Wenn Sie ein Paket aus dem Ausland erwarten, kann Ihre Sendung in der DEFRAA landen. „DEFRAA“ steht für „Deutschland Frankfurt Airport“ und beschreibt den Ort, an dem die internationalen Sendungen verzollt werden. Was DEFRAA genau ist, erfahren Sie neben weiteren hilfreichen Informationen im folgenden Artikel.
DEFRAA – Das Wichtigste im Überblick
- Die DEFRAA ist der Standortcode des internationalen Postzentrum am Frankfurter Flughafen.
- In der DEFRAA werden die internationalen Sendungen zollrechtlich abgewickelt.
- In der Regel dauert die Bearbeitung der Sendung in der DEFRAA zwei bis vier Wochen.
- Sendungen, die innerhalb der EU versendet werden, landen nicht in der DEFRAA.
- Alle Sendungen, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen, landen in der DEFRAA und werden zollrechtlich überprüft. Die Zollgebühren hängen von der Ware, dem Wert und dem Herkunftsland ab.
- Geschenksendungen zwischen Privatpersonen, die einen Wert von 45 € nicht übersteigen, sind zollfrei.
- Die Zollgebühren bei Internetbestellungen hängen vom Warenwert ab.
Allegmeines zur DEFRAA
DEFRAA ist eine Abkürzung und steht für Deutschland Frankfurt Airport. Damit ist der Standortcode des Internationalen Postzentrum (IPZ) am Frankfurter Flughafen gemeint, welches zuständig für die zollrechtliche Abwicklung von internationalen Sendungen ist.
Mehr als 1.500 Angestellte bearbeiten täglich Millionen von Briefsendungen, Postkarten und Paketen. Um zu garantieren, dass keine illegalen Waren geschmuggelt werden, alle rechtlichen Schritte eingeleitet und die Zollgebühren korrekt erhoben werden, landen alle Import-Pakete zunächst in der DEFRAA. Dort werden die Sendungen von den Zollbeamten überprüft und bearbeitet.
In der Sendungsverfolgung wird Ihnen angezeigt, wenn sich ihre Sendung gerade in der DEFRAA befindet.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine genaue Angabe zur Dauer der zollrechtlichen Bearbeitung internationaler Sendungen lässt sich nicht machen.
- Wurden alle Einfuhr-Formulare korrekt ausgefüllt?
- Müssen Zollgebühren erhoben werden? Wie hoch fallen diese aus?
- Wie hoch ist die Arbeitsauslastung der Zollbeamten?
Daher kann es sein, dass einige Sendungen sehr schnell bearbeitet werden, andere wiederum können über mehrere Wochen in der DEFRAA aufgehalten werden. In der Regel kann man sagen, dass sich die Sendungen durchschnittlich zwei bis vier Wochen in der DEFRAA aufhalten können.
Wenn die Sendung länger als 4 Wochen in der DEFRAA liegt, empfehlen wir Ihnen, das Internationale Postzentrum zu kontaktieren.
IPZ Kontakt:
- Telefon: +49 (0) 69 – 695 316 22
- E-Mail: importanfragen@deutschepost.de
- Öffnungszeiten: 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Was ist das IPZ FFM?
Die Abkürzung „IPZ FFM“ steht für „Internationales Postzentrum Frankfurt am Main“. Hier werden die internationalen Sendungen abgewickelt und eventuell verzollt. Wenn in der Sendungsverfolgung die Abkürzung IPZ FFM oder DEFRAA steht, dann wird Ihre Sendung dort bearbeitet.
Im IPZ wird geprüft, ob die Einfuhrbestimmungen eingehalten werden und ob Zollgebühren fällig werden.
Wann sind Zollgebühren für Sendungen fällig?
Wie hoch die Zollgebühr ausfällt, hängt davon ab, aus welchem Land ein Paket kommt, wozu die Sendung verwendet wird und welche Ware eingeführt werden soll.
- Sendungen innerhalb der EU
- Sendungen in einen Nicht-EU-Staat
- Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Sendungen innerhalb der EU
Die EU ist ein zusammenhängender Wirtschaftsraum, daher gelten dieselben Zollregelungen. Das bedeutet, dass in der Regel Sendungen, die innerhalb der EU verschickt werden, zollrechtlich nicht bearbeitet werden.
Allerdings gibt es auch innerhalb der EU steuerpflichtige Waren, wie alkoholische Getränke, Kaffee und Tabakwaren.
Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Alle Sendungen, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen, werden zollrechtlich bearbeitet. Wie hoch die Zollgebühren tatsächlich ausfallen, entscheidet sich nach dem Land, der Ware und dem geschätzten Wert.
Daher empfiehlt es sich immer eine Quittung über den Wert der eingeführten Ware zu haben, damit der Schätzungswert von den Zollbeamten nicht zu hoch ausfällt.
Sendungen in einen Nicht-EU-Staat
Um eine Sendung außerhalb der EU zu verschicken, benötigen Sie dafür keine Voranmeldung, allerdings müssen Sie bestimmte Regelungen beachten.
- Es darf sich dabei nicht um eine verbotene oder eingeschränkte Ware handeln.
- Die Ware darf nur dann für einen gewerblichen Zweck bestimmt sein, wenn sie einen Wert von weniger als 1.000 € hat.
- Es darf für die Ware keine Ausfuhrerstattung beantragt werden.
- Für die Ware darf kein Antrag auf Erlass der Einfuhrabgaben bei der Wiederausfuhr gestellt werden.
Werden die erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt, so müssen Sie den Ausfuhr bei der zuständigen Zollstelle anmelden.
Geschenksendungen
Handelt es sich um eine Geschenksendung zwischen Privatpersonen, die einen Wert von 45 € nicht übersteigt, so ist diese von Zollgebühren befreit.
Geschenksendungen zwischen Unternehmen oder Gewerbetreibenden sind, unabhängig vom Warenwert, abgabepflichtig.
Beachten Sie, dass für Waren wie Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm Einschränkungen gelten, auch wenn es sich um ein Geschenk zwischen Privatpersonen handelt.
Internetbestellungen
Die Zollgebühren bei Internetbestellungen hängen in erster Linie vom Warenwert ab.
Sendungswert (inkl. Versandkosten) | Anfallende Gebühren |
---|---|
unter 22 € |
|
22 - 150 € |
|
über 150 € |
|
Beachten Sie, dass auch hier bei Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm bestimmte Einschränkungen zu berücksichtigen sind.
Schreibe einen Kommentar