Die unbeliebte GEZ-Gebühr wurde 2013 vom Rundfunkbeitrag, abgelöst, der durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingenommen und verwaltet wird. Die Höhe der Gebühren ist für alle Zahler gleich, eine Befreiung ist nur unter bestimmten Gründen möglich. Was Sie zum Rundfunkbeitrag 2019 wissen müssen, haben wir ausführlich zusammengefasst.
GEZ-Gebühren 2019: Aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags und Ausblick
Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland eine Pflichtgebühr und wird genutzt, um eine unabhängige Berichterstattung im Radio, Fernsehen und Internet bereitzustellen. Da das Geld kostet, finanziert sich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, der die Angebote verwaltet, über Gebühren, den Rundfunkbeitrag (früher GEZ).
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 17,50 Euro pro Haushalt pro Monat. Dieser Betrag ist bis 2020 festgesetzt, danach wird neu verhandelt.
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Rundfunkgebühren, die für die Sicherung einer unabhängigen Berichterstattung verwendet werden.
Entwicklung des Rundfunksbeitrags
Die Sender streben ab 2020 eine Erhöhung des Beitrags an, um weiterhin unabhängig arbeiten zu können. Viele Bürger, aber auch Politiker lehnen eine Erhöhung – oder den Rundfunkbeitrag generell – ab, da besonders die hohen Personalkosten nicht durch gestiegene Beiträge finanziert werden dürften.
Bereits in der Vergangenheit war der GEZ-Beitrag höher als jetzt. Erst am 1. April 2015 wurde der Beitrag von 17,98 Euro monatlich auf die aktuellen 17,50 Euro gesenkt.
Zudem wurde die damalige GEZ bis 2013 nicht pro Haushalt, sondern nach Empfangsgeräten berechnet. Wer ausschließlich ein Radio besaß, musste weniger bezahlen als der Besitzer eines Fernsehgeräts oder eines neuartigen Rundfunkgeräts (PC oder Smartphone).
Zahlungspflicht: Wer muss Rundfunkbeitrag bezahlen?
Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland verpflichtend. Das bedeutet, dass jeder Haushalt die Gebühr entrichten muss – unabhängig davon, ob er Empfangsgeräte besitzt oder die Angebote des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bzw. der damit verbundenen Sender nutzt.
Der Beitrag ist haushaltsgebunden, d.h. er muss nur pro Haushalt, nicht aber pro Person bezahlt werden.
Was gilt als Haushalt?
Haushalt und Wohnung werden beim Rundfunkbeitrag oft synoynm gebraucht.
Definition von Haushalt
“Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.”
(Quelle: rundfunkbeitrag.de)
Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen im Haushalt leben. Ein Einpersonenhaushalt zahlt genauso viele Gebühren wie eine WG oder eine Großfamilie.
Zweitwohnsitz
Lange Zeit wurde der Zweitwohnsitz wie der Erstwohnsitz behandelt, es mussten also regulär Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Im Juli 2018 wurde durch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für einen Nebenwohnsitz nicht rechtens ist.
Nebenwohnung befreien lassen
Wer einen Zweitwohnsitz besitzt und dafür bislang Rundfunkbeiträge bezahlt hat, muss diese Wohnung regulär abmelden. Eine Einstellung der Zahlungen kann Probleme mit sich bringen, darum sollte immer der offizielle Weg gewählt werden.
Zur Abmeldung benötigen Sie eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts.
Für die Abmeldung der Nebenwohnung nutzen Sie dieses Formular: Online-Formular zur Abmeldung des Nebenwohnung
Auch für unbewohnte Wohnungen muss kein Beitrag bezahlt werden.
Unternehmer und Rundfunkbeitrag
Auch Unternehmen müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen, obwohl für die privaten Haushalte bereits Gebühren entrichtet werden. Die Höhe des Beitrags bemisst sich dabei nach der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten und der Anzahl der Mitarbeiter. Dabei werden nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mitgezählt.
Beschäftigte | Anzahl Beiträge | Betrag |
---|---|---|
0 bis 8 | 1/3 | 5,83€ |
9 bis 19 | 1 | 17,50€ |
20 bis 49 | 2 | 35,00€ |
50 bis 249 | 5 | 87,50€ |
250 bis 499 | 10 | 175,00€ |
500 bis 999 | 20 | 350,00€ |
1.000 bis 4.999 | 40 | 700,00€ |
5.000 bis 9.999 | 80 | 1.400,00€ |
10.000 bis 19.999 | 120 | 2.100,00€ |
ab 20.000 | 180 | 3.150,00€ |
Auch Fahrzeuge werden vom Rundfunkbeitrag berechnet. Pro Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug inklusive, für weitere werden je 5,83 Euro erhoben. Nicht alle Kraftfahrzeuge sind beitragspflichtig. Mehr dazu lesen Sie hier.
Einige Einrichtungen sind jedoch vom Rundfunkbeitrag befreit. Dazu zählen reine Funktionsstätten ohne eingerichteten Arbeitsplatz und Betriebsstätten, in denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Außerdem sind Räume, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, vom Rundfunkbeitrag befreit.
GEZ für Selbstständige & Freiberufler
Auch Selbstständige und Freiberufler müssen den Rundfunkbeitrag wie reguläre Unternehmen entrichten, wenn sie eine Betriebsstätte unterhalten. Wer von zu Hause aus arbeitet, muss dies ebenfalls anmelden.
Kann der Arbeitsraum jedoch ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden, ist also z.B. ein reguläres Arbeitszimmer, muss kein Beitrag bezahlt werden.
Wer (auch nur teilweise) beruflich ein Kraftfahrzeug nutzt, muss dafür ebenfalls Beiträge bezahlen. Das sind 5,83 Euro im Monat.
Vereine und gemeinnützige Einrichtungen
Vereine und Einrichtungen des Gemeinwohls sind nicht vom Rundfunkbeitrag ausgenommen, müssen aber nur einen ermäßigten Beitrag bezahlen.
Diese Einrichtungen zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag:
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätten, öffentliche Schulen)
- Einrichtungen der Altenhilfe (wie Alten- & Pflegeheime)
- Einrichtungen für Suchtkranke und Nichtsesshafte
- Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- Anerkannte Ersatzschulen und Ergänzungsschulen
- Hochschulen & Universitäten
- Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes (z.B. Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr)
Ermäßigung und Befreiung: Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen?
Auch wenn der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verpflichtend ist, gibt es Ausnahmen. Bestimmte Personengruppen können eine Ermäßigung beantragen oder sich ganz von der Zahlungspflicht befreien lassen.
Eine Ermäßigung oder Befreiung ist in der Regel an Nachweise gebunden und zeitlich befristet. Unterschieden wird in soziale und gesundheitliche Gründe.
BAFöG-Empfänger: Azubis & Studenten
Empfänger von Ausbildungsförderung können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehört Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Voraussetzung dafür ist immer, dass sie nicht in der elterlichen Wohnung leben und das Vorlegen aktueller Nachweise.
Menschen mit Behinderung
Liegen eine oder mehrere Behinderungen vor, kann der Rundfunkbeitrag ermäßigt oder erlassen werden. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind komplett vom Rundfunkbeitrag befreit. Wer blind oder hörgeschädigt ist bzw. einen Behinderungsgrad von mindestens 80% hat und dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, kann eine Ermäßigung beantragen.
Nachweis dafür sind eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung oder ein Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen (”RF” oder ”Bl” und “Gl” oder ”TBl”).
Rentner & Empfänger von Pflegegeld
Renter und Pensionäre müssen den regulären Rundfunkbeitrag entrichten. Ausnahmen sind dann möglich, wenn Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung bezogen wird bzw. Hilfe zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen bezahlt werden.
Arbeitslose & Hartz-4-Empfänger
Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehören Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfänger von Grundsicherung im Alter oder von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz 4).
Auch, wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, ist vom Rundfunkbeitrag ausgenommen.
Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften
Wer in einem Internat, Studentenwohnheim oder einer Kaserne wohnt, muss in der Regel keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Zimmer und Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Das Formular für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Dabei müssen Sie zunächst wählen, ob Sie sich aus sozialen oder aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen möchten. Im Anschluss müssen Sie den konkreten Fall auswählen, Ihre persönlichen Daten eingeben und das Dokument ausdrucken und mit Nachweisen versehen versenden.
Hier können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.
Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich?
Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung vor, kann das bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
GEZ anmelden, abmelden & ummelden
Der Rundfunkbeitrag kann mittlerweile fast komplett online verwaltet werden. Die Formulare stehen im Internet zur Verfügung und können häufig nach dem Ausfüllen direkt versendet werden. In einigen Fällen ist eine persönliche Unterschrift nötig, dann muss das Formular ausgedruckt und per Post verschickt werden.
Neuanmeldung eines Haushalts
Falls Sie das erste Mal eine eigene Wohnung beziehen oder eine Wohngemeinschaft neu gründen, müssen Sie sich für den Rundfunkbeitrag anmelden.
Es finden zwar Abgleiche mit den Daten der Einwohnermeldeämter statt, allerdings können Nachzahlungen teuer werden. Darum sollten Sie sich beim Beziehen einer Wohnung beim Rundfunkbeitrag anmelden. Sind sie bereits gemeldet und ziehen um, springen Sie zu ”Ummelden & Daten ändern”.
Das Formular zur Anmeldung einer Wohnung finden Sie hier.
GEZ kündigen: Wann ist das möglich?
Grundsätzlich ist eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag nicht möglich, da in Deutschland eine Zahlungspflicht besteht. Auch Befreiungen oder Ermäßigungen werden temporär vergeben, hier kann also keine Abmeldung vorgenommen werden. Es gibt aber Ausnahmen, in denen eine komplette Abmeldung möglich ist.
In diesen Fällen können Sie den Rundfunkbeitrag abmelden
- Sie ziehen in eine Wohnung, für die bereits Rundfunkbeitrag bezahlt wird
- Sie ziehen dauerhaft ins Ausland und geben Ihren deutschen Wohnsitz auf
- Sie haben mehrere Wohnungen und geben eine dieser Wohnungen auf
- Sie ziehen in eine Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung bzw. in eine andere Gemeinschaftsunterkunft
- Sie ziehen in eine Wohnung, für die Ihr Arbeitgeber den Rundfunkbeitrag entrichtet
- Sie wohnen in einem Haushalt eines ausländischen NATO-Angehörigen, eines Diplomaten oder genießen selbst derartige Vorrechte
- Der Beitragszahler für die Wohnung ist verstorben und der Haushalt wird nicht weitergeführt
Im Todesfall kann ein Haushalt nur dann abgemeldet werden, wenn er aufgelöst wird. Übernimmt ein Angehöriger die Wohnung, ist weiterhin der entsprechende Regelsatz zu zahlen.
Die Abmeldung einer Wohnung können Sie online hier vornehmen.
Ummelden & Daten ändern
Die beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gespeicherten Daten können Sie im Bedarfsfall auch ändern und anpassen lassen.
Das betrifft eine Namensänderung (z.B. nach Hochzeit oder Scheidung), die Adressänderung nach Umzügen oder die Änderung der Zahlungsmodalitäten.
Das Formular für eine Datenänderung finden Sie hier.
Beitragsnummer herausfinden
Wenn Sie mit dem Beitragsservice Kontakt aufnehmen, werden Sie in der Regel nach Ihrer Beitragsnummer gefragt, sofern Sie bereits eine Wohnung gemeldet haben.
Die 9-stellige Beitragsnummer hieß früher ”Teilnehmernummer” und wird auf allen Briefen vom Beitragsservice genannt. Außerdem finden Sie sie auf Ihren Kontoauszügen, der Anmeldebestätigung oder Zahlungsaufforderung.
Pflichtbeitrag & Rechtslage
Auch wenn der Rundfunkbeitrag verpflichtend ist, gibt es laufend Diskussionen um ihn. Viele Bürger sind der Meinung, dass es sich um eine ”unerlaubte staatliche Beihilfe” handle. Auch die generelle Abgabepflicht und die vermeintliche Benachteiligung von Einzelhaushalten gegenüber Wohnungen mit mehreren Bewohnern spalten die Nation.
Ist der Rundfunkbeitrag rechtens?
Im Dezember 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass der deutsche Rundfunkbeitrag rechtens ist und dass es sich nicht um unerlaubte staatliche Hilfen handle.
Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig sei – auch wenn einige Punkte nachgebessert werden müssten.
Wofür wird der Rundfunkbeitrag verwendet?
Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag fließen in die unabhängige Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender sowie der mit ihnen verbundenen Onlineauftritte.
Der Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
- 8,39 Euro: Landesrundfunkanstalten (Fernsehen, Dritte Programme, GEMA, Hörfunk, Technik, Verwaltung etc.)
- 4,36 Euro: ZDF
- 3,92 Euro: ARD-Gemeinschaftsaufgaben (Das Erste, Sportlizenzen, Spartenprogramme wie ARTE, KiKA, 3sat, PHOENIX, Digitale Programme, Transferzahlungen, Beitragsservice/Verwaltung)
- 0,50 Euro: Deutschlandradio
- 0,33 Euro: Landesmedienanstalten
Kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen?
Da der Rundfunkbeitrag eine Pflichtgebühr ist, muss er von allen beitragspflichten Haushalten bezahlt werden. Eine Befreiung, Ermäßigung oder Abmeldung ist nur mit Nachweis möglich.
Wer noch nie als beitragspflichtig gemeldet war, kann die Anmeldung hinauszögern. Da der Beitragsservice jedoch regelmäßig Daten mit den Einwohnermeldeämtern austauscht, ist eine Kontaktaufnahme nur eine Frage der Zeit. Beiträge können auch rückwirkend eingefordert werden, außerdem können Mahngebühren anfallen.
Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle?
Wer trotz Zahlungsaufforderungen den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, muss mit einem Mahnverfahren oder sogar der Vollstreckung der Beiträge rechnen.
Wer den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht bezahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier können dann auch zusätzliche Bußgelder fällig werden, sodass letztlich sogar eine Haftstrafe möglich ist.
Zahlungsmöglichkeiten: Wie kann GEZ bezahlt werden?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen:
- Rundfunkbeitrag per SEPA-Lastschrift bezahlen
- Rundfunkbeitrag per Überweisung bezahlen
Besonders bequem ist die Zahlung per Lastschrift, da der Beitrag dann zum Fälligkeitszeitpunkt automatisch vom Konto abgebucht wird. Dafür muss es jedoch auch ausreichend gedeckt sein.
Wer lieber per Überweisung bezahlt, erhält eine Zahlungsaufforderung mit der Angabe einer Frist, bis zu welchem Datum das Geld eingegangen sein (üblicherweise vier Wochen) muss nebst den Kontodaten.
Der Rundfunkbeitrag kann nicht bar bezahlt werden. Allerdings ist unter Umständen eine Einzahlung von Bargeld bei einer Bank auf das Konto des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice möglich. Hier fallen meist Gebühren an.
Überweisen Sie den fälligen Rundfunkbeitrag auf dieses Konto:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postbank Köln
Kontonummer: 123 456 503
Bankleitzahl: 370 100 50
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Zahlungsintervall: Wann muss der Rundfunkbeitrag bezahlt werden?
Den Zahlungsrhythmus kann man beim Rundfunkbeitrag selbst wählen, eine monatliche Entrichtung ist jedoch nicht möglich – der Beitrag wird für mindestens drei Monate auf einmal gezahlt.
Diese Zahlungsintervalle werden angeboten:
- Gesetzliche Zahlungsweise: In der Mitte eines Dreimonatszeitraums (52,50 Euro)
- Vierteljährlich im Voraus (52,50 Euro)
- Halbjährlich im Voaus (105,00 Euro)
- Jährlich im Voraus (210,00 Euro)
Werden mehr als drei Monate auf einmal bezahlt, wird kein Nachlass gewährt. Wir empfehlen darum den regulären, gesetzlichen Zahlungsrhythmus.
Ratenzahlung beim Rundfunkbeitrag möglich?
Wer mit der Zahlung seines Rundfunkbeitrags im Rückstand ist und die volle Summe nicht auf einmal aufbringen kann, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Die vorgeschlagene Monatsrate steht in einem angemessenen Verhältnis zum Rückstand
- Bisherige Ratenzahlungsvereinbarungen wurden immer eingehalten (falls vorhanden
- Es wurde noch keine Vollstreckung durchgeführt
Die Anfrage nach Ratenzahlung können Sie online stellen. Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Beitragsservice kontaktieren
Bei Fragen zu Ihrem Beitragskonto oder dem Beitragsservice generell haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
So können Sie den Beitragsservice erreichen:
Per Post
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Telefon: 01806 999 555 10
(Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr, gebührenpflichtig)
Fax: 01806 999 555 01
Kontaktformular: Klicken Sie hier
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Fazit
Der Rundfunkbeitrag erfreut sich in Deutschland keiner großen Beliebtheit, muss aber trotzdem bezahlen werden. Die Höhe ist noch bis 2020 festgesetzt, danach wird sie neu verhandelt. Unter Umständen ist jedoch eine Ermäßigung oder Befreiung möglich, denn nicht jeder muss die Gebühr entrichten.
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