Mittlerweile ist es so, dass ein Girokonto zu den Standardausrüstungen eines jeden Bürgers zählen sollte. Doch manchmal gestaltet es sich doch schwieriger für einige Leute, ein Girokonto überhaupt zu erhalten. Es gibt kein vorgeschriebenes Recht, dass Banken allen Personen ein Konto einrichten müssen. Dabei ist es kaum möglich, am Wirtschafts- und Alltagsleben teilzunehmen, ohne ein Girokonto zu besitzen. Selbst die Sozialleistungen gibt es nicht mehr in bar, sondern müssen an ein Girokonto überwiesen werden.
Gerade diejenigen Leute, die bereits negativ aufgefallen sind und eventuell schon negative Einträge in der Bonität vorzuweisen haben, haben es besonders schwer. Viele Sparkassen und Banken lehnen Antragsteller ab. In der Praxis wird immer wieder rege darüber diskutiert, ob Kreditinstitute verpflichtet werden müssen, allen Leuten ein Girokonto zu gewähren. Ob es mittlerweile einen Zwang für die Genehmigung eines Girokontos gibt, ist allerdings nicht genau bekannt. Für Sparkonten gibt es allerdings einen Annahmezwang.
Negative Schufa – Kein Grund für Ablehnung
Auch wenn sich viele Banken und Sparkassen darauf berufen, dass sie aufgrund einer negativen Schufa kein Girokonto erteilen, ist das kein Grund zur Ablehnung. Es gibt spezielle Seiten des Institutes Deutsche Kreditwirtschaft.
Ausführliche Informationen gibt es auf diesen Seiten für Interessierte. Auch ist es Leuten möglich, sich dort über Banken zu beschweren, die kein Girokonto aufgrund negativer Schufa gewähren. Banken müssen also schon andere Gründe vorbringen, um kein Konto einzurichten.
Alternative zum herkömmlichen Bankkonto
Einige Banken lehnen ein ganz normales Girokonto aufgrund der vorliegenden Bonität ab. Dafür bieten sie die Möglichkeit an, ein guthabenbasiertes Konto einzurichten. In dem Fall gibt es also keinen Dispokredit und auch keine herkömmliche Kreditkarte. Das ist eine gute Alternative zu einem normalen Girokonto. Vor allem ermöglicht es dem Antragsteller, am Alltagsleben und Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Es können beispielsweise Sozialleistungen angewiesen werden und auf dem Konto erscheinen. Auch ist es dem Kontoinhaber möglich, Rechnungen zu begleichen, Abbuchungen durchführen zu lassen, Geld abzuheben oder mit der Karte in Läden zu bezahlen. Es bietet im Prinzip auch eine gewisse Sicherheit. Das Konto kann nicht ins Minus geraten und Schulden verursachen.
Das P-Konto – Ein besonderes Konto
Neben dem guthabenbasierten Konto gibt es auch noch ein P-Konto. Dieses ist ein Pfändungsschutzkonto und ist eine gesonderte Kategorie im Bereich der Konten. Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen wird dem Kontoinhaber die Teilnahme am Zahlungsverkehr gewährt. Bei herkömmlichen Kontopfändungen ist die Möglichkeit, am Zahlungsverkehr teilzunehmen, nahezu unmöglich.
Banken haben für diese Konten in der Vergangenheit erhöhte Gebühren verlangen wollen. Doch mittlerweile wurde bereits von Gerichten klargestellt, dass für Kontoinhaber keinerlei Mehrkosten als zu einem normalen Konto entstehen dürfen. Erhöhte Kosten für ein P-Konto sind also unzulässig. Erfahrungsgemäß ist es so, dass ein P-Konto nicht direkt eröffnet werden kann. Es muss den Umweg über die Eröffnung eines normalen Girokontos gehen. Bei der Norisbank kann es beispielsweise so gehandhabt werden, dass man ein Guthabenkonto eröffnen und ohne Weiteres in ein P-Konto umändern kann.
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