Viele Onlineshops nutzen die schwedische Firma Klarna als Zahlungsdienstleister. Werden offene Rechnungen oder Raten nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit bezahlt, kommt es zu Mahnungen, im weiteren Verlauf dann zu Inkassoschreiben. Wie Sie richtig reagieren, wenn Sie bei Klarna Inkasso sind, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
In diesem Artikel fassen wir die gängigen Abläufe bei einem Klarna-Inkassoverfahren zusammen und zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie sich richtig verhalten. Wir bemühen uns um Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen, dies stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie rechtlichen Beistand benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt!
Inkasso, wie passiert das?
Ein Inkassoschreiben erhält man nicht aus dem Nichts, denn um unbeglichene Forderungen an ein Inkassounternehmen weiterleiten zu können, muss zunächst ein Zahlungsverzug vorliegen. Viele Unternehmen senden zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung – dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Bei Klarna kommt statt einer Zahlungserinnerung direkt die erste Mahnung per E-Mail, die bereits kostenpflichtig ist.
Im Anschluss an das Mahnverfahren wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet, das die offene Forderung für Klarna eintreiben soll.
Zeitlicher Ablauf bei Zahlungsverzug
Klarna versendet insgesamt drei Mahnungen in einem Abstand von mindestens zwölf Tagen, d.h. nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist für Rechnungen und Raten bleiben noch mindestens 24 Tage bis zur dritten Mahnung. Kann Klarna daraufhin noch immer keinen Zahlungseingang verbuchen, leitet die Firma den Fall an ein kooperierendes Inkassounternehmen weiter. Ab diesem Punkt ist das Inkassounternehmen der Ansprechpartner des Schuldners und die geforderten Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Originalrechnung.
Wird die Forderung auch hier nicht beglichen, können ein gerichtliches Mahnverfahren und daraufhin ein Vollstreckungsbescheid und sogar die Zwangsvollstreckung folgen. Es sollte daher immer in Ihrem Interesse sein, den Fall schnell zu klären. Das ist übrigens auch für Klarna angenehmer, denn bei begonnenen Inkassoverfahren erhält die Firma weniger Geld, als wenn Sie die offene Summe direkt an Klarna bezahlt hätten.
Inkasso ist keine Schikane
Auch wenn viele Käufer sich vom Inkassounternehmen eingeschüchtert fühlen und das Inkassoverfahren für ungerecht halten, ist das Vorgehen dennoch in der Regel rechtlich korrekt. Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, nehmen Sie am besten schnell Kontakt auf und lassen Sie keine weitere Zeit verstreichen! Unberechtigte Mahnungen und Forderungen lassen sich oft beiseite schaffen.
Inkasso vermeiden
Um zu vermeiden, dass Sie bei Klarna inkasso gehen, sollten Sie natürlich im Idealfall die Rechnung schon bei Fälligkeit bezahlen. Dabei ist es wichtig, dass Verwendungszweck und Betrag korrekt angegeben werden. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Zahlungen niemals bündeln!
Kann Klarna die Zahlung nicht zuordnen, wird sie manchmal sogar zurücküberwiesen. In jedem Fall gilt der Betrag dann als ”nicht bezahlt”.
Wenn Sie bei einem Unternehmen mit Klarna bezahlen, müssen Sie den offenen Rechnungsbetrag oder die Raten auch auf das Konto von Klarna überweisen. Bezahlen Sie die Summe dennoch an den Onlineshop, bei dem Sie eingekauft haben, muss dieser erst Klarna darüber informieren, Klarna den Fall bearbeiten etc.
Das betrifft übrigens auch Rücksendungen. Haben Sie die komplette Sendung zurückgeschickt, sodass die Rechnung nicht mehr zu zahlen ist, weiß Klarna das nicht automatisch. Sie können aber eine Rücksendung im Kundenkonto angeben, dann wird die Rechnung pausiert, bis der Onlineshop alles bestätigt hat.
E-Mails immer prüfen!
Mahnungen versendet Klarna per Mail an die während der Onlinebestellung angegebene E-Mailadresse. Prüfen Sie darum Ihr Postfach regelmäßig, denn Mahnungen müssen nicht mehr postalisch versendet werden!
Kosten und Gebühren bei Inkasso
Das Inkassounternehmen erhält vom Gläubiger – also Klarna – die Information über die offene Forderung. Diese umfasst den Rechnungsbetrag und ggf. die Mahngebühren. Beim Inkassounternehmen selbst stellt der Rechnungsbetrag dann die Hauptforderung dar, dazu kommen Verzugszinsen und die Schadensersatzforderung (wie Mahngebühren etc.). Das Inkassounternehmen kann dann noch Auslagen berechnen, außerdem kommt die Umsatzsteuer hinzu.
So kann aus einer ursprünglich geringen Rechnung schnell ein hoher Betrag werden.
Welche Gebühren sind gerechtfertigt?
Wie hoch die Inkassokosten sein dürfen, hängt vor allem von der Höhe der Hauptforderung ab. Je mehr Geld Sie schulden, desto mehr kann das Inkassounternehmen auch für seine Dienste berechnen.
Ein Inkassounternehmen in Deutschland darf so hohe Gebühren in Rechnung stellen, wie ihm tatsächlich angefallen sind, allerdings nicht mehr, als ein Rechtsanwalt für die Bearbeitung des Falls verlangen würde. Dazu kommt oft eine Pauschale für Post und Telekommunikation, außerdem können weitere Kosten weitergegeben werden, wenn beispielsweise eine Adressermittlung durchgeführt werden muss.
Häufig werden Inkassokosten vor Gericht als ”zu hoch” eingestuft, doch nur wenige Schuldner gehen den langen Weg bis dorthin.
Richtig reagieren im Inkassofall
Wie Sie im Inkassofall richtig reagieren, hängt vor allem davon ab, ob die offene Forderung und die Weitergabe von Klarna an ein Inkassounternehmen berechtigt waren oder nicht.
Inkasso ist berechtigt
Haben Sie die Rechnung tatsächlich nicht fristgerecht bezahlt und auch auf Mahnungen von Klarna nicht mit einer rechtzeitigen Zahlung des kompletten Betrags reagiert, ist die Weitergabe an ein Inkassounternehmen meist rechtens. Die in Rechnung gestellten Gebühren wirken eventuell sehr teuer, dennoch sollten Sie sich bemühen, den offenen Betrag zügig zu bezahlen.
Können Sie das nicht auf einmal tun, bieten viele Inkassounternehmen auch eine Ratenzahlung an. Entweder ist der Vertrag der ersten Mahnung direkt beigelegt oder Sie können telefonisch anfragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Inkasso ist unberechtigt
Haben Sie den offenen Betrag rechtzeitig an Klarna bezahlt, handelt es sich möglicherweise um eine fehlerhafte Zuordnung der Zahlung. Die Weitergabe an ein Inkassounternehmen kann unberechtigt gewesen sein.
Setzen Sie sich trotzdem mit dem Inkassounternehmen in Verbindung – denn dieses ist nun Ihr Ansprechpartner, nicht mehr Klarna – und teilen Sie mit, wann und auf welchem Wege Sie welche Summe bereits gezahlt haben. Nutzen Sie Screenshots aus dem Onlinebanking oder Kontoauszüge als Beweise.
Bei Fehlern wird das Verfahren normalerweise zügig eingestellt.
Dieser Beitrag in Kürze
Werden offene Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, beginnt schnell ein teures Mahnverfahren, das sogar im Inkasso enden kann. Dabei steigen die Kosten immer weiter, eine schnelle Reaktion ist also wichtig. Inkassounternehmen wollen Ihnen nichts Böses, treten Sie also mit einem Ansprechpartner der Firma in Kontakt und versuchen Sie, alles schnell zu klären. Um die Kosten kommen Sie meist nicht herum.
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