Das Thema Ratenzahlung von aufgelaufenen Krankenversicherungsbeträgen betrifft vor allem Selbstständige und Freiberufler. Bei diesen werden die Beträge zur Krankenversicherung nicht vom Arbeitgeber überwiesen, sondern müssen direkt an die Krankenkasse gezahlt werden.
In Zeiten geringerer Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit kann sich hierbei schnell ein Wust an angestauten Beiträgen ergeben, die dann nicht auf einen Schlag an die Krankenkasse gezahlt werden können. Hierfür gibt es die Möglichkeit, mit der jeweiligen Krankenkasse eine Ratenzahlung der noch offenen Beiträge zu vereinbaren.
Ratenzahlung Krankenkasse
Wer mit seinen Krankenkassenbeiträgen im Rückstand ist, hat die Möglichkeit, bei seiner Gesetzlichen Krankenkasse wegen einer Ratenzahlung anzufragen. Dabei ist es erforderlich, das Einkommen wie die zu zahlenden monatlichen und gegebenenfalls vierteljährlichen Fixkosten offen zu legen. Dies ist für die Krankenkasse notwendig, damit diese sehen kann, ob überhaupt eine Ratenzahlung der Kassenbeiträge erforderlich ist, und ob solche möglich sind.
Mit der Krankenkasse sollte dann ein realistischer monatlicher Betrag zur Rückzahlung bzw. Ratenzahlung gefunden werden. Hier sollte nicht zu hoch gegangen werden, damit es am Ende nicht wieder zur einem Stau der Ratenzahlungen kommt, und sich der Schuldenturm bei den Kassenbeiträgen nicht noch weiter auftürmt.
Ratenzahlung GEK
Bei der GEK Schulden zu haben, weil die Krankenkassenbeiträge nicht pünktlich gezahlt werden, ist genauso wenig angenehm, wie bei anderen Kassen. Schnell sind die Krankenkassen dann dabei, die offenen Beiträge zur Vollstreckung durch das zuständige Zollamt zu geben. Dies wird dann zusätzlich teuer, und zudem unangenehm für den Schuldner.
Deshalb sollte bei offenen Krankenkassenbeiträgen, die nicht auf einen Schlag gezahlt werden können, möglichst schnell eine Lösung mit einer Zahlung per Raten gefunden werden. Dies ist auch bei der GEK möglich. Hier gilt, wie bei allen Krankenkassen: die Ratenzahlungen sollten realistisch sein, und nach erfolgter Vereinbarung regelmäßig gezahlt werden.
Nur dann ist es auch möglich, eine Zahlung der offenen Beiträge per Raten bei der Barmer GEK vornehmen zu können. Verdient man indes gut, bzw. hat als Selbstständiger oder Freiberufler eine hohe Gewinnspanne, aber nicht gleichzeitig hohe Fixkosten im privaten Bereich (Miete, Versicherungen, etc.), sieht es eher schlecht aus mit der Ratenzahlung der Kassenbeiträge. Aber auch hier gilt: am Ende ist und bleiben die Ratenzahlungen für die Krankenversicherung eine Sache der Vereinbarung.
Ratenzahlung PKV
Wer Schulden aufbaut bei seiner Krankenversicherung, sei es bei einer Gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privaten Krankenversicherung, der kann nicht auf einen Erlass der Schulden hoffen. Stattdessen ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Möglichkeit der Ratenzahlung der offenen Beiträge zu kümmern.
Wird ein realistischer Antrag auf Ratenzahlung gestellt, kann die Private Krankenversicherung darüber befinden, und eine entsprechende Entscheidung treffen. Hierzu ist es wichtig, wirklich darüber nachzudenken, welche Ratenhöhe machbar ist, und monatlich auch ohne Probleme gezahlt werden kann. Sonst kommt es zu erneuten Zahlungsengpässen, und fallen die regelmäßigen Ratenzahlungen an die PKV aus, wird innerhalb einer bestimmten Frist der gesamte geschuldete Betrag fällig. Womit das gleiche Problem, das vorher mit einer Ratenzahlungsvereinbarung gelöst werden konnte, nicht mehr gelöst werden kann. Private Krankenversicherer wie auch Gesetzliche Krankenkassen lassen sich in einem solchen Fall oft nicht nochmals auf eine neue Vereinbarung hinsichtlich der Zahlung per Raten ein.
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