Vor Jahren war es noch schwierig, einen Ratenkredit vorzeitig abzulösen. Meist war es entweder gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen und hohen Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Mittlerweile gestaltet sich die ganze Prozedur doch wesentlich kundenfreundlicher. Ein Ratenkredit, der nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde, kann zu jeder Zeit ohne die Einhaltung einer Frist von dem Kreditnehmer gekündigt und somit vorzeitig abgelöst werden.
Für alle anderen Kredite gilt das, was in den Verträgen steht. Allerdings ist es auch heute noch so, dass die Kreditinstitute Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund der entgangenen Zinsen berechnen dürfen. Wie hoch die Entschädigungssumme sein darf, regelt übrigens der Gesetzgeber. Die Banken können also nicht einfach einen beliebigen Wert festlegen und von den Kreditnehmern verlangen.
Die Höhe der Entschädigungssumme – das sollten Kreditnehmer wissen
Sicherlich gibt es immer wieder Banken, die versuchen, mit Entschädigungsforderungen einen Reibach zu machen. Doch es darf keine utopische Summe angenommen werden. Falls die restliche Laufzeit des Kredits unter einem Jahr liegt, so darf maximal ein Prozentwert von 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages verlangt werden.
Liegt die Restlaufzeit über einem Jahr, so darf der Zinssatz einen Prozent nicht übersteigen. Außerdem ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass die Entschädigungssumme nie höher sein darf, als die Sollzinsen, die dem Kreditinstitut aufgrund der vorzeitigen Kündigung entgehen. In der Regel gibt es einen Tilgungsplan, in dem die Sollzinsen aufgelistet werden.
Vorsicht bei Baufinanzierung geboten
Bei Baufinanzierungen ist die Gefahr besonders groß, dass hohe Strafzahlungen erfolgen, wenn vorzeitig gekündigt wird. Das liegt daran, dass die Kreditsumme meist sehr hoch ist. Demzufolge stehen den Banken auch entsprechende Zinsen zu. Übrigens gibt es bei Baufinanzierungen auch Ausnahmeregelungen.
Nach einem Zeitraum von zehn Jahren können auch Baufinanzierungen ohne die sogenannte Strafzahlung gekündigt werden. Von daher ist es ratsam, die zehn Jahre abzuwarten, bis der Vertrag gekündigt wird. So spart man sich als Kreditnehmer viel Geld.
Widerrufsbelehrung anschauen und Fehler ausfindig machen
Nicht immer muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Ist dem Kreditinstitut in der Widerrufsbelehrung ein Fehler unterlaufen, so haben Kreditnehmer die Möglichkeit, ohne Entschädigung aus dem Vertrag herauszukommen. Wer aus einem langjährigen Vertrag herauskommen möchte, ohne zusätzlich Geld zahlen zu müssen, der sollte die Widerrufsbelehrung genau studieren.
Es ist schon oft passiert, dass sich Fehler eingeschlichen haben, die zum Vorteil des Kunden ausfielen. Falls sich in der Belehrung Fehler befinden, so kann praktischerweise sogar noch nach Jahren ein Vertrag widerrufen werden. In dem Fall kann der Restbetrag zurückgezahlt werden, und das ganz ohne Entschädigungszahlung.
Kündigungsrecht per Gesetz für sich nutzen
Wer über ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz verfügt, der darf praktischerweise mit einer kurzen Frist von drei Monaten zu jeder Zeit kündigen. Aus diesem Grund ist es oft auch so, dass die Banken immer nur einen Garantiezins für drei Monate geben. Wer über einen Kreditvertrag mit festem Zinssatz verfügt, der hat dieses Recht auf Kündigung nicht. Wurde jedoch eine Zinsbindung von über zehn Jahren vereinbart, so profitieren Kreditnehmer von einem außerordentlichen Kündigungsrecht.
Ist eine Zeit von zehn Jahren und sechs Monaten verstrichen, kann man aus dem Vertrag herauskommen, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen an den Geldgeber zahlen zu müssen. Das ist von dem Gesetz her sehr gut gelöst und für die Darlehensnehmer ein erheblicher Vorteil, um sich einige Kosten zu sparen.
Wann Ratenkredit vorzeitig ablösen
Nun stellt sich natürlich die Frage, wann es sinnvoll ist, einen Ratenkredit vorzeitig abzulösen. Vor allem bei langjährigen Verträgen ist es dann sinnvoll, wenn sich ein vermeintlich günstiger fester Zinssatz doch zu einem kostspieligen Unterfangen entpuppt. Wenn dann auch noch die Zinsen immer weiter sinken, ist es sinnvoll, über eine Ablösung des Kredits nachzudenken. So können doch viele Zinsen eingespart werden, wenn man auf einen Kredit mit günstigem Zinssatz umsteigt. Allerdings ist in dem Fall mit einem Vorfälligkeitsentgelt zu rechnen.
Bei Krediten mit variablem Zinssatz kann jederzeit ohne ein Entschädigungsentgelt gekündigt werden. Gerade in einer hohen Zinsphase kann es sinnvoll sein, sich auf einen Zinssatz festschreiben zu lassen. Sinnvoll ist eine Kreditablösung immer dann, wenn genügend finanzielle Mittel angespart wurden, um den Kredit komplett abzulösen.
Allerdings sollte auch dann darauf geachtet werden, ob Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden müssen. Denn wenn das der Fall ist, dann ist es doch anzuraten, die finanziellen Mittel in eine gute Sparanlage zu stecken und den Kredit so lange laufen zu lassen, bis er ohne Entschädigungszahlung abgelöst werden kann.
Ähnliche Artikel zum Thema
- Ratenkredit 120 Monate Laufzeit
- Ratenkredit für Rentner
- Ratenkredit mit Schlussrate
- Ratenkredit mit Sondertilgung
- Ratenkredit ohne Bonitätsprüfung
- Ratenkredit ohne Einkommensnachweis
- Ratenkredit ohne Kontoauszüge
- Ratenkredit ohne Schufa Auskunft
- Ratenkredit Postbank
Matze Berlin says
Wir hatten Glück und konnten unseren Kredit vorzeitig ablösen ohne dass zusätzliche Kosten auf uns zugekommen sind. Dies haben wir bereits bei der Aufnahme des Kredits abgeklärt. Denn die Möglichkeit einer frühzeitigen Ablösung war für uns ebenfalls ein sehr wichtiges und auch ausschlaggebendes Kriterium bei der Wahl des richtigen Kredites.
Man sollte sich wirklich fachkundig bei der Hausbank über Möglichkeiten der Finanzierung sowie deren Konditionen hinsichtlich einer vorzeitigen Ablösung oder auch Sondertilgungen erkundigen und nicht auf das erstbeste Angebot eingehen. Oft winken einem niedrige Zinsen doch dann gibt es häufig nicht die Möglichkeit von Sondertilgungen oder eben die kostenlose vorzeitige Ablösung.
Also immer schön das Kleingedruckte lesen 🙂
Sonnige Grüße aus Berlin
Matze
Helge says
Meine Frau und ich spielen auch mit den Gedanken einen Kredit aufzunehmen da wir unser Badezimmer komplett sanieren wollen und da kommt dann schnell so einiges zusammen. Wir haben uns schon über diverse Seiten im Internet hinsichtlich der unterschiedlichen Konditionen etc. informiert. Doch aufnehmen wollen wir den Kredit bei unserer Hausbank – alles andere kommt für uns nicht infrage.
Nächsten Dienstag haben wir dann endlich einen Beratungstermin bei unserer Hausbank. Wird sind schon echt gespannt was die uns anbieten können. Für uns ist es ebenfalls wichtig, dass man den Kredit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig ablösen kann. Ich hoffe sehr, dass uns sowas in diese Richtung angeboten wird. Denn ohne dieses Kriterium werden wir keinen Kredit aufnehmen.
VG
Helge