Der Steuerbescheid kommt, und die Steuerlast ist so groß, dass die an das zuständige Finanzamt zu zahlende Summe nicht auf einmal gestemmt werden kann. Für viele Steuerzahler, sei es Angestellte oder Selbstständige, stellt sich dann die Frage: was kann ich tun, damit ich die große Zahllast nicht auf einmal stemmen muss.
Gibt es die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Ratenzahlung der Steuerschulden zu erhalten, oder ist dies generell nicht möglich? Die Antwort auf diese Frage ist auf den ersten Blick ganz einfach: eine Ratenzahlung beim Finanzamt ist möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen.
Steuerschulden in Raten abbezahlen?
Vor allem Selbstständige trifft es oft hart, wenn der Steuerbescheid kommt. Wenn die vierteljährlichen Vorauszahlungen nicht ausreichen, die Steuerlast aufzufangen, muss der Restbetrag in einem abgezahlt werden. Es sei denn, es kann mit dem zuständigen Finanzamt eine Ratenzahlung der Steuerschuld vereinbart werden.
Maximale Anzahl von Raten
Bei Steuerschulden sind die Vorgaben klar: die zu zahlende Summe kann nicht in endlos viele Raten aufgeteilt werden. Maximal sind 12 Monate (= ein Jahr) an Ratenzahlungen möglich. Das heißt: die Steuerschuld plus die Kosten und Zinsen / 12 ergeben die monatliche Zahllast an das Finanzamt. Auf mehr Raten kann sich der zuständige Finanzbeamte selbst dann nicht einlassen, wenn er es möchte, da die maximale Anzahl der Raten gesetzlich so geregelt ist.
Am Ende kommt es auf den zuständigen Sachbearbeiter an!
Die Schulden beim Finanzamt können in 12 Monaten getilgt werden, die Ratenzahlung nach dem Einkommensteuerbescheid ist möglich seitens des Steuerschuldners. Und doch kommt es hierbei immer noch darauf an, dass der zuständige Finanzbeamte bzw. Sachbearbeiter seine Zustimmung zur Ratenzahlung an das Finanzamt gibt.
Die Beamten haben hierbei das letzte Wort, um das, was möglich ist, auszuloten, und dem Steuerzahler zuzugestehen. Jetzt gleich vom bösen Finanzbeamten auszugehen, sollten Steuerschuldner jedoch nicht tun. Wer sich als zahlungswillig präsentiert, und entsprechende Argumente für eine Ratenzahlung der Steuerschuld vorbringt, hat gute Chancen, eine solche dann auch bewilligt zu bekommen.
Vorsicht: wird nicht gezahlt, wird gepfändet!
Wer eine Ratenzahlung mit seinem Finanzamt vereinbart hat, steht wie bei allen Ratenzahlungen in der Pflicht, den getroffenen Vereinbarungen auch nachzukommen. Werden die Raten nicht wie mit dem Finanzamt abgesprochen bezahlt, steht sonst schnell der Vollstreckungsbeamte vor der Tür, und eine Pfändung des Kontos droht.
Deshalb gilt es vor allem bei öffentlichen Gläubigern, dringend auf seine Ratenzahlung-Pflichten zu achten, und diesen auch wie vereinbart nachzukommen. Sonst wird es hier, obwohl die Zahlung per Raten vereinbart wurde, richtig teuer.
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