Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Erwachsenen Menschen in Deutschland Pflicht und muss solidarisch von allen Bürgern des Landes mitgetragen werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen eine Ermäßigung oder sogar eine vollständige Befreiung möglich ist. Wer einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung hat und wie man den Antrag stellen kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.
GEZ Befreiung und Ermäßigung – Wer hat Anspruch?
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Sozialleistungen (Sozialhilfe, Sozialgeld und Arbeitslosengeld II)
- Empfänger von Asylbewerberleistungen
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn Sie nicht bei den Eltern leben
- Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Personen
- Empfänger von Kriegsopferleistungen
- Empfänger von Pflegegeld und Pflegezulagen
- Bewohner eines Pflegeheims, einer stationären Einrichtung, oder einer staatlichen Institution
- Blinde Menschen
- Hörgeschädigte Menschen
- Menschen mit Behinderung, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Anspruch auf Befreiung
Anhand der folgenden Tabelle können Sie einsehen, wer Anspruch auf eine Befreiung hat und welche Nachweise eingereicht werden müssen.
Anspruch auf Befreiung | Benötigte Nachweise |
---|---|
Empfänger von Lebensunterhaltshilfe | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Empfänger von Asylbewerberleistungen | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Sonderfürsorgeberechtigte gemäß § 27e BVG | Bescheid über die Feststellung "Sonderfürsorgeberechtigter" |
Empfänger von Pflegegeld oder von Pflegehilfe oder von Leistung der Kriegsopferfürsorge | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Empfänger von Pflegezulagen oder Pflegebedürftige, denen ein Freibetrag zuerkannt wird | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Volljährige, die in einer stationären Einrichtung nach leben | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen | BAföG Bescheid |
Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht bei den Eltern wohnen | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Taubblinde Menschen | Ärztliche Bescheinigung oder den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „TBl” (taubblind) oder eine Bescheinigung des Versorgungsamts |
Empfänger von Blindenhilfe | Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid |
Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringem Einkommen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn die Bedürftigkeit mittels eines Bewilligungsbescheides der Sozialbehörde nachgewiesen werden kann.
Jedoch ist im Rahmen der Härtefallregelung, eine Befreiung wegen zu geringem Einkommen möglich, wenn die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 € überschreiten. Dazu müssen Sie dem Antrag den erhaltenen Ablehnungsbescheid und den Nachweis zu den Einkünften beifügen.
Anspruch auf Ermäßigung
Eine Ermäßigung ist für körperlich eingeschränkte Menschen möglich. In diesem Fall reduziert sich die Rundfunkgebühr auf monatlichen 5,83 € pro Wohnung.
An der folgenden Übersicht können Sie einsehen wer Anspruch auf eine Ermäßigung hat und welche Nachweise benötigt werden.
Anspruch auf Ermäßigung | Benötigte Nachweise |
---|---|
Blinde oder Menschen mit einem Grad von mind. 60 % Sehbehinderung | Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" oder Bescheinigung über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" |
Hörgeschädigte Menschen | Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" oder Bescheinigung über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF"" |
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mind. 80 % beträgt | Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" oder Bescheinigung über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" |
Befreiungs- oder Ermäßigungsantrag stellen – Schritt für Schritt
Falls Sie einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben, so können Sie den entsprechenden Antrag stellen. Dazu müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und mit den benötigten Nachweisen einreichen.
- Vorprüfung
Prüfen Sie zunächst, ob Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben, bevor Sie den Antrag stellen. Vergewissern Sie sich, dass die benötigten Nachweise ebenfalls vorliegen. Falls Sie einen Anspruch haben, jedoch nicht die nötigen Nachweise, so beantragen Sie bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung oder den Bescheid. - Formular ausfüllen
Falls Sie einen Anspruch und die entsprechenden Nachweise haben, füllen Sie das Formular zur Befreiung oder Ermäßigung aus. Die Anträge zur Befreiung oder Ermäßigung finden Sie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auch können Sie bequem das Formular online unter folgendem Link ausfüllen und ausdrucken: Antrag auf Befreiung & Ermäßigung. Unterschreiben Sie den ausgefüllten Antrag. - Nachweise beifügen
Geben Sie den Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgrund an und fügen Sie den entsprechenden Nachweis bei. Die Bestätigungen bzw. Bescheide können Sie als einfache Kopie einreichen. - Antrag versenden
Den unterschriebenen Antrag samt Nachweisen müssen Sie nun an die Adresse des Beitragsservice verschicken.
ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Wir empfehlen Ihnen, den vollständigen Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, damit Sie den rechtzeitigen Eingang beweisen können.
Kann die Befreiung rückwirkend beantragt werden?
Besteht ein Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung, so gilt die Befreiung grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Sofern ein Befreiungsgrund nachgewiesen werden kann, ist es möglich bis zu drei Jahre rückwirkend die Befreiung zu beantragen. Das bedeutet, dass auch bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können.
Haben Studenten Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung?
Nur Studenten, die eine amtliche Ausbildungsförderung wie BAföG erhalten, haben auch einen Anspruch auf Befreiung bzw. Ermäßigung. Alle anderen Studenten und Auszubildende haben weder Anspruch auf Befreiung noch auf Ermäßigung.
Dennoch können Studenten von der Härtefallregelung profitieren, wenn ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 € überschreiten. Dazu müssen Sie dem Antrag den erhaltenen Ablehnungsbescheid und den Nachweis zu den Einkünften beifügen.
Kann man sich bei Bezug von Arbeitslosengeld I befreien lassen?
Wer Arbeitslosengeld I erhält, kann nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Auch wenn das Arbeitslosengeld I geringer ausfällt als das Arbeitslosengeld II. Grund dafür ist, dass Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung ist.
Welche Regelungen gelten für Mehrpersonenhaushalte und WGs?
Seit dem Jahr 2013 wird die Rundfunkgebühr nicht mehr pro Person, sondern nur noch pro Wohnung erhoben. Deshalb muss nur noch eine Person im Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Alle anderen Haushaltsmitglieder sind befreit bzw. können die Gebühr selbstständig unter sich aufteilen.
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