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Rundfunkbeitrag in Raten bezahlen - ist das möglich?

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Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag in Höhe von 17,50 € monatlich, der seit 2013 von jedem Haushalt enthoben wird. Kommt man der Zahlung nicht nach, können hohe Nachzahlungsforderungen entstehen. Wie Sie in diesen Fällen eine Ratenzahlung vereinbaren können und welche Alternativen Sie dazu haben, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der reguläre Rundfunkbeitrag kann nicht in Raten bezahlt werden.
  • Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden, wenn eine Rückstand bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge entsteht.
  • Die Ratenzahlungsvereinbarung muss schriftlich durch ein formloses Schreiben oder direkt mit dem Online-Formular beantragt werden.
  • Sollten die Raten nicht fristgerecht eingehen oder die Vereinbarung nicht eingehalten werden, so kann der Gesamtbetrag sofort fällig und ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
  • Als Alternative zur Ratenzahlung können Sie die Stundung, den Vergleich, und die Niederschlagung beantragen. Dazu müssen Sie dem schriftlichen Antrag aussagekräftige Nachweise beifügen.

Rundfunkbeitrag in Raten bezahlen – Was sie wissen sollten

Sollten Sie eine Nachzahlungsforderung des Rundfunkbeitrags erhalten haben, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zwar sind die Schuldner in der Regel verpflichtet eigenständig die Nachzahlungsforderungen zu begleichen, dennoch kommt es oft vor, dass eine Ratenzahlung von der GEZ selbst angeboten wird. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Initiative zu ergreifen, um erhöhte Forderungsbeträge zu vermeiden.

Für die Ratenzahlung werden keine Strafzinsen erhoben, dennoch werden im Fall eines Mahnverfahrens Inkasso-Gebühren erhoben.

Beachten Sie, dass neben der vereinbarte Rate die regulären Rundfunkgebühren ebenfalls entrichtet werden müssen.

Ratenzahlung beantragen

Den Antrag auf Ratenzahlung können Sie bequem online stellen. Im Folgenden erläutern wir, wie das genau funktioniert.

GEZ-Schulden in Raten zahlen – So stellen Sie den Antrag:


  1. Unter folgendem Link können Sie das Online-Formular zur Ratenzahlung öffnen: GEZ Ratenzahlung beantragen
  2. Füllen Sie das Online Formular aus.
  3. Geben Sie die neunstellige Beitragsnummer an. Diese finden Sie auf der Anmeldebestätigung der GEZ, in den Kontoauszügen, oder in Briefen vom Beitragsservice.
  4. Klicken Sie auf „Weiter“ und geben Sie nun Ihre Ratenzahlungspräferenzen an.
  5. Überprüfen Sie Ihre Angaben und senden Sie das Formular ab.
  6. Damit ist der Antrag versendet. Sie werden im Nachhinein eine Bestätigung der Ratenzahlungsvereinbarung erhalten.

Als Alternative zum Online-Formular können Sie ein formloses Schreiben mit dem Betreff „Antrag auf Ratenzahlung“ an den Beitragsservice verschicken.

Die Postadresse vom Beitragsservice:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Was passiert, wenn die Ratenzahlung nicht fristgerecht erfolgt?

GEZ Raten nicht rechtzeitig bezahlt

Die Ratenzahlungsvereinbarung ist an eine fristgerechte Zahlung gebunden. Sollte die Zahlung verspätet eingehen, so kann die Ratenzahlungsvereinbarung annulliert und der Gesamtbetrag sofort fällig werden.

Auch führt eine stornierte Ratenzahlungsvereinbarung dazu, dass Ihnen diese Möglichkeit künftig nicht mehr angeboten wird. Darüber hinaus können Pfändungen im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens erfolgen, um den offenen Betrag einzutreiben.

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung haben, kontaktieren Sie umgehend den Beitragsservice und schlagen Sie eine Umschuldung oder eine Stundung vor. In den meisten Fällen wird die Anfrage positiv beantwortet, solange die vereinbarten Fristen nicht überschritten worden sind.

Kontaktdaten

Festnetznummer: 0221 / 50 61 0
Service-Telefon: 01806 / 999 555 10
Service-Fax: 01806 / 999 555 01

(0,20 € aus dem deutschen Festnetz und 0,60 € aus dem deutschen Mobilfunknetz)

Online: www.rundfunkbeitrag.de


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Ratenzahlung abgelehnt – Daran kann es liegen

Zwar ist eine Ratenzahlung möglich, dennoch müssen folgende Voraussetzungen bei der Ratenzahlung berücksichtigt werden, um eine Ablehnung zu vermeiden.

  • Die Ratenzahlung muss in einem fairen Verhältnis zum Nachzahlungsbetrag stehen.
  • Bereits vereinbarte Ratenzahlungsvereinbarungen sollten eingehalten worden sein.
  • Ein Vollstreckungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet.

Alternativen zur Ratenzahlung

Neben der Ratenzahlung gibt es weitere Möglichkeiten in wirtschaftlich schwierigen Situationen die Nachzahlungsforderung zu begleichen. Welche Optionen es gibt, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Stundung

Die Stundung ist eine Option, die Ihnen die Möglichkeit gibt, Zahlungsforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen.

Um eine Stundung zu beantragen, müssen Sie schriftlich ein formloses Schreiben mit dem Betreff „Antrag auf Stundung“ an dem Beitragsservice senden.

Beachten Sie, dass eine positive Rückmeldung nur dann erfolgt, wenn ersichtlich wird, dass eine Ratenzahlung nicht möglich ist und wenn der Stundungszeitraum zwei Jahre nicht überschreitet.

Bedenken Sie auch, dass während der genehmigten Stundung die regulären Rundfunkgebühren fristgerecht zu entrichten sind.

Vergleich

In besonders schwierigen wirtschaftlichen Situationen ist ein Vergleich möglich. Hierbei kann Ihnen ein Teil der offenen Forderung erlassen werden.

Dazu bedarf es einer formlosen schriftlichen Anfrage, mit der ein Vergleich beantragt wird. Beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag aussagekräftige Nachweise eingereicht werden müssen.

Folgende Nachweise können bei einem Vergleich berücksichtigt werden:

  • Bescheinigung der Behörden für die Bewilligung von Sozialleistungen
  • Bescheinigung einer staat­lich anerkannten Schuldner­beratung
  • Mitteilung über Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht
  • Mitteilung von Berufs­betreuern mit Vermögens­sorge
  • Mitteilung von Bewährungs­helfern
  • Mitteilung von Sozial­arbeitern
  • Mitteilung von Heim­leitungen

Niederschlagung

Mit der Niederschlagung, können Sie beantragen, dass Ihnen der gesamte Zahlungsrückstand erlassen wird. Diese Option ist nur bei besonderen Fällen der Zahlungsunfähigkeit möglich. Auch hier müssen Sie neben dem schriftlichen formlosen Antrag, Nachweise zur Zahlungs­unfähig­keit beifügen und beim Beitragsservice einreichen.

Folgende Nachweise können bei einem Niederschlagungsantrag berücksichtigt werden:

  • Bescheinigung der zuständigen Stellen für die Bewilligung von Sozialleistungen
  • Bescheinigung einer staat­lich anerkannten Schuldner­beratung
  • Mitteilung über Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht
  • Mitteilung von Berufs­betreuern mit Vermögens­sorge
  • Mitteilung von Bewährungs­helfern
  • Mitteilung von Sozial­arbeitern
  • Mitteilung von Heim­leitungen

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Inhalt dieser Seite

  • 1 Das Wichtigste im Überblick
  • 2 Rundfunkbeitrag in Raten bezahlen – Was sie wissen sollten
  • 3 Ratenzahlung beantragen
  • 4 Was passiert, wenn die Ratenzahlung nicht fristgerecht erfolgt?
  • 5 Ratenzahlung abgelehnt – Daran kann es liegen
  • 6 Alternativen zur Ratenzahlung
    • 6.1 Stundung
    • 6.2 Vergleich
    • 6.3 Niederschlagung
  • 7 Weitere Artikel zum Thema Rundfunkbeitrag
  • 8 Weitere Artikel zum Thema Ratenzahlung

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