Die Plattform Ebay kennen mittlerweile die meisten Leute für Auktionen im Internet. Hier kann man Produkte mit ein bisschen Glück zu besonders guten Konditionen ersteigern. Doch manchmal kann es zu einem Fehler kommen und gerne möchte man das Gebot zurücknehmen. Im Prinzip ist es aber so, dass das Angebot und die Annahme verbindlich sind.
Gerade dann, wenn es besonders hektisch zugeht und es kurz vor Ende einer Aktion ist, kann man schnell einen Tippfehler machen und anstatt 9,99 Euro zum Beispiel versehentlich 99,99 Euro eingeben. Vielleicht stellt man auch fest, dass die Produktbeschreibung doch nicht zusagt. Grundsätzlich darf nur ein Gebot zurückgenommen werden wenn:
- ein falscher Gebotsbetrag eingegeben wurde
- die Artikelbeschreibung auf einmal geändert wurde
Bei einem falschen Gebotspreis sollte man umgehend den Betrag korrigieren. Man sollte also nicht warten, bis die Auktion vorüber ist und dann plötzlich zurücktreten. Ein abgegebenes Angebot ist in der Regel gültig.
Bemerkt man, dass die Beschreibung eines Artikels jedoch erheblich geändert wurde, so hat man natürlich auch die Möglichkeit das Angebot zurückzuziehen. Das sind aber auch wirklich nur die einzigen beiden Gründe, warum man bei Ebay das Angebot zurückziehen kann.
Diese Fristen gibt es für die Gebotsrücknahme
Es gibt natürlich auch einige Vorgaben, die einzuhalten sind. Letztendlich hängt es auch von der Dauer des Auktionsendes ab. Liegt das Ende der Aktion in mehr als 12 Stunden, so werden alle Gebote gelöscht, die man im Vorfeld getätigt hat, wenn man das Gebot zurücknehmen möchte. Möchte man das Produkt doch ersteigern, allerdings zu einem niedrigeren Preis, so muss man erneut das gewünschte Maximalgebot angeben.
Liegt das Ende allerdings in weniger als 12 Stunden, so muss man das Gebot innerhalb der nächsten 60 Minuten zurücknehmen. Zu beachten ist allerdings, dass alle Gebote, die vorher getätigt wurden, weiterhin bestehen bleiben. Alle anderen Gebote können nur von dem Verkäufer storniert werden. Man muss man also mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und mit ihm abklären, ob er das Gebot bitte stornieren kann.
Sofort-Kauf Produkte zurückgeben
Bei den Sofort-Kauf Produkten gestaltet sich das Ganze natürlich doch etwas anders. In diesem Fall hat man ja kein Gebot abgegeben, sondern das Sofort-Kaufen Angebot angenommen. Möchte man einen Sofort-Kauf stornieren, so muss man mit der Kulanz des Verkäufers rechnen.
Normalerweise gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht. Während dieser Zeit können die erworbenen Produkte zurückgesendet werden. Trotzdem sollte man sich im Vorfeld über die Widerrufsbedingungen des entsprechenden Anbieters informieren. So ist man auf der sicheren Seite.
Das sollte man beachten
Wenn man Gebote zurücknimmt, wird das natürlich auch im Bewertungsprofil vermerkt. In dem Profil steht allerdings nicht, ob die Rücknahme zulässig oder unzulässig war.
Das macht für die Zukunft nicht so einen guten Eindruck, wenn bereits schon öfters Gebotsrücknahmen durchgeführt wurden. Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man von der Ebay-Plattform ausgeschlossen werden kann, wenn Gebotsrücknahmen missbräuchlich genutzt werden.
Wird ein Gebot ohne berechtigten Grund vom Käufer zurückgenommen, so kann es passieren, dass der Käufer dennoch die Zahlung leisten und das ersteigerte Produkt abnehmen muss. Unter Umständen kann es auch zu einer Schadenersatzklage kommen.
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