In der Praxis ist es mittlerweile häufig so, dass einige Anbieter ein Lastschriftverfahren vorgeben. Unter anderem kann das beispielsweise bei einer Versicherung oder bei der Telefonrechnung sein.
Doch man muss nicht zwangsläufig die ganze Zeit lang am Lastschriftverfahren teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit, das Lastschriftverfahren zu widerrufen. Das ist praktischerweise kein schwieriges Unterfangen. Doch es müssen einige Dinge beachtet werden.
Widerruf des Lastschriftverfahrens – Das gibt es zu beachten
Es gibt schon einige Dinge, die beachtet werden müssen, wenn man das Lastschriftverfahren widerrufen möchte. Und zwar ist es so, dass es einer gewissen Schriftform bedarf. Der Widerruf muss also schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift mit der Deutschen Post abgeschickt werden. Zudem sollte beachtet werden, dass es einige Tage Zeit in Anspruch nimmt, bis der Widerruf wirksam werden kann. Es ist also nicht empfehlenswert, knapp vor einer Lastschrift das Schreiben abzusenden.
Manchmal kann es passieren, dass aus irgendwelchen Gründen weiterhin Abbuchungen erfolgen. Diese Lastschriften können mit einer Frist von acht Wochen widersprochen und zurückgegeben werden. In der Regel wird eine Lastschrift ganz bequem über das Online-Banking zurückgebucht. Falls das nicht gehen sollte oder nicht am Online-Banking teilgenommen wird, muss man sich an die Mitarbeiter der entsprechenden Bank wenden. Diese leiten die nötigen Wege für den Widerruf ein.
Welche Daten dürfen auf einem Widerspruchsschreiben nicht fehlen?
Natürlich sollte ein Widerspruchsschreiben eine gewisse Form wahren. Es gibt einige Angaben und Daten, die nicht fehlen dürfen. Damit das Schreiben auch wirklich wirksam werden kann, sind folgende Daten unbedingt notwendig:
- Name und Anschrift der entsprechenden Firma
- Eigene Anschrift und Name
- Datum
- Kundennummer
- Auftragsnummer
- Handschriftliche Unterschrift
Diese Daten dürfen keinesfalls fehlen. Darauf sollte man achten, wenn man eine Lastschrift widerrufen möchte. Wer eine Lastschrift widerruft, beendet jedoch nicht den eigentlichen Vertrag. Wenn man also auch noch den Vertrag nicht mehr haben möchte, ist eine Kündigung notwendig. Ein gutes Beispiel für ein Schreiben ist: Hiermit wird die Einzugsermächtigung für das Konto XYZ (BLZ, Kontonummer beziehungsweise IBAN angeben) mit sofortiger Wirkung widerrufen. Um eine schriftliche Bestätigung wird gebeten.
Folgen des Widerrufs der Lastschrift
Wenn man die Lastschrift widerruft, so hat das natürlich auch einige Folgen. Die fälligen Beträge werden dann nicht mehr wie gewohnt von dem Konto abgebucht. Man muss also selber daran denken, die Beträge rechtzeitig zu überweisen. Macht man das nicht, so muss mit einer Mahnung gerechnet werden. Gegebenenfalls fallen Mahngebühren und Verzugszinsen an. Von daher sollte man dann genau darauf achten, dass man auch wirklich rechtzeitig überweist.
Den Widerruf kann übrigens die entsprechende Firma nicht ignorieren. Wenn ein Widerruf eintrifft, so muss dem stattgegeben werden. Es kann dann jedoch sein, dass eine Gebühr für die Zahlung per Überweisung fällig wird. Man sollte sich also im Vorfeld genau informieren, wie genau es vertraglich geregelt ist.
Die Lastschrift mit ihren Vorteilen
Eine Lastschrift hat natürlich einige Vorteile für den Zahlungspflichtigen. Von daher wird diese auch oft in Anspruch genommen. Man muss selber nicht an die Zahlungstermine denken. Außerdem muss keine Überweisung getätigt werden. Es ist alles komplett risikofrei, denn wenn ein falscher Betrag abgebucht wird, so kann dieser innerhalb der nächsten acht Wochen problemlos zurückgebucht werden. Dem Zahlungsempfänger entstehen dann Rückbuchungskosten, die erfahrungsgemäß auf irgendeine Art und Weise auf den Kunden umgelegt werden sollen.
Doch wenn die Lastschrift nicht rechtens war, müssen die Kosten natürlich von dem Zahlungsempfänger getragen werden. Für diejenige Person, die die Lastschrift zurückgibt, fallen in der Regel aber keine Kosten an. Besonders erwähnenswert ist natürlich der Punkt, dass sich Zahlungspflichtige an keine Fristen halten müssen. Die Beträge werden rechtzeitig abgebucht, sodass Mahngebühren, Verzugszinsen und ähnliche Kosten gar nicht erst anfallen.
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