Wer offene Forderungen nicht mehr bezahlen kann, dem droht die Pfändung des eigenen Kontos. Damit in diesem Fall nicht das komplette Geld gepfändet werden kann, gibt es das Pfändungsschutzkonto. Was sich dahinter verbirgt, welche Regeln es zu beachten gilt und wann man über das Geld auf einem P-Konto verfügen kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste im Überblick
- Das P-Konto sichert einen monatlichen Grundbetrag vor der Pfändung.
- Alle Buchungen auf dem Konto müssen geprüft werden.
- Daher kann es einige Stunden länger dauern, bis Geldeingänge verbucht werden.
- Banken sind dazu verpflichtet, P-Kontoinhaber nicht zu benachteiligen. Daher geht die Prüfung meist zügig vonstatten.
Was ist ein P-Konto?
Jeder, der ein deutsches Girokonto besitzt, hat das Recht auf ein P-Konto. Es stellt sicher, dass der Kontoinhaber auch im Falle einer Kontopfändung weiterhin in der Lage ist, seinen finanziellen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten zu können. Dafür steht ihm jeden Monat ein pfändungssicherer Freibetrag zur Verfügung.
Jede Person darf dabei nur maximal ein P-Konto besitzen. Dies soll die missbräuchliche Ausnutzung mehrerer Freibeträge verhindern. Um Betrug an dieser Stelle zu vermeiden, wird die Eröffnung eines P-Kontos in den Daten der Schufa gespeichert. Außerdem dürfen keine Gemeinschaftskonten in ein P-Konto umgewandelt werden.
Wie viel Geld darf ich auf einem P-Konto haben?
Der pfändungsfreie Grundfreibetrag auf einem Konto beträgt 1.133,80 Euro. Dieser bezieht sich allerdings nicht auf den jeweils aktuellen Kontostand, sondern auf alle Zahlungseingänge innerhalb eines Monats.
Wird der Freibetrag nicht voll ausgeschöpft, kann die Differenz als zusätzlicher Freibetrag in den nächsten Monat übernommen werden.
Benötigen Sie also beispielsweise in einem Monat nur 867,60 Euro für den Lebensunterhalt, so haben Sie im nächsten Monat statt der üblichen 1.133,80 € ganze 1.400,00 € zur Verfügung.
Dies ist allerdings nur für einen Monat möglich. Nutzen Sie das überschüssige Guthaben nicht, wird es von der Bank einbehalten und an die Gläubiger ausgekehrt.
Kann der Freibetrag erhöht werden?
Jedem Bürger in Deutschland steht der Grundfreibetrag in Höhe von 1.133,80 Euro auf einem P-Konto zu. Dieser wird bei Einrichtung des Pfändungsschutzes auf dem Konto automatisch aktiviert. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Voraussetzungen, unter denen der pfändungsfreie Betrag pro Monat erhöht werden kann. Beispielsweise wenn Kinder im Haushalt leben, oder Unterhalt zu zahlen ist.
Nähere Informationen zu den Voraussetzung, unter welchen der Freibetrag auf einem P-Konto werden kann, erfahren Sie in unserem Beitrag: P-Konto Bescheinigung
Wie kann ich ein P-Konto eröffnen?
Banken sind nicht verpflichtet, Neukunden anzunehmen, die ein P-Konto eröffnen wollen. Besitzt man allerdings bereits ein Girokonto, so besteht für die eigene Bank die gesetzliche Verpflichtung, dieses auf Wunsch des Kunden in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Hierzu ist lediglich ein Antrag bei der Bank auf Umwandlung des eigenen Girokontos in ein P-Konto erforderlich. Wie die Antragstellung vonstattengeht, unterscheidet sich von Bank zu Bank.
Die Banken sind zudem per Gesetz dazu verpflichtet, die Umsetzung dieses Antrags innerhalb von vier Bankarbeitstagen zu garantieren. Zu beachten ist, dass Samstage nicht als Bankarbeitstage zählen.
Gibt es bestimmte Fristen für die Verfügung bei einem P-Konto?
Grundsätzlich dürfen Inhaber eines P-Kontos gegenüber anderen Kunden nicht benachteiligt werden. Das heißt, dass die Bank dazu verpflichtet ist, Buchungen schnellstmöglich auszuführen.
Bei P-Konten besteht allerdings die Besonderheit, dass bei jedem Zahlungseingang überprüft werden muss, ob dadurch der monatliche Freibetrag überschritten wird. Ist dies der Fall, wird der überschreitende Betrag von der Bank zunächst einbehalten.
Durch den manuellen Aufwand, der hinter dieser Überprüfung steckt, kann es unter Umständen etwas länger dauern, bis Zahlungseingänge tatsächlich auf dem Konto verfügbar sind. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen allerdings nur um wenige Stunden.
Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Banken?
In der Theorie müssen alle Banken all ihre Kunden gleich behandeln, auch die Nutzer von P-Konten. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass jede Bank unterschiedliche Buchungszeiten hat. Dadurch kommt es vor, dass gleichzeitig getätigte Überweisungen auf Konten unterschiedlicher Banken zu unterschiedlichen Zeiten ankommen. Auch hierbei liegen die Unterschiede meist nur im Bereich weniger Stunden.
Kann ein P-Konto auch wieder in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden?
Sind alle Schulden ausgeglichen, so erlischt auch die Pfändung des Kontos. Wenn sonst keine weiteren Pfändungen zu erwarten sind, kann das P-Konto wieder in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden.
Laut einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015 ist jede Bank zur Rückumwandlung eines P-Kontos verpflichtet. Hierzu reicht meist ein formloser Antrag an die Bank oder ein persönliches Beratungsgespräch mit ihrem Bankberater.
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