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Wer darf die Daten aus der Schufa abfragen?

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Wer darf die Daten aus der Schufa abfragen?

Die Daten, die bei der Schufa gespeichert werden, sind personenspezifisch und häufig privat. Eine Abfrage dieser Daten ist nicht für jeden möglich – und nicht ohne Genehmigung des Betroffenen. Wer Ihre Schufadaten wann und unter welchen Bedingungen einsehen darf, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Schufa-Daten und Datenschutz

Im Prinzip können Unternehmen, die Daten an die Schufa weiterleiten, auch Daten dort einsehen. Dabei müssen jedoch Datenschutzregelungen eingehalten werden, d.h. eine Schufa-Abfrage ist nicht ohne Einverständnis des Kunden möglich. Das Einverständnis muss schriftlich gegeben werden, kann aber auch – beispielsweise bei Onlinekäufen – über das Anhaken einer Checkbox erteilt werden.

Ohne vorheriges Einverständnis können staatliche Organisationen die Schufadaten einsehen. Das betrifft beispielsweise das Finanzamt oder Gerichte. Über die Abfrage wird informiert.

So kommen Daten in die Schufa

Die Schufa erhebt selbst keine Daten, sondern erhält alle Informationen über Kunden von Vertragspartnern wie Banken, Mobilfunkanbietern oder Versandhäusern. Für eine eindeutige Identifizierung werden persönliche Daten die Name, Geburtsdatum und Adresse gespeichert. Dazu kommen Einträge zu Geschäftsbeziehungen.

Entgegen landläufiger Meinung gibt es nicht nur ”Schufa-Einträge”, sondern positive und negative Merkmale, die von der Schufa erfasst werden. Vertragskonformes Verhalten wie das Abbezahlen von Krediten wird genauso gespeichert wie vertragswidriges Verhalten in Form von Mahnbescheiden oder Insolvenzanträgen.

Aus den über eine Person bekannten Daten berechnet die Schufa dann den Schufa-Score.

Schufa-Klausel: Pauschales Einverständnis zur Datenabfrage?

In vielen Verträgen, aber auch bereits bei Kreditanfragen, ist eine Schufa-Klausel enthalten. Mit der Unterschrift willigt man ein, dass das betreffende Unternehmen Daten bei der Schufa abfragen darf.

Das ist jedoch nur dann auch rechtens, wenn die anfragende Partei ein ”berechtigtes Interesse” am Erhalt dieser Zahlungsdaten hat. Das ist bei möglichen Verträgen häufig der Fall.

Unterschiedliche Auskunftarten

Werden Daten bei der Schufa abgefragt, erhält nicht jeder Anfragende die gleichen Informationen. Wer beispielsweise für einen Rechnungskauf die Schufadaten eines Kunden abfragt, erhält nur die Daten, welche für den konkreten Anwendungsfall relevant sind. Wer seine eigenen Daten einsehen möchte, erhält einen umfassenden Einblick in diese.

Für externe Anfragen unterscheidet die Schufa in A-Auskünfte, B-Auskünfte und F-Auskünfte.

A-Auskunft einholen

Eine A-Auskunft steht größtenteils Kreditinstituten und Sparkassen zur Verfügung, beispielsweise wenn ein neues Girokonto eröffnet wird. Hier sind Informationen über laufende Kredite oder Kreditkarten enthalten. Außerdem erhalten diese Unternehmen Informationen über nicht vertragsgerechtes Verhalten.

Eine A-Auskunft erhalten

  • Bank
  • Sparkasse
  • Kreditkartenausgebende Organisationen
  • Leasinggesellschaften

B-Auskunft der Schufa

Bei einer Onlinebestellung muss der Händler nicht wissen, welche Finanzierungsverträge laufen oder bei welcher Bank der Kunde Konten hat. Hier ist lediglich wichtig, ob es früher zu Zahlungsausfällen gekommen ist. Darum enthält die B-Auskunft für diese Dienstleister nur Negativmerkmale.

Eine B-Auskunft erhalten

  • Onlinehändler
  • Mobilfunkanbieter / Telekommunikationsanbieter
  • Energieversorger
  • Autohaus

Schufa-F-Auskunft einholen

Eine F-Auskunft bei der Schufa enthält lediglich die Adresse des Kunden, aber keine weiteren vertragsspezifischen Daten oder solche zu negativen Merkmalen. Diese Auskunft wird von Inkassounternehmen eingeholt.

Eigenauskunft bei der Schufa

Für den Eigengebrauch gedacht ist die Schufa-Selbstauskunft, die umfassende Informationen über laufende Verträge und alle Einträge enthält.

Diese Eigenauskunft ist jedoch genau das, was im Namen steht: Persönlich und nicht für die Augen Dritter gedacht. Einige Arbeitgeber fordern bei Positionen mit finanzieller Verantwortung eine Schufa-Auskunft vom Bewerber ein und auch Vermieter verlangen in der Regel eine Bonitätsauskunft von der Schufa. Doch auch wenn Vermieter und Unternehmen sich gerne umfassend absichern möchten, steht ihnen ein Einblick in die komplette Übersicht von Konten, Verträgen und Verbindlichkeiten nicht zu.

Zur Weitergabe: Bonitätsauskunft oder Bonitätscheck

Wer die Schufa-Auskunft nicht nur selbst einsehen, sondern die Daten weitergeben möchte, sollte sich für die Schufa Bonitätsauskunft entscheiden, bei der nicht alle Details über Forderungen und Verträge enthalten sind, sondern lediglich eine Zusammenfassung. Alternativ kann der Schufa Bonitätscheck genutzt werden, der innerhalb kurzer Zeit online bereitsteht.

Fazit

Wer eine Schufa-Auskunft über jemanden einholen möchte, kann das nur als Vertragspartner der Schufa tun. Dafür muss sowohl berechtiges Interesse als auch eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Welche Daten dann weitergegeben werden, ist von der Art des Partners abhängig, Banken bekommen andere Auskünfte als Onlinehändler.

Jeder kann die über sich gespeicherten Schufadaten einsehen und erhält hier den kompletten Eintrag. Dieser ist aber lediglich zur Eigenauskunft und nicht zur Weitergabe gedacht. Dafür gibt es verkürzte Versionen, beispielsweise für Vermieter oder Arbeitgeber.


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