Es kann unter Umständen möglich sein, dass OTTO keine Ratenzahlung mehr anbietet. Gerade bei Neukunden kann es passieren, dass die Option zunächst noch nicht zur Verfügung steht. Doch wenn man dann öfters bei dem Anbieter bestellt hat, sollte eine Ratenzahlung normalerweise möglich sein. Wenn nach mehrmaligen Bestellungen immer noch keine Ratenzahlung auftauchen sollte, könnte man bei dem Kundensupport anfragen, ob es Probleme gibt.
Die Voraussetzungen für die OTTO Ratenzahlung
Natürlich gibt es mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in Raten zahlen zu können. Wenn die verschiedenen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt werden, wird demzufolge auch nicht die Ratenzahlung angeboten. Aber welche Voraussetzungen gibt es nun, um bei OTTO in Raten zahlen zu können?
- Bonität
- immer pünktliche Zahlung bisher
Das sind zwei besonders wichtige Punkte. Kunden, die bereits schon öfters auffällig geworden sind und nur mit Verzögerung bezahlt haben, werden es schwer haben, eine Ratenzahlung zu bekommen. Auch diejenigen Kunden, die bereits schon Schulden haben oder sogar mit dem Inkassounternehmen in Kontakt kamen, haben ebenfalls kaum eine Chance, eine Ratenzahlung zu erhalten.
Überprüfung bei der Schufa
Natürlich geht OTTO auf Nummer sicher und überprüft die Schufa der Kunden. Wer einen negativen Eintrag in der persönlichen Schufa zu verzeichnen hat, stellt für OTTO ein erhöhtes Risiko dar. Von daher wird der Kunde mit Schufa-Eintrag nur schwerlich einen Ratenkauf abschließen können.
In diesem Fall ist es möglich, einen Kredit bei einem Kreditvermittler anzufragen, der „Kredite ohne Schufa“ vergibt.
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Kunden, die komplett frei von Einträgen sind, haben hingegen gute Chancen, den Ratenkauf nutzen zu können. Kommt man aus diversen Gründen nicht in den Genuss der Ratenzahlung, so muss man auf eine andere Zahlungsart ausweichen. Kunden haben die Möglichkeit zwischen folgenden Zahlungsarten zu wählen:
- Kreditkarte
- Vorauskasse
Der Kauf auf Rechnung wird bei OTTO in der Regel auch nicht angeboten, wenn man bereits negative Einträge in dem Schufaverzeichnis stehen hat. Ebenfalls ist die Zahlpause von 100 Tagen nicht möglich. Man ist in dem Fall also doch ganz erheblich eingeschränkt.
Ratenzahlung läuft schon – Nun Negativeintrag
Wenn einmal eine Ratenzahlung akzeptiert wurde, dann gilt diese auch für den ganzen Zeitraum, bis der letzte Cent abbezahlt ist. Kommt es also beispielsweise zu einem Eintrag in der Schufa, nachdem man die Ratenzahlung abgeschlossen hat, hat das keine Auswirkung mehr auf den derzeit laufenden Vertrag. Man sollte sich als Kunde aber bewusst sein, dass bei einer weiteren Bestellung bei OTTO eventuell keine Ratenzahlung mehr für Kunden angeboten wird.
Denn OTTO hat das Recht dazu, bei jeder Bestellung mit Ratenzahlungswunsch erneut eine Anfrage bei der Schufa zu starten. Übrigens gibt es den Ratenschutz, der sowohl für OTTO als auch für die Kundschaft Vorteile mit sich bringt. Und zwar können die folgenden Vorteile genannt werden:
- OTTO ist sich sicher, das Geld dank Versicherung zu bekommen
- Kunden sind für finanzielle Schwierigkeiten abgesichert
Kommt es zu einem Zahlungsausfall aufgrund bestimmter Bedingungen vonseiten des Kunden her, so springt der Versicherer ein und zahlt die Raten weiter. Das ist ein erheblicher Vorteil, den OTTO zu bieten hat, und wird von vielen Kunden gerne in Anspruch genommen. Schließlich weiß man nie, in welche Situation man einmal gerät.
Alternative: Der Ratenkredit von einem externen Dienstleister
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ratenkredit zu beantragen. Der Antrag ist kostenlos & unverbindlich!
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