In der heutigen Zeit hat die bargeldlose Zahlungsvariante einen hohen Stellenwert erreicht. Vielerorts wird nur noch über Karte gezahlt, anstatt auf Bargeld zurückzugreifen. Schließlich kann man sich so den Weg zur Bank sparen, um Geld zu holen. Dank der Kredit- oder EC-Karte hat man die elektronische Geldbörse immer mit dabei. Von daher ist es kein Wunder, dass viele Leute auf Bargeld verzichten und lieber mit Karte zahlen.
Bei der Zahlung über Karte wird häufig das POS-Verfahren angewandt. POS bedeutet ausgeschrieben Point of Sale. Dank des Verfahrens können Leute mit bestimmten Kredit- und EC-Karten an automatisierten Kassensystemen bargeldlos zahlen. Eingegeben werden muss die PIN, um die Zahlung durchführen zu können und zu bestätigen. Auch im Ausland ist es möglich, über das POS-Verfahren bequem zu bezahlen.
So wird über Electronic Cash im POS-Verfahren gezahlt
Nun ist natürlich interessant zu wissen, wie genau das Verfahren abläuft und was zu beachten ist. Im Prinzip ist es ein selbsterklärender Vorgang, den sicherlich schon nahezu jeder Mensch einmal durchgeführt hat. Der Zahlungsvorgang ist bekannt und gestaltet sich wie folgt:
- An der Kasse wird der Rechnungsbetrag eingetippt
- Nun kann die Karte in das Kartenterminal geschoben werden
- Eingabe der PIN in das Kartenlesegerät
- Zahlung abgeschlossen – Karte entnehmen
Das war es im Prinzip auch schon, wenn man über das POS-Verfahren bezahlen möchte. Hat man die PIN eingegeben, so werden die Geheimzahl und die Karte geprüft. Eventuell vorliegende Sperrungen und der Verfügungsrahmen werden ebenfalls geprüft. Wenn alles korrekt ist und passt, wird die Zahlung akzeptiert. Als Anzeige erfolgt die Aufschrift Zahlung erfolgt. Für den Verkäufer hat das POS-Verfahren den Vorteil, dass er eine Zahlungsgarantie aufgrund der Prüfungen erhält.
Der entsprechende Betrag wird im Endeffekt von dem Konto eingezogen und dem Verkäufer gutgeschrieben. Wichtig ist auch, dass der Kunde der EC-Karten-Belastung nicht widersprechen kann. Falls mangelndes Guthaben vorhanden ist, so muss die Lastschrift von der Bank dennoch stattgegeben werden, da eine Zahlungsgarantie gegeben wurde.
POS Verfahren hat POZ Verfahren abgelöst
Vor Jahren war es so, dass das POZ Verfahren angewandt wurde. Doch das hatte einige Nachteile für den Verkäufer. Denn in dem Fall war es damals so, dass der Kunde die entsprechende Lastschrift mit wenigen Angaben einfach zurückgeben konnte. Der Verkäufer erhielt somit keine Zahlungsgarantie. Trat damals der Fall auf, dass das Konto nicht genügend Guthaben aufgewiesen hat, so konnte die Bank die Lastschrift abweisen. Auch der Kontobesitzer hatte die Möglichkeit, der Zahlung zu widersprechen.
Bei dem Verfahren war es so, dass die Kosten deutlich niedriger ausfielen, als es bei dem aktuellen POS Verfahren der Fall ist. Wer über dieses Verfahren gezahlt hatte, der brauchte auch keine PIN eingeben. In dem Fall hatte die Unterschrift auf dem Lastschrift-Auszug gereicht. Auch wurde mit der Unterschrift dazu eingewilligt, dass bei einer Nichteinlösung einer Lastschrift der Verkäufer die Daten des Kunden ausgehändigt bekommen hat.
Vorteile des POS-Verfahrens
Nicht nur Verkäufer, sondern auch Käufer profitieren von einigen Vorteilen, die das POS-Verfahren zu bieten hat. Hierzu zählt beispielsweise die große Verbreitung des Verfahrens. Es ist also möglich, sowohl online als auch offline bequem und sicher bargeldlos zu zahlen. Zudem zeichnet sich die Zahlung über diese Technik durch seine besondere Schnelligkeit aus.
Kaum wurde die Geheimzahl eingetippt, kommt bereits die Bestätigung. Manchmal erscheint der Vorgang sogar schneller, als die Zahlung mit Bargeld. Die Zahlung über diese Variante ist für Verkäufer und für Käufer sehr sicher. Verkäufer haben die Sicherheit, das Geld auch wirklich zu bekommen. Und Käufer haben die Sicherheit, dass keine fremde Person die Karte nutzen kann. Die Geheimzahl kennt normalerweise kein anderer, als der Karteninhaber selber.
Kosten für Verkäufer und Käufer
Käufer, die über EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen möchten, müssen normalerweise keine Gebühren zahlen. Zumindest ist das innerhalb Deutschlands der Fall. Befindet man sich im Ausland, so kann es unter Umständen zu Auslandseinsatzentgelten kommen. Verkäufer hingegen müssen immer eine Gebühr pro Transaktion zahlen. Diese Gebühr liegt einheitlich bei 0,3 Prozent des Betrags.
Eine Mindestgebühr für die Transaktionen gibt es auch. Pro Transaktion müssen mindestens 8 Cent gezahlt werden. Deswegen versteht man auch, dass in einigen Läden oder an Tankstellen ein bestimmter Mindestbetrag vorgegeben wird, ab dem eine Kartenzahlung möglich ist. Werden Kleinstbeträge von angenommen 5 Euro per Karte bezahlt, so müsste der Verkäufer also mindestens 8 Cent zahlen. Das liegt im Endeffekt deutlich über den 0,3 Prozent und verursacht somit doch erhöhte Kosten für den Händler.
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