Mittlerweile ist es so, dass die meisten Menschen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Von daher kommen auch immer wieder Diskussionen auf, Bargeld gänzlich abzuschaffen. Dafür müssten allerdings noch einige Schritte erledigt werden.
Es müsste beispielsweise auch die Möglichkeit bestehen, bei einem Bäcker, Fleischer oder an einem Kiosk bargeldlos zu bezahlen. Doch bei Kleinstbeträgen ist das Zahlen mit Karte oft nicht gewünscht. Teilweise gibt es sogar Aushänge, auf denen darauf hingewiesen wird, dass die bargeldlose Zahlung erst ab einem bestimmten Einkaufswert möglich ist. Lastschriften, Überweisungen, EC-Karten-Zahlungen und mehr gehören zum Alltag. Doch gelegentlich kann es auch zu Bareinzahlungen kommen, die zugunsten eines Dritten passiert und zu einer fremden Bank geschickt werden muss. Sowas ist gerade dann notwendig, wenn man selber über kein Girokonto verfügt.
Bareinzahlung – Die einzige Möglichkeit
Einige Leute verfügen noch immer nicht über ein Girokonto. Vielleicht haben sie aufgrund negativer Bonität bisher kein Girokonto erhalten. Oder es wurde gesperrt. Es gibt die verschiedensten Gründe, warum eine Bareinzahlung durchgeführt werden muss. Muss beispielsweise eine Rechnung beglichen werden, allerdings selber kein Konto zur Verfügung steht, für denjenigen gibt es nur die Variante Bareinzahlung auf ein anderes Konto. Teilweise gibt es auch Leute, die nicht möchten, dass bestimmte Beträge auf den Kontoauszügen erscheinen und von daher lieber die Bareinzahlung nutzen.
Wie funktioniert die Einzahlung auf ein fremdes Konto?
Nun stellt sich für einige Leute die Frage, wie genau man in einem solchen Fall vorgehen muss, und was bei einer solchen Einzahlung beachten werden muss. Im Prinzip ist das Vorgehen nicht weiter problematisch. Man muss sich zu einer Bank seiner Wahl begeben. Dort gibt es ein einheitliches Formular für die Bareinzahlungen, die auf ein fremdes Konto erfolgen sollen. Das Formular wird auch Zahlschein genannt.
Auf diesem müssen folgende Daten erscheinen:
- Empfängername
- IBAN
- BIC
- Verwendungszweck
- Betrag
Die entsprechende Bank verbucht im Nachhinein die Einzahlung zugunsten des Begünstigten und zulasten der eigenen Kasse. Für den Bargeldeinzahler ist der Vorgang doch sehr praktisch. Man muss nicht zu der Bank des Zahlungsempfängers reisen, was sich bei ausländischen Zahlungsempfängern als schwierig erweisen könnte.
Einzahlung auf fremdes Konto – Das gibt es zu beachten
Die Kosten für die Bareinzahlung auf ein Konto Dritter können doch sehr hoch und unattraktiv ausfallen. Es gibt keinen festgeschriebenen Gebührensatz. Die Gebühren variieren also von Bank zu Bank. Einige Kreditinstitute verlangen einen Pauschalbetrag pro Auftrag. Bei anderen Banken wird ein gewisser Prozentsatz von dem eingezahlten Geld verlangt. Unter Umständen kann es passieren, dass einige Banken die Dienstleistung Bareinzahlung für Dritte nicht mehr anbieten. Auch kommt es vor, dass manche Direktbanken mit Filialbanken nicht kooperieren.
Es kann sich teilweise also doch als schwierig herausstellen, wenn ein Betrag zu einem bestimmten Empfänger geschickt werden soll.
Allerdings gibt es eine günstige Alternative zu den teuren Bareinzahlungen für Dritte. Bekannt ist der Service von Bitcoins. Hierbei handelt es sich um eine synthetische Währung, die von PC zu PC geschickt werden kann. Banken werden also komplett außen vorgelassen.
Um Bitcoins zu erwerben, muss man allerdings über eine Kreditkarte oder Prepaid-Kreditkarte verfügen. Nachdem man Bitcoins erworben hat, kann man diese in die gewünschte Währung umwandeln und abschicken. Bareinzahlungen auf fremde Konten können übrigens über den Automaten nicht erfolgen. Eine Vorstellung am Filialschalter ist meistens Pflicht.
Bei Bank identifizieren
Bareinzahlungen, die zugunsten Dritter sind, sind grundsätzlich mit einer gewissen Skepsis verbunden. Von daher gibt es ein Geldwäschegesetz, um die Aktivitäten zu kontrollieren und im Blick zu haben. Erfolgen Bareinzahlungen zugunsten Dritter mit einem Wert über 1.000 Euro, so ist eine Identifizierung des Einzahlers bei der entgegennehmenden Bank notwendig. Auch bei Bareinzahlungen in Fremdwährung ab 2.500 Euro werden ebenfalls kontrolliert. Zu beachten ist auch, dass bei Bareinzahlungen in Fremdwährungen lediglich Noten akzeptiert werden können.
Kosten für die Bareinzahlung auf fremdes Konto
Hier gibt es für Interessierte einen kleinen Überblick über die anfallenden Kosten bei verschiedenen Banken.
- Deutsche Bank: Pauschal 15 Euro
- Sparkasse: zwischen 6 und 12 Euro
- Commerzbank: Mindestgebühr 15 Euro, 2% des einzuzahlenden Betrags
- Berliner Volksbank: 10 Euro Gebühr
- Postbank: 6,50 Euro für weniger als 5 Euro, 15 Euro für Beträge zwischen 5 und 5.000 Euro, 15 Euro für jede weiteren 5.000 Euro
Alternative: Westerunion zur Bargeldeinzahlung nutzen
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Chris Morgenstern says
Ich habe soeben bei meiner ortsansässigen Sparkasse angefragt, dort ist eine Einzahlung überhaupt nicht möglich. Bei der Sparkasse im Nachbarkreis werden nur Beträge bis 999,99 € für 15,- € Gebühr akzeptiert. Die Hürden werden höher.