Smartphone, Notebook oder iPad, ein neuer Fernseher oder ein Mofa – wer noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, hat in der Regel nicht so viel Geld übrig, um sich solche Wünsche einfach mal zu erfüllen. Klar, dass ein Ratenkauf zunächst wie eine gute Idee erscheint. Allerdings hat ein Kauf auf Raten mehr Nachteile, als es auf den ersten Blick ersichtlich ist. Außerdem ist ein Ratenkauf für Jugendliche unter 18 nicht möglich, es sei denn, die Eltern unterschreiben.
Minderjährige noch nicht geschäftsfähig
Wer seinen 18. Geburtstag noch nicht gefeiert hat, ist vor dem Gesetz minderjährig und damit noch nicht voll geschäftsfähig. Gemäß den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (kurz BGB) dürfen Jugendliche, auch wenn sie schon 17 sind, keine Geschäfte tätigen, die den Wert ihres Taschengeldes übersteigen. Auch eine Kreditaufnahme ist noch nicht möglich. Da es sich bei einem Ratenkauf ebenfalls um eine Form des Finanzierungskredites handelt, ist es ergo Händlern per Gesetz untersagt, eine Ratenzahlung für nicht volljährige Kunden anzubieten.
Abgesehen davon, dass es gesetzlich verboten ist, birgt ein Ratenkauf für 17jährige für den Händler große Risiken – die Eltern könnten dem Kauf einfach widersprechen, wodurch der Händler auf seinem Aufwand und den Kosten sitzenbleibt. Ergo findet sich in der Regel in jeden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – diese klären Ablauf und rechtliche Bedingungen eines jeden Kaufs – dass Volljährigkeit eine Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Ratenzahlung ist.
Mogeln hilft auch nicht
So mancher Minderjährige mag nun auf die Idee kommen, bei einem Online-Einkauf einfach sein Geburtsjahr zu ändern und sich selbst somit älter zu machen. Das funktioniert nicht, denn während des Bestellprozesses gleicht das System automatisch die Personendaten mit Datenbanken bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien ab und kann so überprüfen, ob die angegebenen Daten tatsächlich stimmen. Meistens kommt ein solcher Versuch also gleich heraus und die gewünschte Ratenzahlung wird folgerichtig abgelehnt – mal abgesehen davon, dass sich strafbar macht, wer solches versucht.
Ratenzahlung nur mit Unterschrift der Eltern
Unter 18jährigen bleibt nur eine Möglichkeit, um sich einen Wunsch mit Ratenkauf zu erfüllen. Da sie selbst keinen Kauf auf Raten abschließen können, müssen sie ihre Eltern darum bitten. Nur wenn die Eltern anstelle des Jugendlichen einen Ratenkaufvertrag abschließen (und in Folge auch für die fristgemäße Zahlungen der Raten verantwortlich sind), ist eine Ratenzahlung für 17jährige möglich.
Ob ein solcher Finanzierungskredit allerdings sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt: Gerade Jugendliche rutschen mit solchen Ratenzahlungsverträgen ganz schnell in die Schuldenfalle und damit in die Privatinsolvenz – die Statistik zeigt, dass die Zahl der Privatinsolvenzen bei unter 25jährigen in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist. Dabei stehen die meisten der pleite gegangenen Jugendlichen bei Telekommunikationsunternehmen sowie bei Online- und Versandhändlern in der Kreide.
Ratenkredit – Vergleich: Einfach den günstigsten Kredit finden!
Insofern man wirklich in so jungen Jahren einen Ratenkredit aufnehmen möchte – mit Einverständnis der Eltern – lässt sich über folgenden Kredit-Rechner der günstigste Kredit ermitteln:
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