Generell unterscheidet man bei einer Rückbuchung zwischen genehmigten und nicht autorisierten Abbuchungen. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, eine Rückbuchung zu beantragen. Wie das genau funktioniert, was Sie dabei unbedingt beachten sollten und welche Fristen wichtig sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Das Wichtigste im Überblick
- Innerhalb von acht Wochen ist bei einer autorisierten SEPA-Lastschrift eine Rückbuchung möglich.
- Handelt es sich um ein ungültiges SEPA-Mandat, beträgt die Widerrufsfrist 13 Monate.
- Ein bis zwei Geschäftstage nach der Rückbuchung wird das Geld dem Konto gutgeschrieben.
- Eine Rückbuchung der Lastschrift ist für den Zahlungspflichtigen kostenfrei, jedoch können bestimmte Mehrkosten für den Zahlenden entstehen.
- Eine Rückbuchung kann telefonisch, online und persönlich in der Filiale der Bank veranlasst werden. Die Regelungen können sich von Bank zu Bank unterscheiden.
Lastschrift zurückbuchen
Es gibt verschiedene Gründe für die Rückbuchung einer Lastschrift. Generell unterscheidet man zwischen der Rückbuchung und der Rücklastschrift (automatische Rückbuchung).
Bei der Rücklastschrift (der automatischen Rückbuchung) wird die Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung auf das Konto des Zahlungspflichtigen zurückgebucht. Hierbei entstehen in der Regel Ansprüche in Form von Bankgebühren, da die Bank des Zahlungspflichtigen die Buchung storniert und die Rückbuchung verlangt, woraufhin die Bank des Zahlungsempfängers die Rückbuchung veranlasst.
Die Rückbuchung kann bei einem genehmigten Lastschriftverfahren veranlasst werden, indem beispielsweise ein Fehler bei der Abrechnungssumme oder dem Fälligkeitsdatum erfolgt ist. Auch bei einer nicht genehmigten Abbuchung kann der Zahlungspflichtige die Rückbuchung des Betrages beantragen.
Fristen für Rückbuchungen
Sowohl für Privatleute im Rahmen einer Basislastschrift als auch für Unternehmen im Rahmen einer Firmenlastschrift spielen die Fristen einer Rückbuchung eine wesentliche Rolle.
Bei einer genehmigten Basislastschrift haben Zahlungspflichtige acht Wochen Zeit, um die Rückbuchung bei der Bank zu veranlassen. Es sind keine Gründe für den Antrag notwendig.
Bei einer nicht genehmigten Basislastschrift hingegen haben Zahlungspflichtige sogar 13 Monate Zeit, um die Rückbuchung zu veranlassen.
Rückbuchungen von Firmenlastschriften sind nicht möglich. Nur ein Widerspruch ist bis spätestens einen Tag vor der jeweiligen Buchung möglich.
Dauer einer Rückbuchung
In der Regel dauert die Rückbuchung einer Lastschrift ein bis zwei Bankarbeitstage, dann wird der Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben.
Kosten für Rückbuchung und Rückerstattung
In der Regel fallen für eine Rückbuchung Bankgebühren an. Gemäß dem Urteil vom BGH (vom 08. März 2005 – Az. XI ZR 154/04) können vom Zahlungspflichtigen keine Gebühren verlangt werden, jedoch kann die Bank beim Zahlungsempfänger als Antragsteller die Erstattung der entstandenen Kosten einfordern.
In der Regel berechnen die Banken Kosten im Bereich von 3-8,75 € für Rückbuchungen, von Lastschriften. Die genaueren Angaben finden Sie in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der entsprechenden Bank.
Je nach Rechtslage kann der Zahlungsempfänger die Mehrkosten beim Zahlungspflichtigen einfordern.
- Handelt es sich um eine Rückbuchung einer genehmigten Abbuchung, so können die Kosten auf dem Zahlungspflichtigen umgewälzt werden.
- Handelt es sich um eine nicht genehmigte Abbuchung, so haftet der Zahlungsempfänger allein für die Kosten.
- Handelt es sich um eine Rücklastschrift wegen mangelnder Kontodeckung, so haftet der Zahlungspflichtige für die entstandenen Kosten.
Lastschrift zurückholen – Das sollten Sie beachten
Was genau zu beachten ist, wenn es um eine Rückbuchung geht, können Sie in der folgenden Liste nachlesen:
- Regelmäßig die Umsätze kontrollieren
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Kontoauszüge nach möglichen Fehlern und fraglichen Abbuchungen. Bedenken Sie, dass Sie acht Wochen Zeit haben, um eine fehlerhafte Lastschrift zurückbuchen zu lassen. - Fragliche Abbuchungen genau prüfen
Bevor Sie eine Rückbuchung einer fraglichen Lastschrift veranlassen, prüfen Sie genau, ob es sich um eine genehmigte Abbuchung handelt, und ob tatsächlich ein Fehler vorliegt. Denn sollten Sie eine Lastschrift zurückbuchen, die rechtmäßig eingezogen wurde, so können zusätzliche Kosten entstehen. - Lastschrift zurückbuchen lassen
Haben Sie innerhalb der Fristen einen fehlerhaften Lastschrifteinzug entdeckt, dann veranlassen Sie sofort die Rückbuchung bei Ihrer Bank. Je nach Bestimmungen der Bank können sie entweder persönlich in der Bankfiliale, online über das Kundenportal oder telefonisch die Rückbuchung der Lastschrift beantragen. Dazu müssen Sie keinerlei Gründe angeben.
Ihr Name
Ihre Anschrift
Ihre IBAN und BIC
Name der Bank
Anschrift der Bank
Ort, Datum
Betreff: Rückbuchung einer Lastschrift der Firma … über xx,xx € … vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,
am … wurde mir der Betrag von € … per Lastschrift durch die … von meinem Konto (Nr. …) abgebucht. Ich bitte Sie um die Rückbuchung dieses Betrages.
Ich bitte um eine Bestätigung dieser Rückbuchung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Online Rückbuchung – Schritt für Schritt
Eine Rückbuchung können Sie je nach Bank persönlich vor Ort, online im Kundenportal oder auch telefonisch veranlassen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte bei unterschiedlichen Banken unternommen werden müssen, um die Rückbuchung einer Lastschrift zu veranlassen.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Sparkasse
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer Sparkasse.
- Loggen Sie sich in den Onlinebankingbereich ein.
- Klicken Sie auf „Zahlungsaufträge“.
- Klicken Sie auf „Rückzubuchende Lastschrift“.
- Klicken Sie auf „Lastschriftrückgabe“, um die Rückbuchung zu veranlassen.
Zu berücksichtigen, ist dass Sie gegebenenfalls eine TAN zur Aktivierung der Rückgabe benötigen.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Volksbank
- Öffnen Sie die Internetseite Ihrer Volksbank.
- Loggen Sie sich im Onlinebanking Portal ein.
- Wählen Sie die Umsätze des Kontos aus.
- Klicken Sie auf den Buchungstext der Lastschrift.
- Wählen Sie „Lastschrift widersprechen“ aus, um die Lastschrift zurückbuchen zu lassen.
- Die Eingabe einer TAN ist gegebenenfalls notwendig, damit die Rückbuchung durchgeführt wird.
Auch Lastschriften, die noch nicht gebucht worden sind, können storniert werden.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Commerzbank
- Gehen Sie auf die Seite der Commerzbank.
- Melden Sie sich im Onlinebanking-Bereich an.
- Wählen Sie das gewünschte Girokonto aus.
- Klicken Sie auf die Lastschrift, die Sie zurückbuchen möchten.
- Wählen Sie „Widersprechen“.
Zu beachten ist, dass Sie über das Onlinebaking-Portal der Commerzbank lediglich Lastschriften bis maximal 2.000 EUR zurückbuchen können.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Comdirect
- Öffnen Sie die Homepage der Comdirect.
- Melden Sie sich im Onlinebanking Portal an.
- Klicken Sie unter „Konto & Karte“ auf „Umsätze“.
- Wählen Sie die Lastschrift aus und klicken Sie auf den Pfeil.
- Wählen Sie den Button „Lastschrift zurückgeben“.
Beachten Sie, dass der Button „Lastschrift zurückgeben“ nur angezeigt wird, wenn eine Rückbuchung möglich ist (d.h. wenn die Frist noch nicht überschritten wurde).
Rückbuchung einer Lastschrift bei der ING DiBa
- Gehen Sie auf www.ing-diba.de.
- Klicken Sie auf „Log-in Banking“ und melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an.
- Öffnen Sie die fragliche Lastschrift mit einem Klick auf den Pfeil neben dem Saldo, um die Details angezeigt zu bekommen.
- Klicken Sie auf „Lastschriftrückgabe“.
Beachten Sie, dass die Lastschriften, die mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnet sind, per PIN bestätigt worden sind und deshalb nicht zurückgebucht werden können.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der DKB
- Öffnen Sie die Homepage der DKB.
- Melden Sie sich im Onlinebanking Portal an.
- Klicken Sie auf „Lastschriftrückgabe“.
- Klicken Sie auf den Pfeil neben der betreffenden Lastschrift.
- Bestätigen Sie die Rückgabe.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Consorsbank
- Gehen Sie auf die Internetseite der Consorsbank.
- Loggen Sie sich in den Onlinebankingbereich ein.
- Klicken Sie auf die Umsatzübersicht.
- Wählen Sie die Lastschrift aus und klicken Sie auf den geschwungenen Pfeil.
- Bestätigen Sie die Rückbuchung.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Netbank
- Öffnen Sie die Internetseite der Netbank.
- Loggen Sie sich ein.
- Klicken Sie auf „Umsätze“.
- Wählen Sie die Lastschrift aus, die zurückgebucht werden soll.
- Klicken Sie auf „Löschen“, um die Lastschrift zurückzubuchen.
- Bestätigen Sie mit einer TAN die Rückbuchung der Lastschrift.
Das „i“ am rechten Rand der Lastschrift zeigt Ihnen, ob man die Lastschrift zurückbuchen kann.
Rückbuchung einer Lastschrift bei der Postbank
- Öffnen Sie die Homepage der Postbank.
- Loggen Sie sich mit Ihren Kundendaten ins Onlinebanking ein.
- Wählen Sie das Konto aus und klicken Sie auf „Umsätze“.
- Wählen Sie die entsprechende Lastschrift aus.
- Klicken Sie auf „Lastschrift widersprechen“.
- Bestätigen Sie den Widerspruch durch „Weiter“.
- Wählen Sie das TAN-Verfahren aus, um die Rückbuchung zu veranlassen.
Beachten Sie, dass Sie eine TAN zugesendet bekommen um die Rückbuchung zu bestätigen.
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