Egal, ob Sie Mieter einer Wohnung, Inhaber eines Fahrzeuges oder Unternehmer sind, in allen Fällen müssen Sie den Rundfunkbeitrag – früher auch GEZ-Gebühr genannt – bezahlen. Was der Rundfunkbeitrag ist und warum Sie die Beitragsnummer unbedingt benötigen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was ist die Beitragsnummer?
Weil für Haushalte, Betriebsstätte und Kraftfahrzeuge ein Rundfunkbeitrag erhoben wird, erhält jeder Inhaber bzw. Mieter mit der Anmeldung der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Fahrzeuges eine bestimmte Kundennummer zugeteilt, die “Beitragsnummer” genannt wird.
Rundfunkbeitrag: Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Nummer, die nur aus Zahlen besteht. Darunter wird das jeweilige Haushalt, die Betriebsstätte oder das KFZ beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice registriert.
Wie jede Kunden- und Teilnehmernummer, ist auch die Beitragsnummer nicht nur für die vereinfachte Identifikation, und den Kundenkontakt gedacht, sondern auch für die administrative Betreuung.
Wo findet man die Beitragsnummer?
Um Änderungen vorzunehmen oder bei Fragen zu Zahlungen, wird die Beitragsnummer für die Bearbeitung Ihres Anliegens stets benötigt.
- In allen Briefen und den Zahlungsaufforderungen vom Beitragsservice finden Sie die Beitragsnummer immer oben rechts.
- In den Kontoauszügen finden Sie Ihre Beitragsnummer immer im Verwendungszweck.
- An der Anmeldebestätigung, die Sie erhalten, könne sie die Beitragsnummer ebenfalls einsehen.
Sollten sie die Schreiben oder die Kontoauszüge nicht zur Hand haben, können Sie durch einen Anruf beim Kundendienst des Beitragsservice – nach dem Datenabgleich – Ihre Beitragsnummer anfragen.
Rufnummer vom Beitragsservice:
Service-Telefon: 01806-99955510
Gebühren: Beachten Sie, dass die Gebühren für einen Anruf aus dem deutschen Festnetz 0,20€ und für einen Anruf aus dem deutschen Mobilfunknetzen 0,60€ betragen.
Wir empfehlen Ihnen aus Kostengründen alternativ die Festnetzrufnummer der Betriebszentrale zu kontaktieren.
Festnetznummer: 0049/221 5061-0 (Zentrale)
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag bezahlen, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zu finanzieren. Dabei handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Pflichtbeitrag.
Wie dieser Beitrag berechnet und erhoben wird, regelt der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV).
Der Rundfunkbeitrag wird seit dem Jahr 2013, unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt, pro Wohnung in Höhe von 17,50 Euro im Monat (also 210 Euro im Jahr) erhoben. Die Beitragspflicht gilt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nur für den Hauptwohnunsitz nicht etwa für Neben- und Zweitwohnungen.
Neben den privaten Wohnungen sind KFZ-Inhaber, Unternehmen und Gewerbetreibende ebenfalls verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Vom Rundfunkbeitrag sind Menschen befreit, die in Pflegeeinrichtungen oder Vollstationär betreut werden oder Menschen mit Behinderung. Auch können sich Menschen, die Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung erhalten ebenfalls befreien lassen.
Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Wenn Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung haben, so können Sie den Antrag “Befreiung oder Ermäßigung beantragen” auf der Website des Beitragsservice ausfüllen und samt Nachweisen an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
verschicken.
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