Edeka-Supermärkte gibt es in vielen Städten, doch wer lieber online shoppt, findet im Edeka-Onlineshop die Möglichkeit, Produkte virtuell einzukaufen. Neben Lebensmitteln, werden auch Drogerie-Artikel, Haushaltswaren und Tiernahrung angeboten. Gerade wenn das Produktsortiment so umfangreich ist und häufige Schnäppchenangebote locken, passiert es schnell, dass ein falsches Produkt in den Warenkorb wandert. Als Verbraucher müssen Sie dann wissen, welche Umtausch- und Rückgaberichtlinien Edeka pflegt und welche Rechte Ihnen vor dem Gesetz zustehen. In unserem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den Filialen von Edeka
Die Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den Filialen von Edeka können variieren. Die Geschäfte haben unterschiedliche Marktleiter, die für die Festlegung der Richtlinien verantwortlich sind. Was in der einen Filiale geht, ist in der anderen nicht zwangsläufig an der Tagesordnung.
Informieren Sie sich deshalb bereits beim Einkauf, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ware zurückgeben oder umtauschen möchten. So sind Sie auf der sicheren Seite und machen diesbezüglich keine Fehler. Falls Sie es verpasst haben, die Informationen beim Einkauf zu erfragen, können Sie im Anschluss natürlich in der Filiale anrufen. Die Mitarbeiter helfen Ihnen sicherlich gerne weiter. Alternativ befindet sich oftmals auch auf dem Kassenbon eine Information zu den Umtausch- und Rückgaberichtlinien.
Bei vielen Händlern kommen folgende Richtlinien zum Einsatz:
- Die Umtauschfrist beträgt meistens 14 oder 30 Tage.
- Die meisten Händler fordern einen Kassenbon für den Umtausch oder die Rückgabe.
- Selbstverständlich sollte sein, dass die zurückzugebende Ware ungebraucht ist.
- Je nach Filiale wird entweder der Kaufpreis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt.
Achtung: Ein Umtausch oder eine Rücknahme von mangelfreier Ware ist eine Kulanzleistung von Edeka. Sie haben darauf vor dem Gesetz keinen Anspruch. Bietet der Händler diese Serviceleistung an, so darf er auch die Bedingungen dafür selbst festlegen. Vielen Verbrauchern ist dies unbekannt. Bedingt durch die Tatsache, dass die meisten Händler heutzutage einen Umtausch oder eine Rückgabe problemlos ermöglichen, denken viele Kunden, dass diese selbstverständlich sind. Doch dem ist nicht so.
Ist es möglich, individuelle Umtausch- und Rückgaberichtlinien mit Edeka zu vereinbaren?
Ja, das ist durchaus möglich. Letztendlich hängt es jedoch von dem jeweiligen Markt ab. Sprechen Sie am besten einen Mitarbeiter auf Ihren Wunsch an. Mit ein wenig Glück kommen Sie in den Genuss einer individuellen Vereinbarung. Lassen Sie sich die festgelegten Bedingungen jedoch unbedingt schriftlich geben. So haben Sie im Fall der Fälle einen Beweis in der Hand.
Können auch Lebensmittel umgetauscht oder zurückgegeben werden?
Ja, auch das ist möglich, wenn der Händler den Umtausch oder die Rückgabe grundsätzlich erlaubt. Bedenken Sie jedoch, dass das Verfallsdatum hier eine Rolle spielt. Verfallene Lebensmittel können Sie natürlich nicht mehr umtauschen oder zurückgeben.
Inwieweit werden Verbraucher durch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geschützt?
Verbraucher genießen besondere Rechte, wenn sie einen mangelhaften Artikel gekauft haben. Jedoch setzt dies voraus, dass der gekaufte Artikel bereits zum Kauf mangelhaft war. Stellen Sie zum Beispiel nach dem Kauf fest, dass das Produkt erwartete Eigenschaften nicht besitzt oder nicht in der üblichen Art und Weise genutzt werden kann, so handelt es sich dabei um einen Mangel.
Ist Ihnen dieser Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf aufgefallen, so können Sie das Produkt zurückbringen und den Händler um eine Reparatur oder um einen Umtausch bitten. Grundsätzlich ist er dazu verpflichtet, Ihnen einwandfreie Produkte zu verkaufen, sodass er diesen Mangel beheben muss.
Etwas anders verhält es sich jedoch, wenn der Mangel erst später als sechs Monate nach dem Kauf auffällt. Dann ist der Händler nicht mehr automatisch dazu verpflichtet, den Fehler zu beheben. Stattdessen ist dann der Verbraucher in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an bestanden hat. In einigen Fällen ist dies nicht allzu schwierig, doch es kann auch kompliziert werden. Falls der Händler den Mangel nicht akzeptiert, bleibt Ihnen als letzte Option, einen Gutachter einzuschalten, der den Fall prüft.
Rücknahme von Produkten nicht verpflichtend:
Eine Rücknahme des mangelhaften Artikels ist vom Händler nicht zwangsläufig zu leisten. Es steht ihm frei, zuerst eine Reparatur oder einen Umtausch anzubieten. Nur wenn das nicht realisiert werden kann, muss er einer Rückgabe stattgeben. Oftmals zeigen die Händler sich ihren Kunden gegenüber jedoch sehr kulant, sodass eine Rückgabe für den Verbraucher trotzdem möglich ist. Falls Ihnen dies lieber ist, als ein Umtausch oder eine Reparatur, so fragen Sie doch einfach mal nach, ob dies möglich ist.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend übrigens auch für Lebensmittel.
Ist ein Umtausch tatsächlich nur mit Kassenbon möglich?
Fordert der Händler einen Kassenbon, sollten Sie in der Lage sein, diesen vorzulegen. Falls Sie Ihn nicht mehr zur Hand haben, reicht es jedoch aus, wenn Sie einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorlegen können, die beweist, dass das Produkt tatsächlich bei dem Händler gekauft wurde. Alternativ können Sie auch einen Zeugen mitbringen, der bestätigen kann, dass das Produkt vor Ort gekauft wurde.
Darf reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen werden?
Ja, Edeka darf reduzierte Ware vom Umtausch ausschließen, sofern es sich um mangelfreie Ware handelt. Da die Rücknahme von mangelfreier Ware eine freiwillige Serviceleistung ist, darf Edeka die Bedingungen selbst festlegen. Anders verhält es sich, wenn die reduzierte Ware einen Mangel hat. In dem Fall gelten die ganz normalen Gewährleistungsrechte, die immer dann zum Tragen kommen, wenn ein mangelhaftes Produkt verkauft wurde.
Wie verhält es sich mit online bestellten Produkten?
Bestellen Sie Waren im Edeka-Onlineshop, so sind Sie automatisch durch das Gesetz geschützt. Jeglicher online geschlossene Kaufvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Ob das Produkt mangelfrei oder mangelhaft ist, spielt dabei keine Rolle. Falls Mängel vorhanden sind, gelten zusätzlich dazu die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Um Ihren Vertrag zu widerrufen, müssen Sie den Händler per Brief, Fax oder E-Mail darüber informieren. Dies ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu erledigen. Die Ware wird anschließend auf Kosten von Edeka zurückgesendet.
Gehen Sie für die Rücksendung folgendermaßen vor:
- Verpacken Sie die Ware im Originalpaket oder in einem anderen Karton, der sich für den Versand eignet.
- Erstellen Sie einen Rücksendeschein über folgenden Link: Edeka-Retoure über DHL.
- Kleben Sie den Rücksendeschein auf das Paket.
- Bringen Sie das Paket in eine DHL-Filiale, in eine Packstation, geben Sie es einem Zusteller mit oder legen Sie es für den Versand in einen Paketkasten.
- Die Kosten für den Versand übernimmt Edeka.

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