Bei der Schufa werden Daten über finanzielle Verpflichtungen und Vertragsverhalten gespeichert. Aus den übermittelten Daten wird dann ein Bonitäts-Score berechnet, über den potenzielle Vertragspartner das Ausfallrisiko abschätzen können. Wer seine gespeicherten Daten selbst im Blick behalten will, kann eine Auskunft bei der Schufa anfordern, die umfangreicher ist als die, welche Vertragspartner erhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Selbstauskunft bei der Schufa einholen können.
Was ist die Schufa Selbstauskunft?
Die in der Schufa und anderen Auskunfteien gespeicherten Daten sind personenbezogen und sind vor allem dazu gedacht, beim Eingehen von Verträgen mit Firmen (die Schufa-Vertragspartner sind) das Risiko eines Zahlungsausfalls abzuschätzen. Jeder Bürger, über den Daten bei der Schufa gespeichert sind, hat das Recht, diese Daten abzufragen.
Unternehmen und Banken erhalten – je nach Anliegen – nur einen eingeschränkten Datenauszug, der für den konkreten Fall wichtig ist. Über die Schufa Selbstauskunft erhält man auf Anfrage einen kompletten Überblick über die gespeicherten Daten. Das ist auch gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) so geregelt und gilt für alle Unternehmen, die Daten über einen gespeichert haben.
Gespeicherte Daten bei der Schufa
Die Schufa sammelt umfangreich Daten, erhebt aber selbst keine. Alle gespeicherten Informationen kommen entweder von Unternehmen, mit denen man Geschäftsbeziehungen hatte oder aus öffentlichen Registern.
Diese Daten werden bei der Schufa gespeichert
- Personendaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, aber auch frühere Namen (z. B. Geburtsname) und frühere Anschriften
- Bonitätsdaten: Informationen über Konten, Kreditkarten, laufende Finanzierungen, Mobilfunkverträge, aber auch negative Informationen über nicht zurückgezahlte Forderungen, Privatinsolvenzen etc.
- Bonitätsscore: Aus den gespeicherten Daten wird eine Zahl berechnet, welche das Risiko des Zahlungsausfalls aussagt
Bei der Selbstauskunft wird außerdem mitgeteilt, woher die gespeicherten Daten stammen, warum sie gespeichert werden und wer die Daten bisher angefordert hat.
Wer kann Schufadaten anfordern?
Schufadaten sind persönliche Daten und können darum nicht beliebig von Firmen oder Privatpersonen angefordert werden. Um (einen Teil) der Daten zu einer Person zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen sowie das Einverständnis des Betroffenen.
- Banken bei der Eröffnung eines neuen Girokontos
- Banken oder Unternehmen vor der Gewährung eines Kredits
- Autohäuser bei Finanzierung des Wagens
- Mobilfunkanbieter bei Abschluss eines neuen Vertrags
- Energieversorger
Daten von der Schufa erhält nur, wer Vertragspartner ist und selbst auch Informationen über Vertragsbeziehungen mit Kunden an die Schufa weitergibt. Private Vermieter beispielsweise können darum in der Regel keine Schufauskunft erhalten.
Viele Verträge enthalten die ”Schufa Klausel”, die automatisch zum Einholen der benötigten Informationen berechtigt.
Kostenlose Eigenauskunft online anfordern
Die Schufa stellt viele Informationen nur kostenpflichtig bereit. Eine Basisauskunft über gespeicherte persönliche Daten darf jedoch laut DSGVO nur kostenlos angeboten werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die kostenlose Schufa Selbstauskunft anfordern können – und zwar online, ganz ohne Briefe.
- Gehen Sie auf www.meineschufa.de
- Klicken Sie auf ”Auskünfte” und scrollen Sie bis ans Seitenende
- Klicken Sie unter ”Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)” auf den Button ”Mehr Infos & Bestellung”
- Im Vergleich sehen Sie, was die kompakte Schufauskunft kostet – wählen Sie trotzdem unter der rechten Tabellenspalte ”Jetzt bestellen”<
- Geben Sie im Dialogfeld alle abgefragten Daten ein
- Laden Sie eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses oder Ihrer Meldebescheinigung hoch, um eindeutig identifiziert werden zu können
- Geben Sie den Sicherheitscode ein und klicken Sie auf ”Weiter”
- Überprüfen Sie die eingegebenen Daten und klicnen Sie auf ”Absenden”
Die Datenauskunft erhalten Sie nach der Bearbeitung innerhalb weniger Tage per Post.
Möchten Sie Ihre Daten sofort online einsehen, ist das nur über eine kostenpflichtige Auskunftsvariante bei der Schufa möglich.
Kostenpflichtige Abfrage der Schufadaten
Neben der kostenlosen Datenkopie bietet die Schufa auch unterschiedliche kostenpflichtige Modelle an, bei denen die gespeicherten Daten eingesehen werden können.
Einmalige Schufa-Auskunft anfordern
Brauchen Sie nur einmalig einen Auszug Ihrer Schufadaten, z.B. für den Vermieter, müssen Sie dafür kein Abo abschließen, sondern können die Schufa-BonitätsAuskunft einmalig für 29,95 Euro anfordern.
Diese Auskunft erhalten Sie häufig auch bei der Postbank oder in einigen Volksbanken.
Suchen Sie hier eine Filiale, in der Sie Ihren Schufa-Auszug sofort erhalten können: Filialfinder
Abomodelle bei der Schufa
Die Schufa bietet drei kostenpflichtige Abomodelle an, die sich vor allem dann lohnt, wenn man häufiger abfragen möchte, welche Daten gespeichert sind und diese auch sofort online einsehen möchte.
Bei allen Modellen wird eine Aktivierungsgebühr von 9,95 Euro fällig, dazu kommen die monatlichen Gebühren und die reduzierten Gebühren für eine Schufa-BonitätsAuskunft (14,95 Euro statt 29,95 Euro).
Die Modelle heißen meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus und meineSCHUFA premium.
Fazit
Auch wenn die Schufa ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen ist, das eine Auskunft am liebsten nur kostenpflichtig zur Verfügung stellen würde, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die über eine Person gespeicherten Daten auf Anfrage bereitzustellen. Nutzen Sie darum unbedingt die kostenlose Datenabfrage statt einem kostenpflichtigen Abomodell, wenn Sie lediglich einen Überblick über Ihre Daten erhalten möchten.
Fordert hingegen der Vermieter eine Schufaauskunft, sollten Sie ihm nicht die umfangreiche Selbstauskunft zur Verfügung stellen, sondern die verkürzte Bonitätsauskunft, die nur relevante und weniger vertrauliche Daten enthält.
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