Ein Bußgeldbescheid wurde ausgestellt, ein Strafbefehl wurde versandt. Je nach Bußgeld oder Strafbefehl kann dies eine Summe sein, die ein Bürger nicht auf einmal bezahlen kann. Dies macht eine Ratenzahlung erforderlich, doch ist eine solche bei Gerichtskosten überhaupt möglich? Die Antwort darauf lautet ja, dabei sind aber einige wichtige Punkte zu beachten!
Ratenzahlung bei Bußgeldbescheid
Flattert ein Bescheid über Bußgeld ins Haus, muss dieser bis zur angegebenen Frist überwiesen werden. Wird dies nicht getan, steht eine Menge Ärger ins Haus, die bis zur Erzwingungshaft wegen des nicht bezahlen Bußgeldbescheids gehen kann. Zu empfehlen ist es deshalb, rechtzeitig einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Das heißt: landet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, oder wird ein solcher überbracht. Sollte umgehend die Ratenzahlung beantragt werden, wenn das Zahlen auf einen Schlag nicht möglich ist.
Beim Antrag auf Ratenzahlung eines Bußgeldbescheids sollten realistische Raten angegeben werden, zudem ist die Angabe des Einkommens und gegebenenfalls der monatlichen Kosten erforderlich. Dies ist notwendig, damit bei der zuständigen Behörde über den Bescheid positiv beschieden werden kann, im Falle das es zu einer Ratenzahlung kommt.
Ratenzahlung bei Strafbefehl
Bei einem Strafbefehl gilt Ähnliches wie bei einem Bußgeldbescheid. Auch hier ist eine Ratenzahlung möglich, wenn sie angemessen ist. Bei einem hohen Einkommen ist eine solche Ratenzahlung bei „nur“ mehreren tausend Euro für den Strafbefehl in der Regel nicht möglich. Der Antrag auf die Zahlung des Strafbefehls per Raten sollte deshalb realistisch gestellt werden, und die mangelnden Möglichkeiten, diesen in einem Betrag zu bezahlt, aufzeigen.
Ratenzahlung bei Gerichtskosten nur auf Antrag
Eine Ratenzahlung von Bußgeldbescheid und Strafbefehl gibt es nur auf Antrag. Je nach Fall wird zwar bereits von Seiten des Gerichts bzw. der ausstellenden Behörde des Bußgeldbescheids auf eine Ratenzahlung hingewiesen. Eine solche wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern nur auf Antrag.
Realistischen Antrag auf Ratenzahlung stellen!
Wer Gerichtskosten auf Raten abzahlen möchte, der muss hierzu einen Antrag stellen, der auch der Realität entspricht. Das heißt: die Höhe der Raten muss den finanziellen Verhältnissen des Bürgers angemessen sein. Wer niedrige Raten möchte, der muss auch ein entsprechend niedriges Einkommen oder hohe finanzielle Verpflichtungen bei einem normalen Einkommen nachweisen.
Hier zu tricksen, und einfach irgendwelche Zahlen anzugeben, um eine möglichst niedrige Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kann jedoch nach hinten losgehen, und die Ratenzahlung der Gerichtskosten dann generell abgelehnt werden. Dann muss man schauen, dass man das Geld für den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl auf einmal irgendwo herbekommt. Weil eine Ratenzahlung der Gerichtskosten dann meist nicht mehr möglich ist, oder nur mit deutlich höheren Raten.
Bei der Ratenzahlung der Gerichtskosten ist zudem zu beachten, dass die Raten regelmäßig monatlich und in der Höhe des vereinbarten Betrags bei der entsprechenden Stelle eingehen müssen. Bleiben Raten aus, kann es zu einem Haftbefehl für eine Erzwingungshaft kommen, da dann davon auszugehen ist, dass der Schuldner die Gerichtskosten nicht bezahlen möchte.
Sollte es zwischendrin zu Engpässen bei der Zahlung der Raten für den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl kommen, sollte deshalb umgehend (!!!) mit der zuständigen Behörde bzw. dem zuständigen Gericht Kontakt aufgenommen werden. Um so gegebenenfalls eine neue Höhe der Raten zu vereinbaren, oder evtl., falls dies möglich ist, eine Rate zu stunden.
Die Alternative: Externe Finanzierung
Zusammen mit dem unabhängigen Vergleichsportal Smava haben wir für Sie die besten Möglichkeiten für eine externe Finanzierung der Gerichtskosten recherchiert.
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