Der Zoll sorgt für die korrekte Versteuerung und Verzollung von importierten und exportierten Waren, und stellt sicher, dass Fälschungs- und Schmuggelware aus dem Verkehr gezogen wird. Eine Zollvollmacht ermächtigt Dritte, bestimmte Geschäfte für den Vollmachtgeber rechtsverbindlich ausführen zu können. Dies ist vor allem für Unternehmer attraktiv, die wenig Zeit haben sich mit den zollrechtlichen Bestimmungen auseinander zu setzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was man zur Zollvollmacht wissen muss und welche rechtliche Bedeutung sie hat.
Wann wird man mit dem Zoll konfrontiert?
Bei internationalen Handelsgeschäften wird man unweigerlich mit dem Zoll konfrontiert.
Der Zoll unterscheidet hierbei zwischen Personen, die Ware zu privaten Zwecken aus dem Ausland einführen oder ins Ausland schicken, und unternehmerisch handelnden Personen.
Privatpersonen
Privatpersonen müssen sich meist nur bei Bestellungen über das Internet von außerhalb der EU mit dem Zoll auseinandersetzen. Aber auch die direkte Einführung von Waren aus einem Nicht-EU-Staat kann zu Steuer- und Zollabgaben führen.
Die Abholung einer Sendung bei einem Zollamt und die Entrichtung anfallender Gebühren kann zeitraubend und für mit dem Zollrecht wenig vertraute Personen verwirrend sein.
Unternehmen und unternehmerisch handelnde Personen
Unternehmer sind zur korrekten Anmeldung bei der zuständigen Zollstelle für alle Ein- und Ausfuhren verantwortlich, einschließlich für den Handel innerhalb der EU.
Die Anmeldepflicht umfasst:
- den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren in oder aus einem anderen EU-Staat
- die Ein- und Ausfuhr von Waren in oder aus einem Nicht-EU-Staat
- die Durchfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren durch Deutschland
Genauso wie Steuerfachkräfte die Steuerangelegenheiten für Unternehmen übernehmen, kann es für die Abwicklung von Zollformalitäten vorteilhaft sein, eine Fachkraft zu beauftragen. Hierfür ist die Erteilung einer Zollvollmacht erforderlich.
Vorteile einer Zollvollmacht – Warum ist sie wichtig?
- Zeitersparnis: Abholung einer Postsendung bei der zuständigen Zollstelle durch einen Dritten
- Vermeidung potenzieller Strafzahlungen: Ein Experte kümmert sich um alle nötigen Formulare und Anmeldungen
Der Zollbevolllmächtigte übernimmt die Ein- oder Ausfuhranmeldung, Gebührenzahlung und Abholung einer Sendung.
Zu beachten ist hierbei allerdings unter anderem Artikel 15 des Zollkodex (UZK), nachdem „Anmelder“ nur derjenige ist, der eine Zollanmeldung im eigenen Namen vornimmt.
Wird ein Dritter jedoch mit diesen Aufgaben betraut, wird die Anmeldung nicht im eigenen Namen vorgenommen, bzw. die Abholung einer Sendung und potenzielle Entrichtung von Gebühren werden in einem fremdem Namen getätigt.
Geschäfte dieser Art können daher nur im Namen eines anderen vorgenommen werden, wenn eine Vollmacht – also eine durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht – erteilt wurde. Hiernach ist es dem Bevollmächtigten gestattet, nach außen als Stellvertreter eines anderen zu handeln.
Zollvollmacht erteilen – Wie und wem?
Die Zollvollmacht ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Sie kann auf zwei Arten erteilt werden:
- als Generalvollmacht für alle vertretungszulässigen Handlungen
- als Einzelvollmacht nur für bestimmte Handlungen
Sie kann gegenüber dem Bevollmächtigten prinzipiell formfrei auch mündlich erklärt werden. Um jedoch belegen zu können, dass eine Vollmacht tatsächlich erteilt wurde, ist es erforderlich, die Zollvollmacht schriftlich zu erteilen. Nur so wird sie vom Zollamt als rechtsgültig akzeptiert.
Die Zollvollmacht kann einer Einzelperson oder einem Unternehmen erteilt werden. Dies ermöglicht die Beauftragung eines professionellen Speditionsunternehmens bzw. einer Fracht- und Lagergesellschaft, die sich auf den internationalen Handel von Gütern und alle damit verbundenen Steuern, Zölle und Gebühren spezialisiert. Ebenso ermöglicht es die Bevollmächtigung eines Familienangehörigen oder Bekannten, der beispielsweise näher an dem Zollamt, an dem eine Sendung abzuholen ist wohnt, oder sich besser mit Zöllen und Steuern auskennt.
- Name und Adresse des Vollmachtgebers
- Name und Adresse des Bevollmächtigten
- Anschrift der zuständige Zollbehörde
- Geltungsbereich und -dauer der Vollmacht
Die Vollmachtsurkunde muss vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben sein.
Die korrekt ausgefüllte Vollmachtsurkunde befähigt den Bevollmächtigten bestimmte Sendungen von einer Zollstelle abzuholen, sowie Zollgebühren und Einfuhrsteuern im Namen des Vollmachtgebers zu entrichten.
Vorlage: Zollvollmacht
Eine generische Vollmachtsurkunde sieht wie folgt aus:
Anschrift des Zollamtes
Vollmachtgeber: ______________________ (Vollständiger Name und Anschrift)
Bevollmächtigter: ______________________ (Vollständiger Name und Anschrift)
Hiermit ermächtige ich die oben genannte Person dazu, meine Sendung vom Absender ______________________ (Name oder Firma) abzuholen sowie Zollgebühren und Einfuhrsteuern in meinem Namen zu entrichten.
Oder:
Hiermit bevollmächtige ich die oben genannte Person dazu, in meinem Namen und auf meine Rechnung Ausfuhranmeldungen für meine Exportsendungen zu erstellen, diese rechtsverbindlich zu unterzeichnen und Sendungsanmeldungen beim Zollamt sowie alle bei der Zollabwicklung notwendigen Handlungen vorzunehmen.
Diese Vollmacht ist gültig bis zum ____________ (Datum) / bis zum schriftlichen Widerruf und berechtigt ausschließlich zu den oben genannten Handlungen.
______________________
Ort, Datum und Unterschrift (des Vollmachtgebers)
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