Das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) bietet den Vorteil, dass man auch im Falle einer Kontopfändung einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.133,88 Euro zur Verfügung hat. Jede Bank ist dazu verpflichtet, auf Antrag dem Wunsch des Kontoinhabers auf Einrichtung eines P-Kontos zu entsprechen. Wie genau die Einrichtung bei der Postbank funktioniert und auf was man dabei achten sollte, das haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Das wichtigste im Überblick
- Das P-Konto bei der Postbank hat eine monatliche Kontoführungsgebühr von 5,90 Euro.
- Der Antrag auf Umwandlung ist nur auf dem Postweg möglich.
- Die Nutzung von Kreditkarten und Dispokrediten werden verwehrt.
- Es kann auch mit P-Konto eine EC-Karte verwendet werden.
Wie kann ein P-Konto bei der Postbank beantragt werden?
Der Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos muss bei der Postbank schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular dazu finden Sie unter folgendem Link:
P-Konto bei der Postbank beantragen
P-Konto bei der Postbank – wie lange dauert das?
Nach dem Posteingang des schriftlichen Antrags bei der Bank darf die Bearbeitungszeit und damit die Dauer der Einrichtung des Pfändungsschutzes nicht mehr als vier Bankarbeitstage betragen.
Postbank Bonn
Postfach 4000
53105 Bonn
Aufgrund des geforderten Postwegs sollte man also fünf bis sechs Werktage einplanen. Wenn eine Pfändung bereits besteht, gibt es aber immer noch die Möglichkeit, dass der Pfändungsschutz auf einem P-Konto bis zu vier Wochen rückwirkend gilt.
P-Konto bei der Postbank – was braucht man dazu?
Zur Umwandlung des eigenen Girokontos in ein P-Konto muss der bereits erwähnte Antrag bei der Bank gestellt werden. Weitere Unterlagen sind nicht nötig. Möchte man allerdings den monatlichen Freibetrag erhöhen lassen, so ist eine entsprechende P-Konto Bescheinigung dafür erforderlich.
Was sich dahinter verbirgt und wie man eine solche Bescheinigung bekommen kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber: P-Konto Bescheinigung
Eine entsprechendes ausfüllbares Muster für eine solche Bescheinigung bietet die Postbank unter folgendem Link an: Postbank P-Konto Freibetrag erhöhen
P-Konto bei der Postbank – was kostet das?
Die monatlichen Gebühren für die Führung eines P-Kontos betragen 5,90 Euro. Die Einrichtung des P-Kontos muss vom Gesetz her immer kostenlos sein.
Wann ist das Geld auf einem P-Konto bei der Postbank verfügbar?
Auf einem P-Konto müssen alle Zahlungseingänge gegen den Pfändungsfreibetrag disponiert werden. Das heißt, dass jede Buchung manuell überprüft werden muss, ob dadurch der Pfändungsfreibetrag überschritten wird. Falls ja wird der überschreitende Betrag dem Gläubiger zugeteilt.
Gerade zu Spitzenzeiten wie dem Monatsanfang und -ende kann es daher vorkommen, dass eingegangene Gelder nicht immer sofort auf dem Konto sichtbar sind. Allerdings bietet die Postbank hierfür den besonderen Service, dass sich Kunden immer das aktuell zur Verfügung stehende Guthaben telefonisch unter der Rufnummer 0228 / 55 00 10 00 ansagen lassen können. Dazu benötigt man lediglich seine Postbank Girokontonummer und die persönliche PIN für das Telefon-Banking.
Die PIN für das Telefonbanking bekommt man mit allen Unterlagen bei Kontoeröffnung zugesendet. Hat man dieses Schreiben verloren, so muss man eine neue PIN in der Filiale beantragen.
Wie kann man mit einem P-Konto bei der Postbank Geld abheben?
Wer sein Konto bei der Postbank in ein P-Konto umwandeln lässt, der kann seine EC-Karte ganz normal weiter benutzen. Das heißt man kann auch ganz normal weiterhin über Bargeld an Geldautomaten verfügen. An Automaten der Cash-Group sind Abhebungen sogar kostenlos.
- Postbank
- Commerzbank
- Deutsche Bank
- Hypo Vereinsbank
- Teilnehmende Shell-Tankstellen
Allerdings sind andere Services für Kunden mit einem P-Konto nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar. So wird einem beispielsweise ein Dispo-Kredit komplett verwehrt. Auch eine echte Kreditkarte kann man nicht mehr nutzen. Für Kunden mit einem P-Konto gibt es lediglich die Option einer Prepaid-Kreditkarte.
Wie kann ein P-Konto bei der Postbank zurückgewandelt werden?
Sind alle Schulden bezahlt und die Pfändung aufgehoben, so kann das P-Konto auch in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden. Insbesondere wenn keine weiteren Pfändungen zu erwarten sind, ist dies sinnvoll.
Auch die Rückumwandlung muss beantragt werden. Bei der Postbank geht dies nur im Rahmen eines persönlichen Termins in einer der Filialen.
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