfalls dazu verpflichtet, die an Sie verkaufte Ware wieder zurückzunehmen. Lediglich wenn er damit geworben hat, muss er sich auch an sein Versprechen halten.
Auf der Webpage von XXXLutz finden sich keine Informationen zu den Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den Filialen. Aus diesem Grund können wir Ihnen nur den Tipp geben, dass Sie bereits beim Einkauf abklären, welche Voraussetzungen für einen Umtausch oder eine Rückgabe gegeben sein müssen. So wissen Sie genau, worauf Sie achten müssen, wenn es zu der Situation kommt, dass Sie gekaufte Ware doch nicht behalten möchten.
Viele Händler ermöglichen einen Umtausch unter folgenden Bedingungen:
- Umtausch oder Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum
- Gegen Vorlage des Kassenbons
- Sofern die Ware ungebraucht und einwandfrei ist
- Gegen Erstattung des Kaufbetrages oder gegen einen Gutschein
Bedenken Sie bitte, dass dies für Sie nur eine Richtlinie ist. Wie sich die Umtausch- und Rückgaberichtlinien bei XXXLutz tatsächlich gestalten, erfahren Sie direkt in Ihrer Filiale.
Müssen Verbraucher sich auf die Umtausch- und Rückgaberichtlinien von XXXLutz einlassen?
Wie bereits erwähnt, sind ein Umtausch oder eine Rücknahme von einmal verkaufter Ware für XXXLutz nicht verpflichtend. Wird den Kunden diese Option gewährt, so darf das Unternehmen die Rahmenbedingung selbst festlegen. Verbraucher haben somit keine Möglichkeit diese anzufechten.
Können bei XXXLutz auch individuelle Umtausch- und Rückgaberichtlinien vereinbart werden?
Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch muss XXXLutz sich natürlich darauf einlassen. Sprechen Sie den Kundenservice einfach an, wenn Sie spezielle Umtausch- oder Rückgaberechtlinien benötigen. Möglicherweise kommt er Ihnen entgegen. Verpflichtet ist der Händler dazu jedoch nicht. Sollte es zu einer abweichenden Einigung zwischen Ihnen kommen, lassen Sie sie sich am besten schriftlich geben. So haben Sie einen Beweis in der Hand.
Das Widerrufsrecht im Onlineshop XXXLutz
Falls Sie lieber im Onlineshop einkaufen, haben Sie einen großen Vorteil. Sie sind gesetzlich durch das 14-tägige Widerrufsrecht geschützt. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die bestellte Ware 14 Tage lang nach Erhalt zu prüfen und sich erst innerhalb dieses Zeitraums zu entscheiden, ob Sie sie behalten möchten oder nicht. Völlig irrelevant ist dabei, aus welchen Gründen Sie sich anschließend gegen einen Kauf entscheiden. Der Händler ist verpflichtet die Ware zurückzunehmen, wenn Sie sie nicht mehr haben wollen.
Erweitertes Widerrufsrecht bei XXXLutz im Onlineshop
Als besonders kulanter Händler, erweitert XXXLutz das gesetzliche Widerrufsrecht und ermöglicht Ihnen einen Widerruf bis zu 30 Tage nach Erhalt der Ware. Dies ist ein großer Vorteil für Sie, denn Sie haben viel mehr Zeit, die Ware zu prüfen und zu überlegen, ob ein Kauf infrage kommt.
Darf XXXLutz das Widerrufsrecht einfach erweitern?
Ja. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt von der Erweiterung unangetastet. XXXLutz gewährt lediglich noch 16 weitere Tage aus Kulanz dem Kunden gegenüber. Dies ist erlaubt, weil der Verbraucher dadurch einen Vorteil hat. Nicht erlaubt wäre es, den Verbraucher durch eigens festgelegte Richtlinien zu benachteiligen.
Wie können Verbraucher das Widerrufsrecht bei XXXLutz geltend machen?
Um Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen, müssen Sie XXXLutz gegenüber erklären, dass Sie den Kaufvertrag nicht wahrnehmen möchten. Diese Erklärung senden Sie bitte innerhalb von 30 Tagen per Brief, Fax oder E-Mail an folgende Woolworth.
Kontakt zu XXXLutz:
BDSK Handels GmbH & Co. KG
XXXL – Onlineshop
– Kundenservice –
Mergentheimer Str. 59
97084 Würzburg
E-Mail: shop@xxxlutz.de
Fax: 0931 – 35955033
Sie können für die Erklärung ein eigenes Schreiben aufsetzen oder aber das Muster-Widerrufsformular verwenden, das in den AGB von XXXLutz zur Verfügung steht oder den Widerruf online erklären.
Senden Sie anschließend die Ware zurück. Nachdem sie geprüft wurde, erhalten Sie von XXXLutz die Rückerstattung des Kaufpreises. Dafür wird das Zahlungsmittel verwendet, mit dem Sie die Ware anfangs bezahlt haben.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um die Ware zurückzuschicken:
Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Ware
Sie haben ein mangelhaftes Produkt gekauft? Das bedeutet: Das gekaufte Produkt weist bestimmte Eigenschaften nicht auf, die Sie erwartet haben, oder es kann nicht in der erwarteten Art und Weise genutzt werden. Ist dies der Fall, sind Sie durch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geschützt.
Was bedeuten die Gewährleistungsrechte im Detail?
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ermöglichen es Ihnen einen Mangel am Produkt bis zu 24 Monate nach Kaufdatum beim Händler zu reklamieren. Ihnen steht dann automatisch eine Nacherfüllung zu, die in Form einer Reparatur oder eines Umtausches geschehen kann. Manche Händler bieten dafür auch eine Rücknahme des Produktes mit anschließender Kaufpreiserstattung an. Letzteres ist jedoch eine freiwillige Leistung, da der Händler gesetzlich dazu nicht verpflichtet ist.
Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen die Nacherfüllung nur automatisch zusteht, wenn der Mangel tatsächlich von Anfang an bestanden hat. Melden Sie den Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum, sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten eine Reparatur oder einen Umtausch. Melden Sie den Mangel erst später als sechs Monate nach Kaufdatum beim Händler an (zum Beispiel, weil Sie den Mangel erst später entdeckt haben), dann müssen Sie ihm gegenüber zunächst einmal beweisen, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an vorhanden war.
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