Wer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, dem steht früher oder später die Pfändung seines Kontos bevor. Um in einem solchen Fall noch genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt zu haben, empfiehlt es sich ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Was das genau ist und wie die Eröffnung eines P-Kontos vonstatten geht, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Das Wichtigste im Überblick
- Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto für jeden Kontoinhaber.
- Der Grundfreibetrag beträgt 1.133,80 Euro pro Monat. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.
- Jede Bank hat Ihre eigenen Regularien bezüglich der Führung eines P-Kontos.
- Liegt keine Pfändung vor und ist auch keine zu erwarten, ist es nicht sinnvoll ein P-Konto zu eröffnen.
- Es ist maximal ein P-Konto pro Person erlaubt.
- Für Gemeinschaftskonten ist kein Pfändungsschutz möglich.
- Besteht ein P-Konto, so wird dies in den Schufa-Daten gespeichert, um Missbrauch zu verhindern.
Was sind die Voraussetzungen, um ein P-Konto zu eröffnen?
In Deutschland hat jeder Inhaber eines Girokontos einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto. Die Bank muss dem schriftlichen Antrag des Kontoinhabers in jedem Fall nachkommen. Grundsätzlich steht jedem dann der Grundfreibetrag in Höhe von 1.133,80 Euro zu. Bei der Eröffnung eines P-Kontos sind folgende Regularien zu beachten.
- Jeder darf nur maximal ein P-Konto besitzen. Das Ausnutzen mehrerer Freibeträge ist also nicht möglich.
- Nur Einzelkonten können in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei Gemeinschaftskonten ist kein Pfändungsschutz möglich.
- Die Einrichtung des P-Kontos geschieht nicht automatisch. Zur Eröffnung eines P-Kontos ist ein Antrag bei der Bank erforderlich.
P-Konto eröffnen trotz negativer Schufa
Zwar wird die Eröffnung eines P-Kontos in den Daten der Schufa gespeichert, damit jeder wirklich nur eines eröffnen kann, jedoch hindert ein vorher bestehender negativer Schufa-Eintrag nicht an der Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos.
P-Konto eröffnen trotz Pfändung
Wenn schon eine Pfändung auf dem eigenen Konto besteht, ist es immer noch möglich, dieses in ein P-Konto umzuwandeln. Dazu muss man einfach den entsprechenden Antrag bei der Bank stellen. Der Pfändungsschutz gilt dann für maximal vier Wochen rückwirkend.
Wie funktioniert die Antragstellung zur Eröffnung eines P-Kontos?
Die meisten Banken banken haben eigene Antragsformulare zur Eröffnung eines P-Kontos. Bei einigen sind diese als Download verfügbar, bei manch anderen müssen Sie persönlich in der Filiale abgeholt werden. In einigen Fällen muss die Beantragung aber auch persönlich bei einem Termin in der Filiale erfolgen.
Welcher Weg bei Ihrer Bank erforderlich ist, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:
Bank | Gebühren | Form der Antragstellung | Einschränkungen |
---|---|---|---|
Sparkasse | Normale Kontoführungsgebühr | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Dispo-Kredit, EC- oder Kreditkarte kann behalten werden |
Postbank | 5,90 € pro Monat | Schriftliches Formular online: Postbank - P-Konto beantragen | Kein Dispo-Kredit und keine Kreditkarte |
Commerzbank | Normale Kontoführungsgebühr | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Kein Dispo-Kredit, keine EC- oder Kreditkarte |
Volksbanken / Raiffeisenbanken | 5,00 € pro Monat | Schriftlicher Antrag per Post oder persönlich in der Filiale | Kein Dispo-Kredit und Kreditkarte |
Deutsche Bank | 8,99 € pro Monat | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Kein Dispo-Kredit, keine Kreditkarte |
ING DiBa | Kostenlos | Telefonisch: 01802 / 34 22 24 | Kein Dispo-Kredit keine Kreditkarte |
DKB | Kostenlos | Per E-Mail, telefonisch oder schriftlich. Mehr Informationen hier: Kontakt zur DKB | Kein Dispo-Kredit und Kreditkarte |
Sparda-Bank | 5,00 € pro Monat | Persönlich in der Filiale | Kein Dispo-Kredit und keine Kreditkarte |
Targobank | 9,90 € pro Monat | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Kein Dispo-Kredit und Kreditkarte |
comdirekt | 10,90 €pro Monat | Schriftlicher Antrag hier: P-Konto bei der comdirekt beantragen | Kein Dispo-Kredit, keine EC-oder Kreditkarte |
N26 | 9,90 € pro Monat + 0,75 € pro Buchung + 2,50 € pro Monat Kartenverwaltungsgebühr | Schriftlicher Antrag an Mutterkonzern Wirecard Bank AG: P-Konto bei N26 beantragen | Kein Dispo-Kredit, EC-Karte und Prepaid-Visa-Karte möglich |
Bei welcher Bank kann man ein P-Konto eröffnen?
Jede Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf Antrag des Kontoinhabers ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Allerdings besteht keine Verpflichtung der Banken für Neukunden ein P-Konto bereitzustellen. Die unterschiedlichen Banken haben jeweils unterschiedliche Bedingungen für P-Konten und auch die Wege der Antragstellung können verschieden sein. Eine Übersicht der größten Banken finden Sie weiter unten im Text.
Kann man ein P-Konto online eröffnen?
Einige wenige Banken bieten bereits einen Online-Prozess zur Beantragung eines P-Kontos an. Ob dies bei Ihrer Bank der Fall ist, erfahren Sie durch Nachfrage beim Kundendienst oder durch die Suchfunktion in Ihrem Online-Banking.
Kann man neben einem P-Konto ein zweites Konto eröffnen?
Natürlich ist es möglich, mehr als ein Konto zu besitzen. Zwar ist die Anzahl der P-Konten pro Person per Gesetz auf maximal eins begrenzt, allerdings gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung für weitere Girokonten. Jedoch könnte es im Falle einer bestehenden Pfändung zu Problemen bei der Eröffnung eines neuen Girokontos kommen.
Bei der Kontoeröffnung erfragt die Bank die in der Schufa gespeicherten Daten. Da ein bestehendes P-Konto dort eingetragen ist, kann die Bank eine neue Kontoeröffnung verweigern. Da man nur ein P-Konto besitzen darf, besteht auf allen weiteren Konten kein Pfändungsschutz. Ein mögliches Guthaben auf diesen Konten kann also vollständig gepfändet werden.
Allgemeines zum P-Konto
Die Abkürzung „P-Konto“ steht für Pfändungsschutzkonto. Banken sind nicht dazu verpflichtet, Neukunden ein P-Konto anzubieten. Allerdings hat jeder Kontoinhaber in Deutschland das Recht, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn bereits eine Pfändung des eigenen Kontos vorliegt oder zu erwarten ist. Der eingerichtete Pfändungsschutz gilt auch rückwirkend für maximal vier Wochen.
Früher mussten im Falle einer Pfändung des Kontos die nicht pfändbaren Freibeträge umständlich beim zuständigen Gericht beantragt werden. Mit Einführung des P-Kontos im Jahre 2005 wurde dieser Prozess deutlich vereinfacht, um die Gerichte zu entlasten und den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Ohne die Einrichtung eines P-Kontos könnten Gläubiger das gesamte Guthaben und jeden weiteren Zahlungseingang zum Ausgleich der offenen Forderungen pfänden. Für den Schuldner würde kein Geld mehr zur Verfügung stehen, um die Kosten des täglichen Bedarfs zu decken.
Wer keine Kontopfändung zu erwarten hat, der sollte auch kein P-Konto eröffnen – auch nicht vorsorglich. Dies ist nämlich auch mit einigen Nachteilen verbunden.
Vor- und Nachteile eines P-Kontos
Im Falle einer Kontopfändung bietet das P-Konto den Vorteil, dass Geldeingänge bis zur Höhe des Freibetrags nicht gepfändet werden dürfen. Jedoch bringt das P-Konto auch einige Nachteile mit sich. Die mit der Eröffnung eines P-Kontos verbundenen Vor- und Nachteile haben wir hier für Sie gegenübergestellt:
- Schutz des Freibetrags zur Deckung der Lebenshaltungskosten
- Schutz des Kontoguthabens auch bei Privatinsolvenz
- Allgemeines Recht auf ein P-Konto – die Bank muss es auf Antrag des Kontoinhabers einrichten
- Unbürokratische Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto
- Die Bank kann den pfändbaren Teil des Guthabens einbehalten, auch wenn keine Pfändung vorliegt.
- Bestimmte Bankleistungen sind nicht mehr verfügbar (Dispokredit, Kreditkarte etc.).
- Unterschiedliche Gebühren für ein P-Konto bei verschiedenen Banken
Wie kann der Freibetrag erhöht werden?
Zur Erhöhung des Freibetrags wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt. Was es damit auf sich hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber: P-Konto Bescheinigung.
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