Auf der Handelsplattform Ebay fallen für Verkäufer natürlich auch mit jeder Aktion Gebühren an. Nun ist es für die Nutzer von Ebay natürlich interessant zu wissen, wie die Verkaufsgebühren bei Ebay beglichen werden können.
Praktischerweise können Verkäufer an dem Lastschriftverfahren teilnehmen und somit Ebay gestatten, die Gebühren von dem Girokonto abzubuchen. Es muss nur das Ebay Konto entsprechend eingerichtet werden, wenn man über Lastschrift bezahlen möchte. Für Verkäufer hat das natürlich den Vorteil, dass die Gebühren automatisch eingezogen und bezahlt werden.
Bei Ebay Verkaufsgebühren zahlen – So geht es
Praktischerweise bietet Ebay Verkäufern gleich mehrere Möglichkeiten an, um die Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen bezahlen zu können. Als Verkäufer ist man sehr flexibel und kann sich für die folgenden Zahlungsvarianten entscheiden:
- Überweisung
- Kreditkarte
- PayPal (Einmalzahlung)
- Lastschrift
Bequem verläuft das Bezahlen über die Lastschrift. Denn in dem Fall muss man als Verkäufer nicht an die rechtzeitige Bezahlung denken. Der Betrag wird von Ebay automatisch von dem angegebenen Konto eingezogen. Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss man im Verkäuferkonto entsprechende Angaben tätigen. Eingetragen werden müssen:
- Kontoinhaber
- Anschrift
- Bank
- IBAN
- SWIFT
Wenn man die Daten im Kundenkonto bei Ebay hinterlegt hat, so werden die anfallenden Gebühren bequemerweise von dem Konto abgezogen. Der Vorgang ist besonders einfach und durchaus sehr praktisch. Vor allem kann bei einer fälschlichen Lastschrift eine Rückbuchung veranlasst werden.
Abrechnung bei Ebay
Bei Ebay wird es in der Regel so gehandhabt, dass nicht direkt nach einer Auktion die Gebühren fällig werden. Es hängt auch nicht von der Verkaufsmenge ab. Eine Rechnung wird meistens zum Monatsende erstellt.
Der Rechnungsbetrag wird zwischen dem 8. und 10. des Folgemonats von dem Konto abgebucht, sofern die Lastschrift als Zahlungsmittel angegeben wurde. Wird eine Rechnung zum 15. eines Monats erstellt, wird der Betrag zwischen dem 23. und 25. fällig. Zu beachten ist allerdings, dass das Konto unbedingt gedeckt sein sollte. Denn kommt es zu einer Rückbuchung aufgrund mangelnder Deckung, kann es passieren, dass das Verkäuferkonto gesperrt wird.
Da aber einige Tage zwischen Rechnungsstellung und Abbuchung liegen, sollte es für die Verkäufer eigentlich kein Problem sein, den nötigen Betrag zur Verfügung zu haben. Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss man als Verkäufer zunächst eine Einzugsermächtigung unterschreiben und an Ebay abschicken.
Einmalzahlung als Alternative
Es nimmt einen geraumen Zeitraum in Anspruch, bis die Lastschriftanträge bei Ebay abgearbeitet werden. Von daher kann es sogar bis zu vier Wochen dauern, bis die Zahlung per Lastschrift eingerichtet ist. Verkäufer müssen sich also gedulden und abwarten, bis sie mit Lastschrift zahlen können.
Eine Alternative dazu ist die Einmalzahlung über Lastschrift. Wenn man sich für diese Variante entscheidet, so erhält Ebay für einen bestimmten Vorgang eine zeitlich befristete Einzugsermächtigung. Die Einmalzahlung erfolgt über die Zahlungsart PayPal und stellt sich als sicheres und gutes Zahlungsmittel heraus.
Mit anderen Zahlungsarten bezahlen
Wenn man keine Kontodaten angeben möchte, so kann man sich bei Ebay auch für die Überweisung entscheiden. In dem Fall muss man die anfallenden Gebühren eben ganz normal über das Online Banking durchführen. Dann ist aber auch wieder darauf zu achten, dass der Rechnungsbetrag rechtzeitig bei Ebay eingeht. Wenn es zu einer verspäteten Zahlung kommt, beziehungsweise keine Zahlung geleistet wird, so hat Ebay das Recht, den Verkäufer vom Ebay Marktplatz auszuschließen.
Falls es zu einem Mahnverfahren kommen sollte, so müssen die Verkäufer die Mahngebühren und Verfahrenskosten übernehmen. Von daher sollte man sich schon überlegen, vor allem, wenn die Gebühren gerechtfertigt sind, dass der Betrag auch wirklich bezahlt wird. So werden unnötige Streitigkeiten und zusätzliche Kosten vermieden.
Übrigens gibt es erst dann eine Rechnung, wenn die Gebühren bei mindestens 1 Euro liegen. Wurde beispielsweise die Summe einen Monat nicht erreicht, so wird der Betrag auf die Rechnung des Folgemonats hinzugerechnet.
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