Ganz gleich, ob Sie ein Auto besitzen, eine Wohnung mieten oder eine Betriebsstätte eröffnen, früher oder später müssen Sie den Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – bezahlen. Wie Sie sich anmelden können, wie hoch die Kosten sind und was Sie beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betragen 17,50 Euro im Monat pro Haushalt.
- Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen für Zweitwohnungen keine zusätzlichen Gebühren enthoben werden.
- Die Anmeldung erfolgt online oder schriftlich.
- Für die Anmeldung von Betrieben und Fahrzeugen gelten besondere Bestimmungen.
- Der Rundfunkbeitrag kann per Überweisung, Einzahlung oder Lastschrift bezahlt werden.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Da es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Pflichtabgabe handelt, ist auch die Anmeldung verpflichtend. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie die Erstanmeldung selbst veranlassen oder zu warten, bis Sie postalisch zur Anmeldung gebeten werden.
Sie können sich online oder schriftlich selbst anmelden. Eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist leider nicht möglich.
- Hauptwohnsitz:
Für die Online Anmeldung öffnen Sie folgenden Link und tragen Sie die geforderten Daten ein und bestätigen Sie die Eingabe: GEZ Anmelden.
Für eine schriftliche Anmeldung öffnen Sie unter folgendem Link das PDF-Formular und und versenden Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Schreiben per Post: GEZ Anmeldeformular. Die Anschrift finden Sie weiter unten.
- Zweitwohnung:
Möchten Sie eine Zweit bzw. Nebenwohnung online anmelden, so öffnen Sie folgenden Link und tragen Sie die geforderten Daten ein: GEZ Zweitwohnsitz zumelden.
Die schriftliche Anmeldung ist alternativ möglich, öffnen Sie dazu unter folgendem Link das PDf-Formular und und versenden Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Schreiben per Post an die unten angegebene Adresse: GEZ Zweitwohnsitz Formular.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Da es keine Anmeldefristen gibt, können Sie auch die schriftliche Aufforderung abwarten. Durch den anlassbezogenen Meldedatenabgleich erhält die GEZ in regelmäßigen Abständen die Daten vom Einwohnermeldeamt, da der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird.
Bedenken Sie jedoch, dass der Rundfunkbeitrag ab dem Tag des Einzuges fällig wird, sodass man sich auf eine Nachzahlung einstellen muss, wenn keine selbstständige Anmeldung erfolgt.
Wer muss sich anmelden?
Prinzipiell ist jeder Volljährige, der eine eigene Wohnung hat, verpflichtet, sich für den Rundfunkbeitrag anzumelden. Gemäß dem Motto „eine Wohnung, ein Beitrag“ muss sich aber immer nur eine Person anmelden – unabhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
- Wenn Sie zum ersten Mal alleine wohnen.
- Wenn Ihr angemeldeter Mitbewohner auszieht.
- Wenn Sie mit jemandem zusammenziehen und in der neuen Wohnung bisher noch niemand Rundfunkgebühren bezahlt.
Für den Rundfunkbeitrag ist eine Wohnung eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die…
- … zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird
- … einen eigenen Eingang hat und
- … nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
Rundfunkbeitrag ummelden
Wenn Sie bereits angemeldet waren und eine Beitragsnummer erhalten haben, so müssen Sie sich lediglich ummelden. Das können sie unter folgendem Link tun:
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen?
Bis Juli 2018 musste für Zweit und Ferienwohnungen der Rundfunkbeitrag entrichtet werden, doch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden Besitzer von Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag befreit.
Betroffene können einen Antrag auf Befreiung stellen und bis Juli 2018 rückwirkend den entrichteten Rundfunkbeitrag erstattet bekommen. Vor Juli 2018 haben lediglich Personen Anrecht auf Rückerstattung, die zuvor einen Widerspruch eingelegt haben.
Um den Antrag auf Befreiung stellen zu können muss sowohl Hauptwohnung als auch Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt registriert sein. Den Antrag können Sie unter folgendem Link bequem online stellen: GEZ Antrag auf Befreiung
Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen?
Ferienwohnungen, die selbst privat genutzt werden, gelten als Zweitwohnung und sind somit beitragsfrei.
Werden jedoch Ferienwohnungen weitervermietet, so gilt dies als gewerbliche Nutzung und der Rundfunkbeitrag muss dementsprechend entrichtet werden. Die erste Ferienwohnung ist beitragsfrei, solange Sie sich im selben Haus oder Gebäudekomplex befindet, in dem bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Liegt jedoch die Ferienwohnung als ortsfeste Raumeinheit woanders, gilt Sie als Betriebsstätte und der Rundfunkbeitrag beläuft sich auf 5,83 € monatlich.
Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Gewerbetreibende
Als Betriebsstätte versteht man jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist.
Als Unternehmer oder Gewerbetreibender können Sie sich für den Rundfunkbeitrag online anmelden. Dazu müssen Sie neben den allgemeinen Daten die Informationen zur Betriebsstätte und den genutzten Fahrzeugen angeben. Danach müssen sie lediglich eine Zahlungsweise auswählen und die Angaben bestätigen.
Hier können Sie Ihren Betrieb anmelden: GEZ Betrieb anmelden
Alternativ kann mithilfe des online PDF-Formular die Anmeldung schriftlich erfolgen. Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie den ausgedruckten und unterschrieben Formular an die Postadresse vom Beitragsservice.
Hier können Sie das Formular herunterladen: GEZ Anmeldeformular für Betriebe
Sollten Sie die Allgemeinen Daten, oder sich die Informationen zur Gewerbestätte bzw. zu den genutzten Fahrzeugen geändert haben, so aktualisieren Sie die Informationen, indem Sie das online PDF-Formular unter folgendem Link ausfüllen und postalisch versenden.
Das Formular zur Datenänderung finden Sie hier: GEZ Formular zur Datenänderung
Wie hoch ist der Beitrag für Betriebsstätten?
Der Rundfunkbeitrag bei gewerblicher Nutzung richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und den genutzten Kraftfahrzeugen. Die genaue Beitragshöhe können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Beschäftigte pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitragshöhe pro Monat |
---|---|---|
0-8 | 1/3 | 5,83 € |
9-19 | 1 | 17,50 € |
20-49 | 2 | 35,00 € |
50-249 | 5 | 87,50 € |
250-499 | 10 | 175,00 € |
500-999 | 20 | 350,00 € |
1.000-4.999 | 40 | 700,00 € |
5.000-9.999 | 80 | 1.400,00 € |
10.000-19.999 | 120 | 2.100,00 € |
ab 20.000 | 180 | 3.150,00 € |
Hier können Sie Ihren genauen Beitrag berechnen: GEZ Beitragsrechner für Unternehmen
Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge
Grundsätzlich muss der Rundfunkbeitrag in Höhe von 5,83 € monatlich für zugelassene Kraftfahrzeuge entrichtet werden. Im folgenden erfahren Sie welche Kraftfahrzeuge betroffen und welche befreit sind, und welche Sonderregelungen gelten.
- Personenkraftwagen: Fahrzeugklasse M
- Lastkraftwagen: Fahrzeugklasse N
- Geländewagen: Fahrzeuge mit Symbol G (Untergruppe M und N)
- Omnibusse: Fahrzeuge Fahrzeugklasse M 1-3
- Kraftfahrzeuge der Klasse L
- Anhänger: Fahrzeugklasse O
- Traktoren: Fahrzeugklasse T
- Gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen
- Kraftfahrzeuge, die im Personennahverkehr eingesetzt werden
- Dienst-, Pannendienst-, Miet- und Vorführwagen
- Kraftfahrzeuge, die keiner Zulassung bedürfen
- Kraftfahrzeuge, denen die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr gestattet ist
- Kraftfahrzeuge mit einer Tageszulassung, die nicht länger als 30 Tage zugelassen sind oder nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden und deren Gesamtlaufleistung weniger als 200 km beträgt
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