Hornbach ist eine große Bau- und Gartenmarktkette in Europa. Ein großer Onlineshop ergänzt das Angebot und ermöglicht unbegrenztes Shoppingvergnügen zu jeder Tages- und Nachtzeit. So groß und attraktiv das Sortiment bei Hornbach auch ist, schützt es einen nicht davor, mal einen Fehlgriff zu tätigen. Wenn plötzlich auffällt, dass das gekaufte Produkt gar nicht benötigt wird oder nicht gefällt, tut man gut daran, die Umtausch- und Rückgaberichtlinien von Hornbach zu kennen. Wie diese aussehen und inwieweit Sie durch das Gesetz geschützt sind, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den Filialen von Hornbach
Die Filialen von Hornbach haben keine einheitlichen Umtausch- und Rückgaberichtlinien. Das bedeutet, dass sich die Regeln für einen Umtausch oder eine Rückgabe von Filiale zu Filiale unterscheiden können. Auf der sicheren Seite befinden Sie sich somit nur, wenn Sie direkt beim Einkauf klären, wie lange und unter welchen Bedingungen Sie umtauschen oder zurückgeben können.
So kann es zwischen den einzelnen Filialen zum Beispiel Unterschiede in Bezug auf folgende Punkte geben:
- Die Umtausch- und Rückgabefrist
- Die Notwendigkeit einen Kassenbon vorzulegen
- Die Beschaffenheit der Ware
Falls Sie es verpasst haben, diese Details im Voraus zu klären, so befinden Sie sich auf der sicheren Seite, wenn Sie das gekaufte Produkt relativ zeitnah nach dem Kauf zurückgeben, den Kassenbon vorlegen und sicherstellen können, dass die Waren noch einwandfrei sind und alle ihre Etiketten haben. Doch selbst wenn dies der Fall ist, ist das für Sie noch lange keine Garantie, dass Hornbach die Ware tatsächlich zurücknimmt oder umtauscht. Der Händler ist im Fall von mangelfreier Ware nicht dazu verpflichtet. Es ist einzig und allein eine Serviceleistung, die aus Kulanz geschieht. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Welche Richtlinien gelten bei Hornbach, wenn die zurückzugebende Ware einen Mangel hat?
Unabhängig davon, ob Hornbach eigene Umtauschrichtlinien zur Verfügung stellt oder nicht, haben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, mit denen der Verbraucher geschützt wird, immer Gültigkeit. Zu beachten ist jedoch, dass diese nur für mangelhafte Waren gelten. Stellt der Käufer an der gekauften Ware einen Mangel fest, so kann er sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Kaufdatum beim Händler umtauschen oder reparieren lassen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Ware schon beim Kauf einen Mangel aufwies. Dies gilt als gegeben, wenn der Mangel erstmalig innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum auffällt. In dem Fall ist der Händler verpflichtet, das Produkt umzutauschen oder zu reparieren, ohne dass der Käufer einen Nachweis darüber erbringen muss, dass die Ware tatsächlich von Anfang an mangelhaft war. Trat der Mangel allerdings später als sechs Monate nach dem Kaufdatum auf, so ist es die Aufgabe des Käufers, dem Händler gegenüber zu beweisen, dass das Produkt von Anfang an einen Defekt hatte.
Umtausch, Reparatur oder Rückgabe von Ware. Was steht dem Käufer vor dem Gesetz zu?
Das Gesetz schützt den Verbraucher, es schützt aber auch den Händler. Mangelhafte Ware muss dementsprechend vom Händler umgetauscht oder repariert werden, wenn der Mangel von Anfang an Bestand hatte. Der Händler ist jedoch nicht verpflichtet die Wäre zurückzunehmen, wenn er in der Lage ist, sie zu reparieren oder umzutauschen. Mangelfreie Ware muss vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Dabei handelt es sich um eine Serviceleistung, die der Händler seinen Kunden aus Kulanz anbietet.
Da viele große Handelsketten ihren Kunden eine unkomplizierte Rückgabe von Waren ermöglichen, ohne dass diese Gründe angeben müssen, gehen viele Käufer tatsächlich davon aus, dass eine Rückgabe wegen Nichtgefallen standardmäßig üblich ist. Die Realität sieht jedoch anders aus. Es handelt sich einzig und allein um den guten Willen des Händlers.
Umtausch- und Rückgaberichtlinien für den Onlineshop
Wer online einkauft, ist zunächst einmal benachteiligt. Dies sieht jedenfalls der Gesetzgeber so. Die Tatsache, dass keine Möglichkeit besteht, die Ware vor dem Kauf zu prüfen, wird deshalb durch eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeglichen. Diese gilt für jeden Vertrag, der online geschlossen wird. Somit gilt diese Widerrufsfrist auch für Ihren Einkauf im Hornbach Onlineshop. Da sich das Unternehmen jedoch sehr kundenfreundlich und kulant zeigt, erweitert es diese Frist auf insgesamt 30 Tage.
Das bedeutet für Sie als Kunden: Sie können sich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware umentscheiden und die Ware wieder zurückgeben oder umtauschen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um mangelfreie oder um mangelhafte Ware handelt. Sie müssen für die Rücksendung keinen Grund angeben und haben in beiden Fällen das Recht, die Ware zurückzugeben oder umzutauschen. Im Fall von mangelhafter Ware können Sie zudem noch Gewährleistungsansprüche geltend machen. Letztere ermöglichen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen (siehe oben) einen Umtausch oder eine Reparatur bis zu 24 Monate nach Kaufdatum.
Voraussetzungen für eine Rückgabe bei Hornbach innerhalb von 30 Tagen:
- Die Artikel müssen ungebraucht und unbeschädigt sein
- Sie müssen vollständig und in der Originalverpackung sein
- Der Lieferschein muss in dem Paket enthalten sein
- Die Artikel dürfen nicht grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein
Können online bestellte Artikel auch in der Filiale zurückgegeben werden?
Ja, das ist problemlos möglich. Bringen Sie das Produkt einfach innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt in die Hornbach-Filiale und legen Sie dafür den Kassenbon beziehungsweise die Rechnung vor.

Wie läuft ein Widerruf bei Hornbach ab?
Um deutlich zu machen, dass Sie den Kaufvertrag widerrufen möchten, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen eine Erklärung gegenüber Hornbach geltend machen. Anschließend sind die Waren zügig an Hornbach zurückzusenden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt über das Zahlungsmittel, das für den Kauf genutzt worden ist, sobald die Ware geprüft und für in Ordnung befunden wurde.
Welche Waren können bei Hornbach nicht zurückgegeben werden?
Auch Hornbach hat leider einige Produkte vom Umtausch bzw. einer Rückgabe ausgeschlossen. Dies betrifft zum Beispiel Waren, die speziell nach Kundenvorgaben hergestellt worden sind. Gleichzeitig ist der Widerruf bei allen Waren ausgeschlossen, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird. Auch Artikel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene für die Rückgabe nicht geeignet sind, sind vom Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen.

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