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Käuferschutz bei Klarna: So sind Kunden abgesichert

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Käuferschutz bei Klarna

Wer online Waren bestellt, fühlt sich dabei oft dem Händler oder Zahlungsdienstleister ausgeliefert. Schließlich wird oftmals bezahlt, bevor die Ware ankommt. Bei Problemen muss man sich dann mit Hotlines rumschlagen. Klarna hat für seine Kunden eine Käuferschutzrichtlinie erarbeitet, um Kunden schlechte Erfahrungen zu ersparen. Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Beitrag.

Käuferschutzrichtlinie von Klarna

Ähnlich wie auch der Konkurrent PayPal hat Klarna einen eigenen Käuferschutz entwickelt, um Kunden vor unseriösen Onlinehändlern zu schützen. Doch auch bei verlässlichen Shops kann es manchmal zu Problemen mit der Ware oder der Lieferung kommen. Damit Kunden nur dann bezahlen, wenn sie auch zufrieden sind, gelten die Klarna Käuferschutzrichtlinien bei jedem Kauf auf Rechnung oder einer Ratenfinanazierung.

Ware wurde nicht geliefert

Haben Sie vom Händler keine Ware erhalten, müssen Sie diese selbstverständlich auch nicht bezahlen. Manchmal erhalten Sie jedoch schon die Rechnung, bevor die Ware da ist.

So gehen Sie richtig vor:


  1. Überprüfen Sie, dass Sie wirklich keine Lieferbenachrichtigung (z.B. durch Zettel im Briefkasten, eine Mail, etc.) erhalten haben.
  2. Kontaktieren Sie den Verkäufer, dass die Ware nicht geliefert wurde.
  3. Nutzen Sie im Klarna Kundenkonto die Möglichkeit ”Ein Problem melden”, die Zahlungsfrist wird dann pausiert.
  4. Klären Sie das Problem mit dem Verkäufer und schalten Sie notfalls Klarna ein.

Haben Sie die Rechnung bereits überwiesen oder hat die Zahlung mit Kreditkarte, Lastschrift oder Sofortüberweisung stattgefunden, kontaktieren Sie den Klarna-Kundenservice.

Falsche Ware geliefert

Enthält die Lieferung nicht die bestellten Produkte oder fehlen Artikel, können Sie den Klarna-Käuferschutz ebenfalls in Anspruch nehmen. Das gilt auch für fehlerhafte Ware, also bei Mängeln.

Fehlerhafte Ware reklamieren:


  1. Nutzen Sie im Klarna Kundenkonto die Möglichkeit ”Ein Problem melden” oder kontaktieren Sie den Kundenservice.
  2. Kontaktieren Sie den Onlineshop und schildern Sie Ihr Problem.
  3. Sollte vor Ablauf der Zahlungsfrist keine Einigung erzielt worden sein, kontaktieren Sie Klarna erneut, um Mahnungen zu vermeiden. Senden Sie Nachweise über die Fehlerhaftigkeit der Ware (am besten Fotos und Bestellbestätigung).

Wenn Sie erst nach erfolgter Bezahlung feststellen, dass die Ware fehlerhaft oder falsch ist, kontaktieren Sie sowohl den Verkäufer als auch Klarna. Sofern nicht mehr als 90 Tage seit der Bestellung vergangen sind, kann Klarna noch helfen. Ansonsten ist der Onlineshop der richtige Ansprechpartner.

Widerrufsrecht bei Onlinekäufen

Beim Onlineshopping haben Kunden ein Widerrufsrecht
Beim Onlineshopping haben Kunden ein Widerrufsrecht

Bei Onlinekäufen gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hiervon kann es Ausnahmen geben, die aber bei der Bestellung bzw. in den AGB des Onlineshops aufgeführt sind. Wenn Sie dieses Recht in Anspruch nehmen und Ihre Ware fristgerecht retournieren, erstattet Klarna auch den gezahlten Betrag zurück bzw. storniert die Rechnung.

Bei Rücksendungen kann es passieren, dass nicht der volle Betrag erstattet wird, z.B. weil bestimmte Versandkosten trotzdem gezahlt werden müssen oder Wertminderung stattfindet.

Ausnahmen vom Käuferschutz

Der Klarna Käuferschutz gilt nur für Verbraucher, also Endkunden. Wer als Unternehmer bestellt, kann diese Regelungen eventuell nicht umfassend in Anspruch nehmen.

Weitere Ausnahmen

  • Nicht bei Sofortüberweisung: Haben Sie nicht auf Rechnung oder in Raten per Klarna bezahlt, sondern den Service Sofortüberweisung in Anspruch genommen, gilt der Käuferschutz nur, wenn dies auch im Onlineshop des Händlers angegeben ist.
  • Nicht für Gutscheinkäufe: Haben Sie per Gutschein oder ähnlichen Wertmarken bezahlt, die vom Händler oder Dritten ausgegeben wurden, gilt der Käuferschutz nicht.
  • Nicht bei Annahmeverzug: Der Käuferschutz gilt nur dann, wenn Sie es dem Händler auch ermöglicht haben, die Ware zu liefern. Bei einer falschen Adresse oder einer Rücksendung nach Lagerung z.B. in einem Paketshop gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Schadensersatz, Abnahme der Ware oder Zahlung.

Käuferschutz in Anspruch nehmen

So klappt's mit dem Käuferschutz
So klappt’s mit dem Käuferschutz

Den Klarna-Käuferschutz in Anspruch nehmen kann jeder Kunde, der mit Klarna auf Rechnung oder in Raten bezahlt. Bei Bezahlungen per Sofortüberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte kann es Ausnahmen geben.

Kontaktieren Sie neben Klarna immer auch den Onlineshop, um das Problem mit ihm zu klären. Meist handelt es sich schlicht um Fehler und nicht um Böswilligkeit, sodass der Fall schnell geklärt werden kann.

Kontakt mit Klarna aufnehmen

Den Kundenservice von Klarna erreichen Sie am besten über den Livechat, der rund um die Uhr zur Verfügung steht. Mit eingeschränkten Telefonzeiten können Sie aber auch Mitarbeiter direkt sprechen und Ihr Anliegen schildern.

Kontakt zum Klarna-Kundenservice

Dies sind die beiden schnellsten Wege, um Klarna zu kontaktieren:

Live-Chat: Klicken Sie hier (verfügbar nach dem Login)
Telefon: 0221 699 501 10

Ansprechpartner für Kunden mit Klarna-Card

Haben Sie Ihren Einkauf über die Klarna-Card getätigt, ist nicht Klarna der wichtigste Ansprechpartner bei Problemfällen, sondern zunächst der Onlineshop. Dieser ist Vertragspartner von VISA, dem Herausgeber der Klarna-Card, und somit zuerst verpflichtet zu helfen. Klappt das nicht, hilft Klarna gerne weiter.

Bei Reklamationen von Käufen mit der Klarna-Card ist eine Info an Klarna ohnehin nützlich.

Dieser Beitrag in Kürze

Klarna hat für seine Kunden einen umfassenden Käuferschutz entwickelt und hilft ihnen, wenn es zu Problemen mit dem Onlineshop oder der Lieferung kommt. Rückerstattungen sind somit einfacher möglich, da Klarna als unabhängiger Dritter die Fälle prüft. Vom Käuferschutz gibt es jedoch Ausnahmen, die Sie beachten sollten.

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