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Das IPZ FFM – Was ist es und wofür ist es verantwortlich?

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Das IPZ ist das Hauptzollamt Deutschlands. Alle Pakete, die aus Deutschland ins Ausland verschickt werden oder die aus dem Ausland in Deutschland ankommen müssen zur Verzollung durch das Internationale Postzentrum in Frankfurt. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Zoll von Sendungen wissen müssen – Bearbeitungsdauer, potentielle Zusatzkosten und Ihre Rechte.

IPZ FFM – was ist das?

Das IPZ ist das Internationale Postzentrum in FFM – Frankfurt am Main. Aufgrund seines Standortes am Frankfurter Flughafen wird es manchmal auch „DEFRAA“ (Deutschland Frankfurt Airport) genannt. Eine Zweigstelle, das sogenannte IPZ 2, befindet sich in Niederaula. Das IPZ Frankfurt wird außerdem vom Paketzentrum Rodgau unterstützt.

Die Aufgabe des IPZ Brief- und Paketzentrums von DHL und Deutsche Post ist die Abwicklung und Verzollung von internationalen Sendungen von und nach Deutschland. Post- und Zollbeamte sind hier gemeinsam tätig.

Täglich landen circa 274.000 Sendungen beim IPZ. Pro Tag werden hiervon um die 40.000 abgefertigt. Nicht alle Sendungen müssen den Zoll durchlaufen. Ursprungs- bzw. Zielland und die Art der verschickten Ware sind hierfür ausschlaggebend.

Worauf achten die Zollbeamten?

Zollbeamte achten auf die korrekte Verzollung von Warensendungen, dass Formulare richtig ausgefüllt sind und fangen Schmuggelware ab.

Postmitarbeiter schütteln Pakete und Briefe, riechen, lauschen und stellen somit fest ob eine Sendung beispielsweise Lebensmittel, Tabakwaren, Flüssigkeiten oder sogar Tiere enthält. Gefälschte Markenprodukte, Kinderspielzeug, das giftige Farbstoffe enthält, Elektrogeräte ohne Zertifikate, verbotene Medikamente und Waffen werden ebenfalls herausgefischt. Im Verdachtsfall weist ein Zöllner den Postmitarbeiter an, die Sendung zu öffnen.

Wird eine Sendung als zollpflichtig deklariert, wird sie dem Empfänger entweder mit einem Zahlungshinweis zugestellt oder bei einem Zollamt in seiner Nähe hinterlegt. Dies ist vor allem der Fall, wenn der angegebene Warenwert nicht glaubhaft ist, Fragen zum importierten Produkt offen sind oder verpflichtende Begleitpapiere fehlen.

Jährlich werden durch dieses Verfahren circa 15 Prozent der Sendungen aus Nicht-EU-Ländern als abgabepflichtig deklariert. Der Großteil wird dem Empfänger direkt zugestellt.

Bearbeitungsdauer beim IPZ FFM

Eine pauschale Angabe zur Bearbeitungszeit einer Sendung beim IPZ lässt sich nicht machen. Eine falsche Deklarierung der Ware oder erhöhtes Postaufkommen zu bestimmten Jahreszeiten können zu Verzögerungen führen.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Sendung beim IPZ liegt zwischen mehreren Stunden und mehreren Tagen. Erfahrungsberichte von Kunden zeigen jedoch, dass es unter Umständen auch mal zu einer wochen- oder gar monatelangen Verzögerung kommen kann. Über eine Sendungsnummer kann der Kunde den Status seiner Sendung im Normalfall nachverfolgen.

Was tun, wenn die Bearbeitung lange dauert?

Sollten seit der Warenankunft in Deutschland mehr als fünf Werktage ohne neue Informationen vergangen sein, besteht die Möglichkeit im internationalen Postzentrum den Sendungsstatus zu recherchieren.

Hierzu bitte eine E-Mail mit den folgenden Informationen an importanfragen@deutschepost.de senden:

  • Sendungsnummer
  • Inhalt der Sendung
  • Empfängeranschrift
  • Empfänger Telefonnummer

Kosten & Gebühren

Es wird nach drei Sendungsarten unterschieden:

  • Sendungen innerhalb der EU
  • Sendungen in ein Nicht-EU-Land
  • Sendungen aus einem Nicht-EU-Land

Sendungen innerhalb der EU

Sendungen innerhalb der EU werden normalerweise direkt zugestellt und nicht vom Zoll bearbeitet. Verbrauchssteuerpflichtige Waren bilden hier die Ausnahme.

Die folgenden Waren unterliegen in Deutschland der Verbrauchsteuer:

  • Branntwein, Bier, Schaumwein, Schnaps und alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse
  • Energieerzeugnisse (Mineralöl, Erdgas, Kohle)
  • Strom
  • Tabak und Tabakwaren
  • Kaffee

Die Verbrauchssteuer ist von einer der folgenden natürlichen Personen zu zahlen:

  • vom Steuerlagerinhaber des Ortes, an dem die verbrauchsteuerpflichtige Ware hergestellt, verarbeitet, gelagert, abgeschickt oder empfangen wird
  • vom Versender, Empfänger, Spediteur oder Dritten, der eine Sicherheitsleistung für die Beförderung erbringt
  • vom Einführer der Ware, wenn diese ohne Anwendung des Steueraussetzungsverfahrens eingeführt wird.

Wird die sogenannte Reisefreimenge nicht überschritten, fällt kein Zoll an.

Die folgenden Grenzen gelten:

  • Tabak: 800 Zigaretten oder 200 Zigarren, bzw. 1 kg Tabak
  • Alkohol: 90 l Wein, davon maximal 60 l Schaumwein, 110 l Bier oder 10 l Schnaps
  • Kaffee: 10 Kg Kaffee

Sendungen in ein Nicht-EU-Land

Für die Ausfuhr von Waren aus der EU können grundsätzlich Ausfuhrzölle erhoben werden. Ausfuhrabgaben werden allerdings nur selten festgesetzt, da es üblicherweise im Interesse der EU liegt, Waren in Drittländer zu exportieren.

Verbrauchsteuerpflichtigen Waren können unter Aussetzung der Steuer unmittelbar oder über andere EU-Mitgliedstaat in ein Drittland exportiert werden.

Bei weltweiten Sendungen aus der EU sind Waren in den folgenden Fällen von der Zollanmeldung befreit:

  • Die Ware ist für den Privatverbrauch bestimmt
  • Die Ware verfolgt kommerzielle Zwecke, hat jedoch einen Wert von weniger als 1000 Euro, es sind keine Sondergenehmigungen für sie erforderlich und es wird keine Ausfuhrerstattung beantragt

Sendungen aus einem Nicht-EU-Land

Sendungen, die aus einem Nicht-EU-Staat in Deutschland ankommen, müssen immer im IPZ abgefertigt werden. Ob Kosten anfallen hängt vom Zweck und Wert der Ware ab.

Geschenke

Geschenksendungen zwischen Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei.

Käufe

Bei Bestellungen über das Internet ist der Warenwert ausschlaggebend. Dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen.

  • Bei einem Warenwert bis zu 22 Euro werden keine Abgaben fällig.
  • Bei einem Warenwert von 22 Euro bis 150 Euro ist die Sendung zollfrei, es fällt jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent an. Gegebenenfalls fällt zudem eine Verbrauchssteuer an.
  • Bei einem Warenwert ab 150 Euro fallen Abgaben nach dem Zolltarif an. Zudem fallen Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an

Fazit

Bei der Aus- und Einfuhr von Waren innerhalb und außerhalb der EU können Zölle und verschiedene Steuern anfallen. Es ist daher ratsam sich besonders vor dem Kauf bzw. Verkauf von Waren mit signifikantem Warenwert genauestens beim Deutschen Zoll zu informieren. Bei Bestellungen aus dem Ausland sollte genügend Zeit für die Abwicklung der Sendung durch die IPZ in Frankfurt eingeplant werden.

IPZ FFM Kontakt

Hauptzollamt:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Hahnstr. 68 – 70
60528 Frankfurt Am Main
Telefonnummer: +49 69 257829-0
Fax: +49 69 257829-4000
E-Mail: poststelle.hza-ffm@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Fracht Abfertigungsstelle:
Zollamt Fracht Abfertigungsstelle IPZ (Internationales Postzentrum)
Flughafen, Gebäude 190
60549 Frankfurt Am Main
Telefonnummer: +49 69 690-71052, -71519
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

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