Durch die Umwandlung des eigenen Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) soll sichergestellt werden, dass ein Schuldner auch im Falle einer Pfändung noch in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt finanziell bestreiten zu können. Der Grundfreibetrag von 1.133,80 € pro Monat kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Um diese Voraussetzungen nachzuweisen, benötigt man eine entsprechende Bescheinigung. Woher Sie diese Bescheinigung bekommen und auf was Sie dabei achten sollten, erfahren sie im folgenden Beitrag.
Wofür braucht man eine P-Konto Bescheinigung?
Die P-Konto Bescheinigung benötigt man, um mehr als den Grundfreibetrag auf dem Konto vor einer Pfändung zu schützen. Mit der entsprechenden Bescheinigung ist die Bank verpflichtet, das pfändungssichere Guthaben zu erhöhen.
Unter welchem Umständen bekommt man eine P-Konto Bescheinigung?
Der Grundfreibetrag in Höhe von 1.133,80 € steht jedem Inhaber eines P-Kontos zu. Eine extra Bescheinigung ist hierfür nicht erforderlich. Es muss lediglich ein entsprechender Antrag auf Umwandlung des eigenen Kontos in ein P-Konto bei der Bank gestellt werden.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann dieser Freibetrag erhöht werden. Um die Erfüllung der Voraussetzungen im Einzelfall nachweisen zu können, benötigt man die entsprechende Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO.
Insgesamt können maximal fünf zusätzliche Freibeträge beantragt werden. Diese stehen dem Inhaber des P-Kontos dann zu, wenn in der häuslichen Gemeinschaft noch andere Personen leben, oder er zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Die zusätzlichen Freibeträge für im Haushalt lebende Personen betragen:
- Für die erste Person, die im Haushalt lebt 426,71 €
- Für jede weitere im Haushalt lebende Person 237,73 €
Was, wenn die Kinder nicht im eigenen Haushalt leben?
Auch Personen, die Geldleistungen zum Ausgleich des Mehraufwands aus einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erhalten, können eine entsprechende P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags erhalten.
Bei einmaligen Zuschüssen von der Bundesagentur für Arbeit, beispielsweise für Klassenfahrten der Kinder, kann eine zusätzliche einmalige Erhöhung für den Monat des Geldeingangs beantragt werden. Der Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit gilt hierbei gleichzeitig als P-Konto Bescheinigung.
Wer kann eine P-Konto Bescheinigung beantragen?
Eine P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des monatlichen Freibetrags kann jeder Inhaber eines P-Kontos beantragen. Im Zuge der Beantragung wird das Erfüllen der vorher genannten Voraussetzungen geprüft. Daher ist eine Beantragung nur sinnvoll, wenn Sie wissen, dass Sie die Voraussetzungen für einen oder mehrere zusätzliche Freibeträge auch erfüllen.
Wo kann man eine P-Konto Bescheinigung beantragen?
Um eine P-Konto Bescheinigung zu erhalten, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden.
- Gemeinnützige Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen
- Jobcenter
- Sozialamt
- Arbeitgeber
- Vollstreckungsgericht
- Anwalt
- Steuerberater
P-Konto Bescheinigung durch eine Schuldnerberatungsstelle
Sind Sie Klient einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle, so ist das Ausstellen einer Bescheinigung zur Erhöhung der Freibeträge in der Regel kein Problem. Sind Sie noch nicht bei einer Schuldnerberatungsstelle in Beratung, so sollten Sie vorher telefonisch anfragen, ob eine Ausstellung der Bescheinigung möglich ist.
Vom Gesetz her sind diese dazu nicht verpflichtet. Auch gewerbliche Schuldnerberatungsstellen können eine P-Konto Bescheinigung ausstellen. Allerdings verlangen diese dafür eine Gebühr, was bei gemeinnützigen Organisationen meist nicht der Fall ist.
P-Konto Bescheinigung durch das Sozialamt oder Jobcenter
Als Empfänger von Sozialleistungen – wie ALG 1 & 2, Sozialhilfe oder einer Rente – können Sie sich an die entsprechende Institution, wie das Jobcenter, das Sozialamt oder auch die gesetzliche Rentenversicherung wenden, um eine P-Konto Bescheinigung zu erhalten. Gesetzlich verpflichtet zur Ausstellung einer P-Konto Bescheinigung sind diese Institutionen zwar nicht, in den meisten Fällen wird der Bitte danach aber nachgegangen.
Auch an die Familienkasse können Sie herantreten, wenn Sie Kindergeld beziehen und der Pfändungsfreibetrag um das Kindergeld erhöht werden soll. Vielen Banken reicht dazu aber auch der offizielle Bewilligungsbescheid des Kindergeldes.
P-Konto Bescheinigung durch den Arbeitgeber
Vom gesetzlichen Standpunkt her darf der Arbeitgeber auch eine P-Konto Bescheinigung ausstellen. Verpflichtet ist er dazu aber nicht. Da die wenigsten Arbeitgeber über ausreichend Wissen bezüglich der gesetzlichen Regelungen zum P-Konto verfügen, sind sie in der Realität auch selten dazu bereit. Da die Nachfrage beim Arbeitgeber unter Umständen unangenehm für Sie selbst sein könnte, empfehlen wir daher einen der anderen Wege zu gehen.
P-Konto Bescheinigung durch ein Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht ist dazu berechtigt, den Freibetrag auf Antrag des Kontoinhabers selbst zu bestimmen. Dazu müssen natürlich die bereits genannten Voraussetzungen ebenso erfüllt werden. Da Gerichte oft relativ langsam arbeiten, ist einer der anderen Wege aber eher zu empfehlen, da Sie sonst unnötig viel Zeit verstreichen lassen, bis der Ihnen zustehende Freibetrag auf Ihrem P-Konto eingerichtet werden kann.
Sollten die pauschalen zusätzlichen Freibeträge nicht ausreichen, so kann man beim Vollstreckungsgericht auch einen individuellen Freibetrag beantragen. Hierfür müssen Sie glaubhaft darlegen, dass die bereits in Anspruch genommenen zusätzlichen Freibeträge für die individuelle Lebenshaltung nicht ausreichend sind.
P-Konto Bescheinigung durch einen Anwalt oder Steuerberater
Rechtsanwälte und Steuerberater sind ebenso in der Lage und dürfen laut der gesetzlichen Bestimmungen auch P-Konto Bescheinigungen ausstellen. Im Gegensatz zu institutionellen Einrichtungen – wie dem Jobcenter oder dem Sozialamt – werden hierbei aber in der Regel Gebühren fällig. Wenn Sie sich bereits in finanziellen Schwierigkeiten befinden, sollten Sie daher diesen Weg vermeiden und dieses Geld für den Ausgleich der Schulden nutzen.
P-Konto Bescheinigung online beantragen
Eine P-Konto Bescheinigung vom Anwalt oder Steuerberater können Sie auch online beantragen. Im Netz finden sich zahlreiche Angebote dafür. Allerdings sind alle diese Angebote auch kostenpflichtig. Für eine P-Konto Bescheinigung vom Sozialamt, Jobcenter o. Ä. gehen Sie am besten den schriftlichen Weg oder vereinbaren einen persönlichen Termin.
Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?
Je nachdem, für was ein zusätzlicher Freibetrag beantragt werden soll, benötigen Sie auch die entsprechenden Unterlagen um diesen Umstand glaubhaft nachzuweisen. Für in ihrem Haushalt lebende Personen eignet sich eine entsprechende Meldebestätigung. Erhält der Kontoinhaber Kindergeld, so ist der offizielle Bewilligungsbescheid der Familienkasse das benötigte Dokument zum Nachweis.
Wird Unterhalt gezahlt, so gibt es in den meisten Fällen auch darüber ein gerichtliches Urteil, mit dem man die Voraussetzung für einen zusätzlichen Freibetrag nachweisen kann.
Was kostet eine P-Konto Bescheinigung?
Anwälte, Steuerberater oder auch gewerbliche Schuldnerberatungsstellen verlangen für die Ausstellung einer P-Konto Bescheinigung in den meisten Fällen eine Gebühr. Diese liegt in der Regel zwischen 20 und 30 Euro.
Kann man eine P-Konto Bescheinigung kostenlos erhalten?
Beantragt man eine P-Konto Bescheinigung bei einem institutionellen Träger, beispielsweise dem Jobcenter oder dem Sozialamt, so wird dafür keine Gebühr fällig.
P-Konto Bescheinigung für Einmalzahlungen
Erhält der Kontoinhaber zweckgebundene Einmalzahlungen von einem Sozialträger, so kann der Freibetrag auch einmalig für diesen Monat erhöht werden. Dies kann beispielsweise Geld für die Baby-Erstausstattung oder für Klassenfahrten der Kinder sein. In der Regel wird in einem solchen Fall keine zusätzliche Bescheinigung benötigt, es reicht die Vorlage des Bewilligungsbescheides bei der Bank.
Zusammenfassung
- Das P-Konto bietet im Falle einer Kontopfändung einen Grundfreibetrag in Höhe von 1.133,80 €.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Freibetrag erhöht werden.
- Zur Erhöhung des Freibetrags muss der Bank eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.
- Diese Bescheinigung kann bei Anwälten oder Steuerberatern kostenpflichtig oder bei Behörden kostenlos beantragt werden.
- Vorteil5
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