Es wurde ein Betrag von dem Konto abgebucht, von dem man gar nicht wusste und den man gar nicht genehmigt hat? So haben Kontoinhaber die Möglichkeit, die Abbuchung mit wenigen Klicks rückgängig zu machen. Es ist also nicht so, dass man ewig hinter dem fälschlich abgebuchten Geld hinterherrennen muss oder sogar erst einmal herausfinden muss, wer den Betrag abgebucht hat. Von daher ist es ein sehr sicheres Verfahren für Kontoinhaber.
Warum sollte man als Kontoinhaber Lastschriften zurückgeben?
Vielleicht fragen sich einige Leute, warum man eine Lastschrift zurückgeben sollte. Schließlich hat man diese ja im Vorfeld mit dem Zahlungsempfänger ausgemacht. Doch es tauchen auch immer wieder Fälle auf, bei denen ein Betrag von einem Konto abgebucht wird, ohne das man das Einverständnis dazugegeben hat. In dem Fall ist es natürlich nicht wunderlich, wenn eine Lastschrift zurückgegeben wird.
Es kann aber auch zu einer Rücklastschrift kommen, wenn beispielsweise zu viel abgebucht worden ist. Oder vielleicht ist das Konto nicht gedeckt, sodass die Lastschrift wieder zurückgegeben wird.
Manchmal gibt es auch Probleme, wenn man eine Lastschrift widerrufen hat. Obwohl die Firmen darauf reagieren und das System umstellen müssen, kommt es gelegentlich diesbezüglich zu Problemen. Hat man eine Lastschrift widerrufen und wird trotzdem abgebucht, so ist es das gute Recht des Kontoinhabers, die Lastschrift rückgängig zu machen.
Die entstandenen Kosten des Zahlungsempfängers müssen die Zahlungspflichtigen dann natürlich nicht tragen, was allerdings die Zahlungsempfänger oft anders sehen. Bei unberechtigten Lastschriften sollte man auf jeden Fall mit dem Bemerken des Vorgangs die Abbuchung rückgängig machen.
Banken sind zur Ausführung der Rückgabe verpflichtet
Banken sind natürlich daran gebunden, die Wünsche der Kunden zu erfüllen und sich an die Vorgaben zu halten. Grundsätzlich besteht ein Rückgaberecht von 8 Wochen. Wer innerhalb dieser Zeit eine Lastschrift zurückgibt, dem muss der Betrag auf dem Konto wieder gutgeschrieben werden.
Doch gerade bei betrügerischen Vorgängen ist es manchmal gar nicht so einfach. Einige Banken berufen sich auf irgendwelche Klauseln, sodass angeblich die Lastschrift nicht rückgängig gemacht werden kann.
Doch in dem Fall sollte man sich als Kontoinhaber nicht abspeisen lassen. Es ist die Pflicht der Bank, einen fälschlich abgebuchten Betrag wieder gutzuschreiben. Bei unberechtigten Lastschriften haben Bankkunden sogar die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten rückbuchen zu lassen.
Online oder bei der Bank vor Ort widerrufen
Es gibt keine Pflicht, die Lastschrift direkt bei der Bank vor Ort rückgängig zu machen. Natürlich kann man das gerne tun, wenn man bereits unterwegs ist und zur Bank gehen möchte. Doch es gibt auch die Möglichkeit, die Lastschrift online über das Online-Banking zu widerrufen. Und zwar gibt es bei den Buchungsvorgängen normalerweise einen Button, durch den man die Lastschrift zurückgeben kann.
Möchte man das durchführen, ist in der Regel die Eingabe einer PIN notwendig. Danach wird auch schon direkt der Geldbetrag auf dem Konto gutgeschrieben. Derjenige, der die Lastschrift veranlasst hat, muss mit einem Minusbetrag auf dem Konto rechnen, da der Betrag wieder eingezogen wird.
Lastschriftverfahren sehr beliebt
Das Lastschriftverfahren gehört neben dem Rechnungskauf zu den sehr beliebten und begehrten Zahlungsarten. Sicherlich liegt es schon ganz alleine daran, dass man sicher und ohne Risiko einkaufen kann. Wird von dem Online-Shop ein falscher Betrag abgebucht oder die Ware gar nicht erst geliefert, kann man den entsprechenden Rechnungsbetrag wieder zurückbuchen lassen. Hierfür hat man insgesamt acht Wochen Zeit, was natürlich für Kunden ein besonders großer Vorteil ist.
Man sollte aber auch beachten, dass das Konto zum entsprechenden Zeitraum gedeckt ist. So werden Rücklastschriftkosten und Auseinandersetzungen mit dem Anbieter vermieden. Der Verkäufer läuft natürlich immer der Gefahr entgegen, dass der Zahlungspflichtige den Betrag rückgängig macht. Aber normalerweise geschieht das nur, wenn auch ein Grund vorliegt.
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