Ein Verrechnungsscheck kommt immer wieder zum Einsatz. Gerade wenn Versicherungen Beträge zu erstatten haben, wird oft festgestellt, dass diese Verrechnungsschecks ausstellen. Doch zu den gängigsten Zahlungsvarianten zählt die Scheckeinreichung heutzutage nicht mehr. Es handelt sich eher um eine recht alte und selten genutzte Zahlungsvariante. Vor einigen Jahren war die Zahlung über Verrechnungsschecks Gang und Gebe. Doch mit der Ära der Kreditkarten und EC-Karten wurde die Zahlung mit Schecks deutlich weniger. Ein Verrechnungsscheck ist ein Dokument, das die wichtigsten Daten des Zahlungsempfängers vorweist. Eine Barauszahlung des Geldbetrages ist bei einem Verrechnungsscheck nicht möglich – nur zur Verrechnung ist dieser existent. Von daher muss der Betrag auf dem Girokonto des Empfängers gutgeschrieben werden. Wichtige Daten, die auf einem Verrechnungsscheck nicht fehlen dürfen, sind:
- Datum
- Ausstellungsort
- Unterschrift des Scheckausstellers
- Betrag
So wird der Verrechnungsscheck eingelöst
Wer einen Scheck erhält, muss natürlich auch einige Dinge beachten. Sobald ein Scheck erhalten wurde, sollte sich der Empfänger auf den Weg zur Filial-Bank machen. Die Scheckeinreichung verläuft wie folgt:
- Scheck bei der Bank abgeben
- Einlösungsformular ausfüllen
- Weiterleitung von Scheck und Formular an die Buchhaltung
- Gutschrift auf dem Konto
Schon alleine die Tatsache, dass der Scheck zur Bank geschafft werden muss, macht die Nutzung eines Schecks sehr unattraktiv. Außerdem dauert es zwischen 2 und 4 Tagen, bis die Gutschrift auf dem Konto erfolgt. Das sind viele Punkte, die gegen einen Verrechnungsscheck sprechen. Viel einfacher funktioniert die Zahlung mittels Überweisung. Doch es gibt eben Unternehmen, die ganz einfach die Zahlung hinausschieben möchten. Denn mit dem Ausstellen eines Schecks gehen doch einige Tage vorüber, bis der ausgewiesene Betrag auf dem Ausstellerkonto abgebucht wird. Schon alleine der Postweg muss dabei eingerechnet werden. Mit einer einfachen Überweisung wäre das Geld direkt auf dem Konto des Empfängers eingegangen. Es handelt sich also teilweise um rein taktische Gründe, warum auf einen Verrechnungsscheck gesetzt wird. Für den Empfänger hat es auch noch den Nachteil, dass eine Scheckeinreichung meist mit Kosten verbunden ist. Dieser zusätzliche Nachteil ist sehr ärgerlich für den Zahlungsempfänger.
Schecks bei einer Direktbank einlösen
Noch komplizierter gestaltet es sich, wenn man über ein Konto bei einer reinen Direktbank verfügt. Es gibt keine Filialen, in der ein Verrechnungsscheck abgegeben werden könnte. In dem Fall muss man den Scheck an die entsprechende Bank per Post schicken. Also nimmt es nochmal Tage in Anspruch, bis der Scheck bei der Bank eingeht und zur Bearbeitung bereit ist. Zusätzlich muss man ein Anschreiben oder ein vorgedruckt ausgefülltes Formular hinzufügen, in dem ersichtlich ist, auf welchem Konto der Betrag gutgeschrieben werden soll. Oft ist es so, dass Vordrucke bereitgestellt werden, die nur noch von dem Empfänger ausgefüllt werden müssen. Allerdings ist dieser Vorgang doch mit einer gewissen Zeit und einem erhöhten Aufwand verbunden. Einen komplizierteren und zeitaufwendigeren Vorgang gibt es wohl kaum noch.
Fristen zur Scheckeinreichung beachten
Ein Verrechnungsscheck muss normalerweise innerhalb einer bestimmten Frist abgegeben werden. Einige Banken lösen beispielsweise den Scheckbetrag nur innerhalb einer vorgegebenen Vorlagefrist ein. Danach kann es passieren, dass die Scheckeinreichung nicht mehr funktioniert. In dem Fall müsste ein neuer Scheck ausgestellt werden. Innerhalb Deutschlands liegt die Vorlagefrist bei acht Tagen. Wenn man gerade zu diesem Zeitpunkt im Urlaub ist, so kann es passieren, dass die Vorlagefrist verstrichen ist und der Scheck nicht mehr eingelöst werden kann. In dem Fall rennt man dem Geld hinterher und muss sich mit dem Aussteller nochmal in Verbindung setzen. Einige Banken reagieren allerdings auch kulant und gewähren noch eine verlängerte Frist. Verrechnungsschecks aus dem europäischen Ausland können innerhalb von 20 Tagen eingereicht werden. Kommen Verrechnungsschecks aus Übersee, so gibt es sogar eine Frist von 70 Tagen. Hier müssen eben auch die langen Zustellwege bedacht werden.
Die Scheckvarianten im Detail
Im Bereich der Verrechnungsschecks gibt es zwei Varianten. Diese nennen sich Orderscheck und Überbringerscheck. Bei diesen beiden Arten gibt es einen großen Unterschied. Es ist so, dass der Orderscheck nur von derjenigen Person eingelöst werden kann, die auf dem Verrechnungsscheck genannt ist. Soll eine fremde Person den Scheck einreichen, so ist eine Vollmacht notwendig. Ein Überbringerscheck kann im Prinzip von jeder beliebigen Person eingereicht werden. Das ist ein Punkt, der gegen den Überbringerscheck spricht. Denn gerät die Post mit dem Scheck in falsche Hände, kann sich diejenige Person freuen, die den Scheck erhält. Da der Überbringerscheck nicht an eine Person gebunden ist, kann der Scheck problemlos eingereicht werden.
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