Erfahrungsgemäß ist es bei Ebay so, dass man Artikel, die man ersteigert oder gekauft hat, auch annehmen und bezahlen muss. Die Bestellung kann nicht einfach storniert werden. Wenn natürlich defekte Ware bei dem Käufer ankommt, dann gilt dies nicht.
Denn in dem Fall muss der Verkäufer den defekten Artikel zurücknehmen, diesen reparieren oder eine neue Ware zustellen. Das gilt sowohl für private Anbieter als auch für gewerbliche Verkäufer. Hinsichtlich des Widerrufsrechts gibt es jedoch Unterschiede hinsichtlich privater und gewerblicher Verkäufer.
Vom Kauf bei gewerblichen Verkäufern zurücktreten
Hat man Ware bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt oder ersteigert, so muss der Verkäufer ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen nach Lieferung einräumen. Diese Frist wurde vom Gesetz vorgegeben, kann allerdings auch höher ausfallen. Wie lange die Widerrufsfrist ist, hängt also von dem gewerblichen Verkäufer ab.
Gewerbliche Verkäufer müssen normalerweise auch eine Widerrufsbelehrung nach dem Kauf der ausgewählten Ware erhalten. Diese wird in der Regel als Ebay Nachricht oder per E-Mail zugestellt. In der Belehrung stehen die einzelnen Vorgaben und welche Folgen ein Widerruf der Bestellung mit sich bringt. Aber was ist eigentlich genau zu tun?
Widerruf tätigen
Wichtig ist, dass Käufer während der Frist den Widerruf tätigen. Das kann sogar bereits dann passieren, wenn man noch gar nicht die Ware bezahlt und erhalten hat.
Ware schon erhalten – und diese zurücksenden
Hat man bereits die bestellte Ware erhalten, so kann man die Ware einfach wieder an den Verkäufer zurücksenden. Bei einem Warenwert, der unter 40 Euro liegt, muss der Käufer die Rücksendekosten tragen. Liegt der Wert der Ware oberhalb der 40 Euro, so zahlt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand.
Ein Widerruf der Bestellung ist übrigens auch in Form eines Einzeilers möglich.
Dieser Einzeiler kann per Fax, per Mail oder per Post zugestellt werden. Wichtig ist hierbei, dass auf dem Schreiben Artikelnummer und Ebay-Name angegeben werden. Dies dient zur besseren Zuordnung der Rücksendung. Hat man das Widerrufsrecht in Anspruch genommen, muss man die Ware selbstverständlich auch nicht mehr bezahlen.
Der Verkäufer hat normalerweise eine Verkaufsprovision zu zahlen. Wird ein Artikel zurückgesandt, so möchte der Verkäufer diese Gebühren natürlich zurückerhalten. Von daher sollte man als Käufer fair sein und den Abbruch der Transaktion zustimmen. Denn nur so erhält der Verkäufer die entsprechende Provision von Ebay zurück.
Widerruf bei privaten Verkäufern
Hinsichtlich privater Verkäufer sieht es hinsichtlich des Widerrufsrechts ganz anders aus. Ein privater Verkäufer ist im Prinzip auch an die Widerrufsfrist von zwei Wochen gehalten, kann diese allerdings mit einer Klausel umgehen. Von daher gibt es auch nur sehr wenige private Verkäufer, die ein Widerrufsrecht einräumen.
Private Verkäufer, die in der Artikelbeschreibung angeben, dass kein Widerrufsrecht eingeräumt wird, nehmen die Artikel meist auch nicht zurück. Mangelhafte Ware ist natürlich eine Ausnahme. Die Artikel müssen selbstverständlich in dem Zustand sein, wie sie beschrieben wurden.
Wenn nichts von einem Defekt aufgelistet wurde, das Produkt jedoch nicht funktioniert, so kann dieses auch an private Verkäufer zurückgesandt werden. Das Geld ist selbstverständlich zurück zu erstatten. Falls es zu einem Problem kommt, sollte man sich zunächst mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. So kann man eventuell bestehende Probleme aus dem Weg räumen und sich gütig einigen.
Im Zweifel Ebay einschalten
Kommt man in einem Reklamationsfall nicht mit dem Verkäufer überein, so kann man sich an das Ebay Team wenden. Es gibt einen Ebay Käuferschutz, der in derartigen Angelegenheiten eingreifen kann. Allerdings ist es wichtig, im Vorfeld versucht zu haben, sich mit dem Verkäufer zu arrangieren. Kommt es innerhalb von zehn Tagen zu keiner Lösung, so wird das Ebay Käuferschutz-Team den Antrag überprüfen.
Ist der Käuferschutzantrag berechtigt, so gibt es von Ebay den Betrag sowie die Versandkosten zurück. Aber einfach nur so, weil man auf einmal doch nicht das Produkt haben möchte, kann man bei einem Privatkauf nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten. Bei dem Kauf über einen gewerblichen Verkäufer ist es jedoch etwas anderes. Denn da kann man prinzipiell innerhalb von 14 Tagen von dem Kaufvertrag zurücktreten und die Bestellung flexibler stornieren.
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Lothar Janda says
Hiermit widerrufe ich alles und jedes was ich bestellt habe.bin schwer krank und in krankenhaus.Mfg. Lothar Janda Bauerngasse 25 Schongau