Jeder hat wahrscheinlich schon einmal Post vom Beitragsservice erhalten und wurde aufgefordert, den fälligen Rundfunkbeitrag (im Volksmund auch „GEZ-Gebühr“ genannt) zu bezahlen. Was genau der Rundfunkbeitrag ist und welche Kontaktdaten Sie benötigen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
GEZ – Beitragsservice Kontakt
Egal ob Sie Fragen zu Ihrem Kundenkonto oder zu bestimmten Zahlungen haben, Sie können anrufen und das Anliegen telefonisch mit dem Beitragsservice klären oder den Kundenservice schriftlich anschreiben oder das Onlineportal nutzen.
Kontakt: Telefon
Rufnummern für den telefonischen Kontakt:
- Service-Telefon: 01806/99955510
Gebühren:
Beachten Sie, dass die Service-Nummer die Gebühren für einen Anruf aus allen deutschen Netzen 0,20€ betragen. Wir empfehlen Ihnen aus Kostengründen alternativ das Kontaktformular zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass der Kundenservice für Sie von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr erreichbar ist.
Kontakt: Postalisch
Weitere Formen der Kontaktaufnahme sind der schriftliche Kontakt und der Online-Kontakt. Sei es für eine Anmeldung, einer Änderung, einer Ermäßigung oder aus anderen Gründen, ihnen steht es frei das Online-Angebot oder den herkömmlichen Schriftweg zu nutzen.
Bedenke Sie jedoch, dass die Schriftform Portogebühren nach sich zieht und mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Kontakt: Online
Der Online-Service hat sich jedoch in den letzten Jahren in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit sehr verbessert. Zudem fallen hier keine Kosten an und die Bearbeitungsdauer sind relativ kurz. Unter dem folgendem Link erhalten Zugang zur Homepage vom Beitragsservice.
Beitragsnummer
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens wird Ihre Beitragsnummer immer benötigt. Halten Sie diese immer griffbereit.
Beitragsnummer finden
Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Kundennummer, die Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice vorfinden.
Kontakt: Bankverbindungen des Beitragsservice
Um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, können Sie das gemeinsame Konto aller Landesrundfunkanstalten benutzen.
Gemeinsames Konto aller Landesfunkanstalten
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Da das Angebot der Rundfunkanstalten öffentlich finanziert ist, können Sie sich jederzeit mittels Anregungen, Kommentare oder Beschwerden jeglicher Art einbringen, indem Sie sich mit den Rundfunkanstalten in Verbindung setzen.
Allgemeines zum Rundfunkbeitrag
- Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betragen 18,36 Euro im Monat pro Haushalt.
- Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung berechnet, unabhängig von der Anzahl der Menschen, die dort leben.
- Die Rundfunkgebühr wurde im Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht ratifiziert und für verfassungsgemäß erklärt.
- Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen für Zweit- oder Nebenwohnungen keine zusätzlichen Gebühren enthoben werden.
- Bürger mit bestimmtem Pflegebedarf, Sozialhilfeempfänger, und Empfänger von Ausbildungsförderung können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Der Rundfunkbeitrag ist das Gebührenmodell, mit denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert werden.
Als rechtliche Grundlage gelten der Medienstaatsvertrag und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), der die Höhe des Rundfunkbeitrags regelt.
Für private Nutzung wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 pro Wohnung – unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt – in Höhe von 18,36 Euro im Monat (also 220,32 Euro im Jahr) erhoben.
Verwendung des Rundfunkbeitrag
Die Gesamteinnahmen werden an das Deutschlandradio, das ZDF und den einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD wie folgt verteilt.
ARD | 12,78 Euro |
ZDF | 4,69 Euro |
Deutschlandradio | 0,54 Euro |
Landesmedienanstalten | 0,35 Euro |
Befreiung vom Rundfunkbeitrag – Das wichtigste zusammengefasst
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Rundfunkanstalten regeln auch die Bestimmungen der Beitragsbefreiung und der Beitragsminderung.
Hierbei können sich Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder vollstationär betreut werden oder Menschen mit Behinderung (sei es geistige oder physischer Art) vollständig befreien lassen.
Des Weiteren können sich Personen, die Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung erhalten, ebenfalls befreien lassen.
Wenn Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung haben, so können Sie den Antrag “Befreiung oder Ermäßigung beantragen” auf der Website des Beitragsservice ausfüllen und samt Nachweisen an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
verschicken.
Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Kraftfahrzeuge
Auch für Kraftfahrzeuge, Gewerbeflächen und Unternehmensgebäude muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden.
Entscheidend für die Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Gewerbetreibende ist die Anzahl der Angestellten, die Anzahl der Gewerberäume und die Anzahl der gewerblichen Kraftfahrzeuge. Unter den diesem Link können Sie mit dem Beitragsrechner genau ausrechnen, wie viel Sie als Unternehmen bzw. Gewerbetreibender bezahlen müssen.
Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge
Auch für zugelassene Kraftfahrzeuge muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Welche Kraftfahrzeuge betroffen und welche befreit sind, erfahren Sie an der folgenden Übersicht.
Beitragspflichtige Kraftfahrzeuge | Nicht beitragspflichtige Kraftfahrzeuge |
---|---|
Personenkraftwagen: Fahrzeugklasse M | Kraftfahrzeuge der Klasse L |
Lastkraftwagen: Fahrzeugklasse N | Anhänger: Fahrzeugklasse O |
Geländewagen: Fahrzeuge mit Symbol G (Untergruppe M und N) | Traktoren: Fahrzeugklasse T |
Omnibusse: Fahrzeuge Fahrzeugklasse M 1-3 | gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen: Fahrzeugklassen C, R und S |
Darüber hinaus gelten besondere Sonderregelungen für Kraftfahrzeuge. So sind folgende Kraftfahrzeuge beitragsfrei.
- Kraftfahrzeuge, die im Personennahverkehr eingesetzt werden wie Linienbusse, Omnibusse und Schulbusse.
- Dienstwagen, Pannendienstwagen, Mietwagen oder Vorführwagen sind ebenfalls beitragsfrei, solange es sich nicht um Fahrzeuge der Klassen M, N oder Geländewagen mit Symbol G handelt.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bagger oder Gabelstapler Kraftfahrzeuge, die keiner Zulassung bedürfen, sind auch nicht beitragspflichtig.
- Kraftfahrzeuge mit einer Tageszulassung, die nicht länger als 30 Tage zugelassen oder nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden und die Gesamtlaufleistung weniger als 200 km beträgt, sind ebenfalls beitragsfrei.
- Kraftfahrzeuge, denen die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr gestattet ist, beispielsweise zu Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten sind nicht beitragspflichtig.
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Klepper says
Eine große Sauerei wie mit dem recht hohen Beitrag umgegangen wird bzw. wurde der Unterhaltungswert auf ein Niveau herabgesenkt was für den Großteil der älteren Deutschen als nicht nachvollziehbar reklamiert wird. Die ganze Woche, einschließlich dem Wochenende,werden nur Filme aus der Mottenkiste und dann auch noch mehrfach über Monate ausgestrahlt. Die Wiederholungen von diesen alten mehrfach gesehenen Filmen ist eine nicht mehr zuzumutende Frechheit. Wo gehen die Beiträge hin das man nur noch Flme angeboten bekommt wo der Zuschauer die Hauptrolle spielen kann