Im Falle einer Pfändung bietet das P-Konto die Sicherung eines Freibetrages von 1.133,88 Euro im Monat, die vom Gläubiger nicht gepfändet werden dürfen. Dies soll sicherstellen, dass man seine monatlichen Kosten weiterhin begleichen kann. Was bei der Beantragung eines P-Kontos zu beachten ist und wie die Wege zum P-Konto bei ausgewählten Banken aussehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was muss man bei der Eröffnung eines P-Kontos beachten?
Während die Einrichtung eines P-Kontos für Menschen ohne finanzielle Probleme unnötig ist, haben Menschen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können oftmals keine andere Alternative. Zu beachten gilt dabei vor allem, dass ein P-Konto zwar den gewünschten pfändungssicheren Freibetrag mit sich bringt, allerdings auch einige Nachteile hat.
- Eingeschränkte Leistungen bei der Nutzung des Kontos
- Keine Zusatzleistungen möglich, wie z.B Kreditkarte o. Ä.
- Keine Folgegeschäfte mit der Bank möglich, wie z.B. Kredite aufnehmen
- Stigmatisierung bei der Bank
Neben diesen Nachteilen, die ein P-Konto mit sich bringt, gibt es noch einige Regularien, die es im Zuge der Eröffnung zu beachten gibt.
- Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen. Das Ausnutzen von mehreren Freibeträgen bei verschiedenen Banken soll somit verhindert werden. Die Einrichtung eines P-Kontos wird in den Daten der Schufa gespeichert, um Missbrauch zu verhindern. Falschangaben hierzu können strafrechtlich verfolgt werden.
- Nur Einzelkonten dürfen in P-Konten umgewandelt werden. Für Gemeinschaftskonten kann der Pfändungsschutz nicht beantragt werden.
- Die Einrichtung des P-Kontos muss beantragt werden. Eine automatische Einrichtung des Pfändungsschutzes durch die Bank bei vorliegen einer Pfändung erfolgt nicht.
- Die Umstellung eines normalen Girokontos in ein P-Konto muss immer kostenlos sein. Allerdings darf die Bank weiterhin Kontoführungsgebühren erheben. Diese dürfen die Gebühren des vorher geführten Kontos allerdings nicht übersteigen.
- Auf Antrag ist die Bank verpflichtet die Umstellung auf ein P-Konto durchzuführen. Diese Umstellung muss innerhalb von vier Bankarbeitstagen erfolgen.
- Der Freibetrag kann auch erhöht werden. Hierzu ist eine entsprechende Bescheinigung notwendig. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag: P-Konto Bescheinigung
Der Pfändungsschutz gilt auch rückwirkend für bis zu 4 Wochen, für Pfändungen die der Bank bereits zugestellt wurden. Man muss also nicht unbedingt schon bei einer drohenden Pfändung entsprechend aktiv werden.
Welche Banken bieten ein P-Konto an?
Jeder Kontoinhaber in Deutschland hat das Recht, sein eigenes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Daher ist auch jede Bank in Deutschland verpflichtet, diesem Wunsch des Kunden auf Antrag nachzukommen. Der Prozess der Umwandlung darf maximal vier Bankarbeitstage dauern.
Bank | Gebühren | Form der Antragstellung | Einschränkungen |
---|---|---|---|
Sparkasse | Normale Kontoführungsgebühr | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Dispo-Kredit, EC- oder Kreditkarte kann behalten werden |
Postbank | 5,90 € pro Monat | Schriftliches Formular online: Postbank - P-Konto beantragen | Kein Dispo-Kredit und keine Kreditkarte |
Commerzbank | Normale Kontoführungsgebühr | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Kein Dispo-Kredit, keine EC- oder Kreditkarte |
Volksbanken / Raiffeisenbanken | 5,00 € pro Monat | Schriftlicher Antrag per Post oder persönlich in der Filiale | Kein Dispo-Kredit und Kreditkarte |
Deutsche Bank | 8,99 € pro Monat | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Kein Dispo-Kredit, keine Kreditkarte |
ING DiBa | Kostenlos | Telefonisch: 01802 / 34 22 24 | Kein Dispo-Kredit keine Kreditkarte |
DKB | Kostenlos | Per E-Mail, telefonisch oder schriftlich. Mehr Informationen hier: Kontakt zur DKB | Kein Dispo-Kredit und Kreditkarte |
Sparda-Bank | 5,00 € pro Monat | Persönlich in der Filiale | Kein Dispo-Kredit und keine Kreditkarte |
Targobank | 9,90 € pro Monat | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich | Kein Dispo-Kredit und Kreditkarte |
comdirekt | 10,90 €pro Monat | Schriftlicher Antrag hier: P-Konto bei der comdirekt beantragen | Kein Dispo-Kredit, keine EC-oder Kreditkarte |
N26 | 9,90 € pro Monat + 0,75 € pro Buchung + 2,50 € pro Monat Kartenverwaltungsgebühr | Schriftlicher Antrag an Mutterkonzern Wirecard Bank AG: P-Konto bei N26 beantragen | Kein Dispo-Kredit, EC-Karte und Prepaid-Visa-Karte möglich |
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist jede Bank verpflichtet, ihren Kunden ein P-Konto anzubieten. Die Konditionen dafür können allerdings von Bank zu Bank sehr unterschiedlich sein. Auch sind die Wege der Antragstellung je nach Geldinstitut verschieden. Für die größten Banken haben wir die Konditionen und die Bedingung für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. Ihre Bank war nicht dabei? Am besten wenden Sie sich an die Service-Hotline ihrer Bank oder fragen direkt in einer der Filialen der Bank nach.
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