Nicht alle Banken unterstützen den Service von Sofortüberweisung. Letztendlich wird das sogar in den AGB festgelegt, dass PIN und TAN an keine Dritten weitergegeben werden dürfen. Doch wenn man die Zahlungsart Sofortüberweisung nutzt, so gibt man im Prinzip die sensiblen Daten weiter. Aus Sicht von Postbank ist das ein grober Verstoß gegen die AGB und kann sogar zur Kontolöschung führen. Die Postbank bietet jedoch die Zahlungsart Giropay an. Ebenfalls wird Giropay von Sparkassen, privaten Banken und Volks- und Raiffeisenbanken unterstützt.
Sorgfaltspflicht einhalten
Wer ein Konto besitzt, ist stets dazu angehalten, sensible und persönliche Daten zu schützen und an niemanden weiterzugeben. Werden die Zugangsdaten weiteregegeben, so verletzt man die Sorgfaltspflicht. In dem Fall besteht die Gefahr für den Kontoinhaber, in eine Haftungsfalle zu laufen. Kommt es zu einem Schaden, so kann kein Schadenersatz von der Bank verlangt werden. Es müssen nämlich alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, die in den AGB stehen.
Auf die Alternative Giropay ausweichen
Da die Postbank hinter dem Finanzdienstleister Giropay steht, können Postbankkunden gerne über diese Zahlungsvariante bezahlen. Giropay wird als erheblich sicherer beurteilt, da keinerlei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden müssen. Bei einer Zahlung mit Giropay wird folgendermaßen vorgegangen:
- Giropay als Zahlungsvariante auswählen
- Bank auswählen
- Weiterleitung zum Online-Banking der Bank
- Ganz normal im Banking-Programm einloggen
- Ausgefülltes Formular kontrollieren
- Mit der TAN die Zahlung bestätigen
Der Vorgang ist also denkbar einfach, absolut sicher, fair und wird schnell durchgeführt. Vor allem können sich Online-Shopper sicher sein, dass die sensiblen Bankdaten an niemanden weitergegeben werden. Noch sicherer kann das Bezahlen kaum noch sein. Vor allem kann man Giropay auch ganz ohne Registrierung nutzen. Man muss nur den Bankencheck machen, ob die entsprechende Bank das Zahlungssystem akzeptiert. Und im Falle der Postbank ist das natürlich möglich.
Immer das Kleingedruckte lesen
Als Kontoinhaber sollte man natürlich wissen, was in den AGB der Postbank und anderer Banken steht. Von daher ist es ratsam, sich die Zeit zu nehmen, und die AGB durchzulesen. Diese gibt doch interessante Infos zu erlaubten und unerlaubten Dingen. Aber allgemein sollte man sich als Online-Shopper darüber im Klaren sein, dass das Bezahlen über das Internet stets mit Gefahren verbunden ist.
Wenn beispielsweise mit Sofortüberweisung gezahlt wird, so kann es beispielsweise sein, dass der Anbieter sich an weiteren Daten bedient. Es ist beispielsweise möglich, dass das Unternehmen die Kontostände der letzten Tage abrufen kann. Ebenso werden das Dispolimit und weitere Daten zugänglich gemacht. Wundern braucht man sich nicht, dass einige Geldinstitute, die jede Menge Wert auf Sicherheit legen, sogar die Zahlung mit Sofortüberweisung verbieten. Letztendlich soll es dem Schutz des Kontoinhabers dienen.
Sicher bezahlen mit anderen Zahlungsvarianten
Ob die Zahlung mittels Sofortüberweisung nun als sicher oder unsicher eingestuft werden sollte, kann nur schwierig von Außenstehenden beurteilt werden. Eins steht jedenfalls fest, der Anbieter könnte die Daten für betrügerische Zwecke nutzen. Doch bisher wurden noch keine negativen Ereignisse hinsichtlich der Sofortüberweisung bekannt.
Sicherheitshalber sollte man sich nach einer guten Alternative umschauen, wenn es um das Zahlen der Rechnung geht. So ist es beispielsweise möglich, mit PayPal, Giropay, Kreditkarte oder sogar auf Rechnung zu bezahlen. Viele Leute nutzen erfahrungsgemäß auch eher die Zahlung auf Rechnung. Das bringt dem Käufer einige Vorteile mit sich. Es kann ganz in Ruhe die Ware begutachtet werden.
Erst nach einem bestimmten Zeitraum muss man die Rechnung zahlen. Wenn man jedoch Artikel zurückgeschickt hat, so kann man den entsprechenden Betrag von der Rechnungssumme abziehen. Hinsichtlich der Rückerstattung muss man sich in dem Fall also nicht gedulden. Man bezahlt letztendlich nur das, was man auch wirklich behält.
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