Ein P-Konto ist dazu da, dass man auch im Fall einer Pfändung des Kontos das eigene finanzielle Überleben sichern kann. Der Grundfreibetrag, welcher nicht gepfändet werden darf, beträgt 1.133,80 Euro im Monat. Jede Bank, auch die Volksbank, ist verpflichtet dem Kontoinhaber auf Antrag ein P-Konto einzurichten und somit den gewünschten Pfändungsschutz zu gewähren. Auf was Sie als Kunde der Volksbank achten müssen und wie die Umwandlung Ihres Girokontos bei der Volksbank funktioniert, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zusammenfassung
- Die Antragstellung erfolgt schriftlich auf dem Postweg oder in der Filiale.
- Die Kontoführungsgebühren liegen bie 5,00 € im Monat.
- Kreditkarte und Dispokredit stehen nicht zur Verfügung.
- Es kann jedoch weiterhin eine EC-Karte verwendet werden.
Wie kann ein P-Konto bei der Volksbank beantragt werden?
Wie bei vielen anderen Banken, muss auch bei der Volksbank der Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos schriftlich erfolgen. Das Antragsformular ist in den Filialen erhältlich und der Antrag kann auch direkt dort vor Ort im Rahmen eines persönlichen Termins gestellt werden. Auch die Zusendung des Antrags per Post ist ein zulässiger Weg, um den Pfändungsschutz aktivieren zu lassen.
P-Konto bei der Volksbank – wie lange dauert das?
Die Umsetzung des Antrags und die damit verbundene Aktivierung des Pfändungsschutzes muss laut Gesetz innerhalb von vier Bankarbeitstagen erfolgen. Zu beachten ist, dass Samstag nicht als Bankarbeitstag zählt.
Wenn es schnell gehen soll, so empfiehlt sich die persönliche Antragstellung vor Ort. So spart man die Zeit, die der Antrag auf dem Postweg zur Bank braucht.
P-Konto bei der Volksbank – was braucht man dazu?
Wer schon Kunde der Volksbank ist, braucht lediglich den ausgefüllten Antrag bei seiner Bank einreichen. Neukunden für ein P-Konto werden von allem Banken in den seltensten Fällen aufgenommen. Wenn man die Voraussetzungen für einen erhöhten monatlichen Freibetrag erfüllt, so benötigt man eine entsprechende Bescheinigung dafür.
P-Konto bei der Volksbank – was kostet das?
Die monatliche Kontoführungsgebühr für ein P-Konto bei der Volksbank beträgt 5,00 Euro. Daneben können noch weitere Gebühren für Buchungen anfallen. Die Beantragung eines Dispo-Kredits sowie die Nutzung einer Kreditkarte ist für Kunden mit einem P-Konto nicht möglich.
Wann ist das Geld auf einem P-Konto bei der Volksbank verfügbar?
Jede Bank ist angehalten, Kunden mit einem P-Konto nicht nachteilig zu behandeln. Daher werden sämtliche Buchungen schnellstmöglich ausgeführt.
Bei einem P-Konto ist es allerdings unter Umständen erforderlich, dass einige Geldeingänge noch geprüft und gegen die bestehende Pfändung disponiert werden müssen. Daher kann es zu kleineren zeitlichen Verzögerungen kommen. Besonders zum Monatswechsel, wenn viele Buchungen auszuführen sind, können diese Verzögerungen gehäuft auftreten.
Wie kann man mit einem P-Konto bei der Volksbank Geld abheben?
Ein Pfändungsschutzkonto ist rein sachlich betrachtet ein Girokonto mit zusätzlichen Funktionen. Genau als solches behandelt es die Volksbank auch. Das heißt, dass die Bargeldversorgung wie gewohnt mit Hilfe der EC-Karte an normalen Geldautomaten funktioniert. Allerdings verweigert die Volksbank Kunden mit einem P-Konto einen Dispo-Kredit sowie auch die Nutzung einer Kreditkarte.
Wie kann ein P-Konto bei der Volksbank zurückgewandelt werden?
Sobald alle Schulden beglichen sind und die Pfändung aufgehoben ist, kann man das P-Konto wieder in ein normales Girokonto zurückverwandeln. Dies ist sinnvoll, um seine eigene Bonität und Kreditwürdigkeit wieder zu stärken. Bei der Volksbank beantragt man die Rückumwandlung des P-Kontos am besten in einem persönlichen Termin in der Filiale.
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