Interchange ist abgekürzt unter MIF bekannt. MIF bedeutet multilateral interchance fee. Durch Interchange sollen Erlöse der teilnehmenden Händlerbanken an die Bank, die die Karten ausgegeben haben, weitergegeben werden. Diese Erlöse sollen die Banken dazu motivieren, weitere Karten auszugeben. Nur so kann das Gesamtsystem einer einfachen und schnellen Zahlung aufrechterhalten werden. Zusätzlich sollen Zahlungsausfülle für den Issuer (Kartenherausgeber) kompensiert werden, die durch laufende Kosten aus folgenden Ereignissen entstehen können:
- Kundenbetreuung
- Transaktionsabwicklung
- Abrechnung
- Missbrauchsverhinderung
- Vorfinanzierung
Von daher gibt die Händlerbank einen bestimmten Anteil (prozentual) an die Bank weiter, die die Karten an die Kunden ausgibt. Eine einheitliche Höhe des Interchanges ist nicht festgelegt. Diese variiert und wird zwischen den Banken individuell vereinbart. Es kann allerdings auch passieren, dass Standardinterchanges von den Händlerbanken angeboten werden. Das ist gerade dann der Fall, wenn sich viele Händlerbanken und Kartenausgeber vorhanden sind. Auch die Höhe des Standardinterchanges kann variieren.
Dieser Interchange hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu zählen:
- verwendete Karte
- Abwicklungsart
- Branche
- Region
Der Verdienst an Kartenzahlungen
Bei einigen Geldinstituten ist es so, dass die Kreditkarten eine Jahresgebühr kosten. In den Fällen fragt man sich natürlich, warum das eigentlich so ist. Es gibt auch einige Banken, die keinerlei Gebühren für Kreditkarten verlangen. Viele Leute gehen davon aus, dass die Banken meistens schon 3 Prozent bei Geldzahlungen über die Karte verdienen.
Doch im Endeffekt fließen viele Faktoren ein. Bei großen Zahlungssystemen, hierzu zählen beispielsweise VISA und MasterCard, handelt es sich um ein Vier-Parteien-System (Kartenausgebende Bank, Händlerbank, Händler und Karteninhaber). Alle Beteiligten gehen untereinander verschiedene Vertragsbeziehungen ein. Werden beispielsweise in Asien mit einer Kreditkarte der Deutschen Bank bezahlt, so gibt es andere Konditionen für die Deutsche Bank, als wenn der Kreditkarteninhaber in Deutschland bezahlt. Es handelt sich also um ein doch recht komplexes und schwieriges System, wodurch auch die unterschiedlichsten Kreditkartengebühren und Nutzungsgebühren entstehen.
Preise können nur vom Vertragspartner verlangt werden. Diese Gebühren müssen natürlich im Voraus vereinbart worden sein. Eine kartenausgebende Bank kann beispielsweise keine Gebühren gegenüber dem Händler geltend machen. Denn der Händler hat lediglich einen Vertrag mit der entsprechenden Händlerbank.
Im Prinzip kann man sich das wie folgt vorstellen:
- Karteninhaber zahlt Jahresgebühr, Entgelte für Auslandseinsatz oder Bargeldabhebungen an kartenausgebende Bank
- Disagio in Form eines bestimmten Prozentsatzes vom getätigten Umsatz wird vom Händler an die Händlerbank gezahlt
Würde die kartenausgebende Bank keine Ausgleichszahlung erhalten, so würde es überhaupt kein Geschäftsmodell geben. Wenn die Bank beispielsweise Karten ausgeben würde, die nirgends nutzbar wären, so hätten Nutzer keinerlei Nutzen und würden sich im Endeffekt auch keine Karte organisieren. Eine gewisse Attraktivität wird
Händlerbanken gegeben, wenn sie Kartenzahlungen akzeptieren und unterstützen. Von daher gibt es auch den Ausgleich zwischen kartenausgebender Bank und Händlerbank.
Was spricht gegen das Interchange
Interchange ist bereits Kosten, die in dem Disagio der Händlerbanken bereits eingerechnet sind. Einige Händlerverbände argumentieren gegen Interchange. Sie meinen, dass die Kosten für die von den Händlern akzeptierten Karten sinken könnten, wenn der Interchange wegfallen würde. Das würde im Endeffekt niedrigere Kosten für den Verbraucher bedeuten. Dem gegenüber stehen allerdings Argumentationen entgegen. Es wird befürchtet, dass der Handel den Kostenanteil der Kartenzahlungen nicht an den Verbraucher weitergegeben könnte. So könnte die Gewinnmarge erhöht werden. Eine Preissenkung wäre jedoch für Verbraucher nicht zu spüren.
Eventuell wäre es eine gute Lösung, eine Kostenverrechnung bei entsprechenden Bezahlmitteln durch den Händler anzubieten. Händler könnten also einen Zu- oder Abschlag, je nach Zahlungsart, berechnen. Bereits in anderen Ländern wird es so gehandhabt, dass je nach Zahlart ein gewisser Aufschlag berechnet werden muss. Es ist jedoch auch so, dass bei VISA ein Aufschlag bei Zahlungen innerhalb Deutschlands verboten ist. Wer also beispielsweise mit VISA zahlt, dem kann ein Händler keinen Aufschlag berechnen.
Bei MasterCard hingegen wurde es erlaubt. Somit könnte eine Zahlung mittels MasterCard an einen Zuschlag geknüpft werden. In der Praxis nutzen nur wenige Anbieter diese Möglichkeit. Erwähnenswert ist, dass der Zuschlag nur so hoch sein darf, wie auch dem Unternehmen Kosten entstehen. Es gibt übrigens auch Ländern, in denen ein Aufschlag komplett untersagt wurde. Das Ergebnis war letztendlich ein Ansteigen der Transaktionsgebühren und Kartenpreise. Auch Zusatzleistungen wurden mit erhöhten Gebühren berechnet.
Änderungen zum Interchange
Es gibt immer wieder Kritiker und Befürworter und gelegentlich kommt es zu Änderungen. So ist es beispielsweise im Jahr 2007 gewesen. Es wurde festgestellt, dass Interchanges für grenzüberschreitende Vorgänge innerhalb der EWR von MasterCard nicht mit dem EU Vertrag akzeptiert werden können. Innerhalb eines halben Jahres musste MasterCard eine Änderung herbeiführen. VISA Europe hatte mit der Kommission aus 2002 eine Freistellung für den innereuropäischen Interchange vereinbart. Dieser lief 2007 aus. Die EU Kommission versucht, den Interchange weiterhin zu regulieren, sodass alle Beteiligten zufrieden sind und mit dem Ergebnis leben können.
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