Leider kann es immer wieder vorkommen, dass Ware defekt ankommt oder einen sonstigen Mangel aufweist. Das ist für den Käufer besonders ärgerlich. Schließlich hat man sich auf die Ware gefreut. Es gibt allerdings auch einige Regelungen, die bei einem solchen Fall zu beachten sind.
So ist es beispielsweise wichtig, dass der Käufer beweisen kann, dass der Mangel an der gelieferten Ware bereits bei Übergabe bestanden hat und nicht erst aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs im Nachhinein entstanden ist. Das kann sich natürlich in manchen Fällen als recht schwierig herausstellen.
Im Prinzip müsste man direkt bei der Paketübergabe das Paket öffnen, solange der Paketbote noch da ist. Anders verhält es sich, wenn man Ware von gewerblichen Verkäufern erhält. Denn in dem Fall gibt es auf Ebay eine Sonderregelung.
Wenn bei dem gelieferten Artikel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Fehler auftritt, so wird bereits von dem Gesetz her vermutet, dass der bestehende Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Der Verkäufer muss beweisen, dass der vorhandene Mangel bei der Übergabe noch nicht vorgelegen hat. Für Käufer ist es also wesentlich besser, wenn eine Ware von einem gewerblichen Verkäufer bezogen wird.
Diese Gewährleistungsrechte gibt es
Es stehen Käufern grundsätzlich verschiedene Rechte zu, wenn eine defekte oder mangelhafte Ware geliefert wurde. Im Prinzip sind es direkt vier wichtige Regelungen an der Zahl. Und zwar können Käufer folgende Rechte in Anspruch nehmen:
- Nacherfüllung in Form von einer Reparatur
- Rücktritt vom Kauf
- Minderung des Kaufpreises
- Schadenersatz
Prinzipiell ist es so, dass der Verkäufer zunächst das Recht auf die Nacherfüllung hat. Er kann also versuchen das mangelhafte Produkt zu reparieren oder doch lieber eine Nachlieferung einer mangelfreien Ware zu veranlassen. Wichtig hierbei ist es, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, die angemessen erscheint. Praktischerweise steht dem Käufer die Wahl zu, ob eine Nachlieferung oder Reparatur gewünscht ist. Aufgrund zu hoher Kosten kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Variante der Nacherfüllung ablehnen.
Selbstverständlich hat der Verkäufer die anfallenden Transportkosten, Materialkosten und Arbeitskosten zu tragen, die aufgrund der Nacherfüllung anfallen. Falls man als Käufer das Produkt selber zu einem anderen Unternehmen zur Reparatur gibt, so steht grundsätzlich kein Anspruch auf den Ersatz der Kosten zu. Falls der Verkäufer es nicht schaffen sollte , die Nacherfüllung während einer angemessenen Frist durchzuführen, so hat man als Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
Die Gewährleistungsfrist beachten
Grundsätzlich ist es so, dass private und gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf Neuware anbieten müssen. Bei gebrauchten Artikeln kann die Frist auf ein Jahr gekürzt werden. Sobald die Ware übergeben wurde, beginnt die Frist. Private Verkäufer haben bei Ebay jedoch die Möglichkeit, eine Gewährleistung auszuschließen.
In dem Fall muss jedoch auf der Angebotsseite ein entsprechender Vermerk zu sehen sein. Falls der Verkäufer jedoch mangelhafte Ware verschickt und über diesen Mangel Bescheid wusste, so gilt diese Klausel jedoch nicht. Wird der Mangel verschwiegen, so haftet der private Verkäufer genauso wie ein gewerblicher Verkäufer. Es muss also eine mangelfreie Ware zugestellt oder der Kaufpreise zurückerstattet werden. Zudem ist eine Schadenersatzklage unter bestimmten Umständen möglich.
Direkt den Verkäufer kontaktieren
Hat man mangelhafte Ware erhalten, so sollte man sich natürlich mit dem Erkennen des Mangels an den Verkäufer wenden. Mit ihm ist das weitere Vorgehen zu besprechen. Es kann allerdings auch passieren, dass der Verkäufer nicht erreichbar ist oder mit ihm kein Übereinkommen möglich ist.
Selbstverständlich kann man sich in einem solchen Fall an das Team von Ebay wenden. Zudem gibt es einen Ebay-Käuferschutz, den man in Anspruch nehmen kann. Wenn man einen Käuferschutzantrag stellt, prüft Ebay den Vorfall. Falls der Antrag begründet ist, so werden Kaufpreis und Versandkosten komplett zurückerstattet.
Der Ebay Käuferschutzantrag muss übrigens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der defekten Ware bei Ebay gestellt werden. Wurde zuvor der Verkäufer kontaktiert, so muss man ihm mindestens 10 Tage Zeit geben, um reagieren zu können.
Kommt es zu keiner Problemlösung mit dem Verkäufer, so steht der Einschaltung vom Ebay Käuferschutz nichts mehr im Wege. Das Team vom Käuferschutz reagiert erfahrungsgemäß innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage.
Ähnliche Artikel zum Thema
- Bei eBay Artikel zurückschicken
- Bei eBay mit Paypal bezahlen
- Bei eBay mit Überweisung bezahlen
- Bei eBay Payback-Punkte sammeln
- Bei eBay Paypal-Konto ändern oder löschen
- Bei eBay per Lastschrift bezahlen
- Bei eBay per Nachnahme bestellen
- Bei eBay stornieren
- Bei Ebay vom Kauf zurücktreten
- Bei eBay.co.uk (England) bestellen
- Bei eBay.com (USA / Amerika) bestellen
- eBay Gebot zurücknehmen / Gebot zurückziehen
- eBay Konto löschen
- eBay mit PaySafeCard
- eBay Plagiat
- Ebay Telefonnummer / Handynummer, Anschrift, Email-Adresse, Nachname ändern
- eBay Zahlungsmethode ändern
Schreibe einen Kommentar