Wenn Auslandsgeschäfte getätigt werden, haben Firmen einige Dinge zu beachten. Oft ist das einigen Unternehmen gar nicht bewusst, dass sie gewisse Meldungen durchführen
müssen. Doch was genau gibt es nun eigentlich laut dem Außenwirtschaftsgesetz zu beachten? Unter 12.500 Euro ist es eher uninteressant. Doch wenn ein- oder ausgehende Zahlungen über einen Betrag von 12.500 Euro hinweggehen, müssen Meldungen erfolgen. Meldepflicht und Bestimmungen für Auslandszahlungen werden in folgenden Gesetzen und Verordnungen festgehalten:
- §11 im AWG (Außenwirtschaftsgesetz)
- §§67 ff. AWV (Außenwirtschaftsverordnung)
Diese Paragrafen gelten für eingehende und ausgehende Zahlungen ins Ausland mit einem Wert von über 12.500 Euro. Aber was soll eigentlich der Sinn und Zweck der Meldepflicht sein? Letztendlich hat es eine statistische Aufgabe. Es soll eine Außenwirtschaftsstatistik erstellt werden, damit Deutschland den Überblick darüber behält, wieviel Geld für bestimmte Leistungen ins Ausland geht und wieviel Geld innerhalb Deutschlands bleibt.
Die Meldepflicht von Empfänger und Auftraggeber
Auftraggeber sowie Zahlungsempfänger einer Auslandszahlung sind zur Meldung verpflichtet, sofern der Betrag über 12.500 Euro liegt. Doch nicht nur Überweisungen, sondern auch SEPA-Lastschriften über diesem Grenzwert müssen gemeldet werden. Die Beträge sind der Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik bis zum 07. des Folgemonats zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt auf elektronischem Wege. Doch auch Privatpersonen müssen eine Meldung abgeben.
Hierbei ist es so, dass diese jedoch auch eine telefonische Meldung durchführen können. Beträge, die unter den 12.500 Euro liegen, sind mittlerweile nicht mehr meldepflichtig. Kreditinstitute weisen jedoch automatisch die Reglung vor, wenn es sich um grenzüberschreitende Ein- und Auszahlungen handelt. Der Vermerk ist unabhängig von einer Höhe. Unternehmen und Privatpersonen müssen sich an dieser Meldung also nicht stören.
Meldung an die Bundesbank
Die Meldungen müssen stets an die Bundesbank übermittelt werden. Für Privatleute bietet sich die Telefonnummer 0800 1234 111 an. Praktischerweise ist diese Telefonnummer komplett kostenfrei.
Sie wird auch als Meldewesen-Hotline bezeichnet. Auch Fragen werden zu diesem Thema über die Hotline verbindlich beantwortet. Auf der Seite der Bundesbank gibt es zudem ein AWV Formular, das ausgefüllt werden kann.
Auch ein Kontaktformular steht für Leute bereit. Bei Fragen kann man sich also problemlos an die Bundesbank wenden.
Sanktionen bei Nichtmeldung
Werden die Meldungen nicht durchgeführt, so wird vom Meldepflichtigen entweder grob fahrlässig oder doch vorsätzlich gehandelt. Dementsprechend werden auch Sanktionen verhängt.
Es können sogar Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden, wenn die Meldungen vorsätzlich ausbleiben oder nicht rechtzeitig eingehen. Ansonsten sind auch Bußgelder von bis zu 3.000 Euro möglich. Schon alleine die Tatsache sollte entsprechende Personen dazu veranlassen, eine rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Meldung abzugeben.
Vor der Meldung beachten
Bevor eine Meldung eingereicht werden kann, müssen Neueinreicher sich registrieren und zunächst eine Meldenummer beantragen. Meldenummern sind für Bestandsmeldungen und Transaktionsmeldungen gedacht. Auch Privatpersonen müssen eine Meldenummer beantragen.
Eine Meldenummer muss auch über einen bestimmten Antrag, der online zur Verfügung steht, beantragt werden. Dieser Antrag muss im Endeffekt an die szawstat-dtazv@bundesbank.de geschickt werden. Bei den AWV Meldungen ist es wichtig, dass diese stets bis zum 07. des Folgemonats eingegangen sind. Verlängerungen für die Fristabgabe können nicht gewährt werden. Meldeunterlagen müssen übrigens mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.
Ähnliche Artikel zum Thema
- Abkürzungen im Verwendungszweck
- AliPay
- Bargeld auf fremdes Konto
- Cashpool
- Debitkarte
- e-Wallets
- EC Karte aufladen
- EC Karte in den USA
- EC Karte oder Girocard
- EC-Karte der DKB
- EC-Karte entsperren
- EC-Karte sperren
- EU-Preisverordnung
- Fidor SmartCard
- Geduldete Überziehung
- Geld abheben ohne Karte
- Geld im Ausland abheben
- Geld ins Ausland überweisen
- Girogo
- Girokonto für Jedermann
- Girokonto und Tagesgeldkonto
- In welchen Ländern funktioniert V-Pay
- Interchange
- Konto trotz negativer Schufa
- Maestro EC-Karte
- Mit EC-Karte im Ausland bezahlen
- myPass
- Phishing
- POS-Verfahren
- Postpay
- Prepaid-EC-Karte
- Reiseschecks
- Scheckeinreichung
- Telecash – Was ist TeleCash?
- Tunz.com
- V-PAY Akzeptanz
- V-Pay Karte
- Was bedeutet „Bonität vorausgesetzt“?
- Was ist eine Girocard
- Was ist Geld?
- Was ist Scam
- Was ist Skimming?
- Was ist V-PAY?
Schreibe einen Kommentar