Wenn sich Ihre Bankverbindung oder Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie nicht vergessen die Änderung der GEZ mitzuteilen und Ihr persönliches Runfunkbeitragskonto entsprechend zu aktualisieren. In welchen Fällen eine Ummeldung nötig ist und wie das genau funktioniert, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Das Wichtigste im Überblick
- Änderung der Daten kann online oder per Post erfolgen.
- Ummeldung ist auch bei Adress- und Namensänderung notwendig.
- Sie sollten die Änderung schnell weitergeben, um Mahnungen zu vermeiden.
Änderung der Bankverbindung
Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, so können sowohl das Onlineportal nutzen, um die Änderung durchzugeben. Alternativ können Sie die Änderung dem Beitragsservice schriftlich mitteilen.
Um die Änderung der Bankverbindung schriftlich zu veranlassen, müssen Sie das Änderungsformular ausfüllen und versenden.
- Öffnen Sie das folgende Formular: GEZ Ummelden – Formular
- Sie können es entweder am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken oder Sie drucken es aus und füllen es handschriftlich in Blockbuchstaben aus.
- Geben Sie alle nötigen Daten an.
- Auf der zweiten Seite geben Sie Ihre neue Bankverbindung an.
- Denken Sie daran, beide Blätter zu unterschreiben.
- Anschließend senden Sie das Formular in einem frankierten Umschlag an die unten stehende Adresse.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Ihnen steht es auch frei, die Änderung bequem online zu veranlassen. Dabei können Sie Zeit und Portogebühren sparen.
- Öffnen Sie das Online-Ummeldeformular auf der Website des Rundfunkbeitrags: GEZ Ummelden online
- Tragen Sie alle erforderlichen Daten ein und klicken Sie dann unten auf „Weiter“.
- Nun können Sie angeben, was geändert werden soll. Geben Sie hier alle Informationen zu Ihrer neuen Bankverbindung an und klicken Sie wieder auf „Weiter“.
- Abschließend können Sie die Daten überprüfen und die Änderungen speichern.
GEZ Ummeldung – Änderungen zum Rundfunkbeitragskonto
Darüber hinaus gibt es weitere Gründe für eine Änderung des Rundfunkbeitragskontos. So erfordern folgende Änderungen immer eine Ummeldung:
- Umzug
- Namensänderung
Beachten Sie, dass zur Bearbeitung Ihres Anliegens immer die Beitragsnummer benötigt wird.
Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Kundennummer, die Sie auf der Anmeldebestätigung, auf dem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf allen Briefen des Beitragsservice vorfinden. Auch können Sie Ihre persönliche Beitragsnummer telefonisch erfragen.
- Weitere Informationen zur Ummeldung finden Sie in unserem Beitrag: GEZ ummelden
Änderung der Adresse oder des Namens
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind, sollten Sie sich zügig ummelden. Dazu reicht es aus, dem Beitragsservice die geänderten Daten mitzuteilen. Sie haben die Möglichkeit, die Änderung online oder schriftlich zu veranlassen. In jedem Fall müssen Sie das vorgesehene Formular ausfüllen.
Um den Umzug schriftlich zu melden, sollten Sie wie oben beschrieben das Änderungsformular ausfüllen und versenden.
Alternativ können sie auch hier die Ummeldung online veranlassen. Füllen sie das Online-Formular aus bestätigen sie nach der Überprüfung Ihre Eingaben.
Bei einem Umzug ins Ausland verfällt Ihre Zahlungspflicht. In diesem Fall sollten Sie sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dazu genügt es wenn sie das Online-Formular ausfüllen und die nötigen Nachweise beifügen.
Hier finden Sie das Online-Formular: GEZ abmelden
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