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GEZ Kontakt - wichtige Daten & Infos zum Rundfunkbeitrag

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Jeder hat wahrscheinlich schon einmal Post vom Beitragsservice erhalten und wurde aufgefordert, den fälligen Rundfunkbeitrag (früher auch GEZ-Gebühr genannt) zu bezahlen. Was genau der Rundfunkbeitrag ist und welche Kontaktdaten Sie benötigen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

GEZ – Beitragsservice Kontakt

Egal ob Sie Fragen zu Ihrem Kundenkonto oder zu bestimmten Zahlungen haben, Sie können anrufen und das Anliegen telefonisch mit dem Beitragsservice klären oder den Kundenservice schriftlich abschreiben oder den Onlineportal nutzen.

Kontakt: Telefon

Rufnummern für den telefonischen Kontakt:

Nummern:

  • Festnetznummer: 0049/22150610 (Zentrale)
  • Service-Telefon: 01806/99955510
  • Service-Fax: 01806/99955501

Gebühren:

Beachten Sie, dass die Service Nummer die Gebühren für einen Anruf aus dem deutschen Festnetz 0,20€ und für einen Anruf aus dem deutschen Mobilfunknetzen 0,60€ betragen. Wir empfehlen Ihnen aus Kostengründen alternativ die Festnetzrufnummer der Betriebszentrale zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass der Kundenservice für Sie von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr erreichbar ist.

Kontakt: Postalisch

Weitere Formen der Kontaktaufnahme sind der schriftliche Kontakt und der Online-Kontakt. Sei es für eine Anmeldung, einer Änderung, einer Ermäßigung oder aus anderen Gründen, ihnen steht es frei das Online-Angebot oder den herkömmlichen Schriftweg zu nutzen.
Bedenke Sie jedoch, dass die Schriftform Portogebühren nach sich zieht und mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist.

Unter der folgenden Adresse können Sie den Beitragsservice anschreiben:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Kontakt: Online

Der Online-Service hat sich jedoch in den letzten Jahren in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit sehr verbessert. Zudem fallen hier keine Kosten an und die Bearbeitungsdauer sind relativ kurz. Unter dem folgendem Link erhalten Zugang zur Homepage vom Beitragsservice.

Beitragsservice Homepage: www.rundfunkbeitrag.de

Beitragsnummer

Zur Bearbeitung Ihres Anliegen wird Ihre Beitragsnummer immer benötigt. Halten Sie diese immer Griffbereit.

Beitragsnummer finden

Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Kundennummer, die Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice vorfinden.

Kontakt: Bankverbindungen des Beitragsservice

Um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, können Sie das gemeinsame Konto aller Landes­rund­funk­anstalten benutzen.

Gemeinsames Konto aller Landesfunkanstalten

Postbank Köln
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03
BIC: PBNKDEFFXXX

Kontakt zu Landes­rund­funk­anstalten

Alternativ können Sie die Bank­verbindung der zuständigen Landes­rund­funk­anstalten für eine Überweisung verwenden. An der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht zu den Bankverbindungen nach Bundesland und zuständiger Landesfunkanstalt.

Bundesland und LandesfunkanstaltBankverbindung
Baden-Württemberg
Südwestrundfunk (SWR)
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart

IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26
BIC: SOLADEST600
Bayern
Bayerischer Rundfunk (BR)
Bayerische Landesbank München

IBAN: DE28 7005 0000 0002 0241 00
BIC: BYLADEMMXXX
Berlin
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Commerzbank AG Potsdam

IBAN: DE10 1608 0000 0012 3456 00
BIC: DRESDEFF160
Brandenburg
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Commerzbank AG Potsdam

IBAN: DE10 1608 0000 0012 3456 00
BIC: DRESDEFF160
Bremen
Radio Bremen (RB)
Bremer Landesbank Bremen

IBAN: DE22 2905 0000 1071 2345 67
BIC: BRLADE22XXX
Hamburg
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Deutsche Bank AG Hamburg

IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00
BIC: DEUTDEHHXXX
Hessen
Hessischer Rundfunk (HR)
Landesbank Hessen-Thüringen Frankfurt/Main

IBAN: DE93 5005 0000 0000 1234 55
BIC: HELADEFFXXX
Mecklenburg-Vorpommern
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Deutsche Bank AG Hamburg

IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00
BIC: DEUTDEHHXXX
Niedersachsen
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Deutsche Bank AG Hamburg

IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00
BIC: DEUTDEHHXXX
Nordrhein-Westfalen
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf

IBAN: DE54 3005 0000 0001 1111 11
BIC: WELADEDDXXX
Rheinland-Pfalz
Südwestrundfunk (SWR)
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart

IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26
BIC: SOLADEST600
Saarland
Saarländischer Rundfunk (SR)
Landesbank Saar Saarbrücken

IBAN: DE87 5905 0000 0008 2720 72
BIC: SALADE55XXX
Sachsen
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt

IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78
BIC: HELADEFF820
Sachsen-Anhalt
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt

IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78
BIC: HELADEFF820
Schleswig-Holstein
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Deutsche Bank AG Hamburg

IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00
BIC: DEUTDEHHXXX
Thüringen
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt

IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78
BIC: HELADEFF820

Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Da das Angebot der Rundfunkanstalten öffentlich finanziert ist, können Sie sich jederzeit mittels Anregungen, Kommentare oder Beschwerden jeglicher Art einbringen, indem Sie sich mit den Rundfunkanstalten in Verbindung setzen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die Kontaktdaten aller Rundfunkanstalten zusammengestellt.

RundfunkanstaltKontaktdaten
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)Bayerischer Rundfunk (BR), München
Rundfunkplatz 1, 80335 München
Tel.: (089) 5900-01
pressestelle@ard.de
https://www.ard.de

ARD-Generalsekretariat:
Masurenallee 8-14, 14057 Berlin,
Tel.: (030) 8904313-11,
Fax: (030) 8904313-19,
kontakt@ard-generalsekretariat.de
Erstes Deutsches FernsehenProgrammdirektion Erstes Deutsches Fernsehen
Arnulfstr. 42, 80335 München
Tel.: (089) 5900-01
Fax: (089) 5900-23249
info@daserste.de
http://www.daserste.de
Bayerischer Rundfunk (BR)Rundfunkplatz 1, 80335 München
Tel.: Hörfunk: (089) 5900-01,
-42236 (Leitung BR-Klassik),
-42163 (BR-Klassik Musik I),
-23232 (BR-Klassik Musik II);

Fax: (089) 5900-185900
info@br.de
klassik-info@br.de
http://www.br.de
http://www.br-klassik.de
Deutsche Welle (DW)Kurt-Schumacher-Str. 3, 53113 Bonn
Tel.: (0228) 429-0
Fax: (0228) 429-3000
info@dw.com
team.musik@dw.com
http://www.dw.com
DeutschlandradioRaderberggürtel 40, 50968 Köln
Tel.: (0221) 345-0
presse@deutschlandradio.de
http://www.deutschlandradio.de
Hessischer Rundfunk (HR)Bertramstr. 8, 60320 Frankfurt/Main
Postfach, 60222 Frankfurt/Main
Tel.: (069) 155-1
Fax: (069) 155-2900
hr-pressestelle@hr.de
http://www.hr.de
http://www.hessenschau.de/kultur
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)Kantstr. 71-73, 04275 Leipzig
Postfach, 04360 Leipzig
Tel.: (0341) 300-0
Fax: (0341) 300-6789
kommunikation-buero@mdr.de
http://www.mdr.de
http://www.mdr.de/mdr-klassik
Radio BremenDiepenau 10, 28195 Bremen
Postfach, 28100 Bremen
Tel.: (0421) 246-0
Fax: (0421) 246-41200
presse.pr@radiobremen.de
http://www.radiobremen.de
Westdeutscher Rundfunk (WDR)Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Tel.: (0221) 220-0
Fax: (0221) 220-4800
redaktion@wdr.de
http://www.wdr.de
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)ZDF-Str. 1, 55127 Mainz
Postfach, 55100 Mainz
Tel.: (06131) 70-0
Fax: (06131) 70-12157
info@zdf.de
http://www.zdf.de
Saarländischer Rundfunk (SR)Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken
Tel.: (0681) 602-0
Fax: (0681) 602-3874
info@sr.de
http://www.sr.de
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)Masurenallee 8-14, 14057 Berlin
Tel.: (030) 97993-0
Fax: (030) 97993-19
info@rbb-online.de
http://www.rbb-online.de

Marlene-Dietrich-Allee 20, 14482 Potsdam
Tel.: (0331) 97993-0,
Fax: (0331) 97993-19
ARTE - Der Europäische KulturkanalARTE G.E.I.E.
4 quai du Chanoine Winterer,
BP 20035, F-67080 Straßburg
Tel.: (0033) 388142222
Fax: (0033) 388142200

ARTE Deutschland TV GmbH: Schützenstr. 1, 76530 Baden-Baden
Tel.: (07221) 9369-0
Fax: (07221) 9369-70

http://www.arte.tv
http://concert.arte.tv/de
Südwestrundfunk (SWR)Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart
Postfach, 70150 Stuttgart
Tel.: (0711) 929-0
Fax: (0711) 929-12600
info@swr.de
http://www.swr.de
http://www.swrclassic.de
Norddeutscher Rundfunk (NDR)Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg
Tel.: (040) 4156-0
Fax: (040) 447602
info@ndr.de
http://www.ndr.de
3sat - Satellitenfernsehen des deutschen Sprachraums - ZDF - ORF - SRG - ARDZDF/3sat
55100 Mainz
Tel.: (06131) 70-0
Fax: (06131) 70-16806
info@3sat.de
http://www.3sat.de
http://www.3sat.de/musik/
KiKA - Der Kinderkanal von ARD und ZDFGothaer Str. 36, 99094 Erfurt
Tel.: (0361) 218-1890
Fax: (0361) 218-1848
kika@kika.de
http://www.kika.de
PHOENIX - Der Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDFLanger Grabenweg 45-47, 53175 Bonn
Tel.: (01802) 8217
Fax: (01802) 8213
info@phoenix.de
http://www.phoenix.de

Allgemeines zur GEZ und dem Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag in Kürze:

    • Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betragen 17,50 Euro im Monat pro Haushalt.
    • Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung berechnet, unabhängig von der Anzahl der Menschen die dort leben.
    • Die Rundfunkgebühr wurde im Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht ratifiziert und für verfassungsgemäß erklärt.
    • Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen für Zweit- oder Nebenwohnungen keine zusätzlichen Gebühren enthoben werden.
    • Bürger mit Behinderung, Sozialhilfeempfänger, und Empfänger von Ausbildungsförderung können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Der Rundfunkbeitrag ist das Gebührenmodell mit denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert werden.

Als rechtliche Grundlage gilt der Rundfunk­staats­vertrag (RStV) und der Rundfunk­finanzierungs­staats­vertrag (RFinStV), der die Höhe des Rundfunk­beitrags regelt.

Für private Nutzung wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 pro Wohnung – unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt – in Höhe von 17,50 Euro im Monat (also 210 Euro im Jahr) erhoben.

Verwendung des Rundfunkbeitrag

Die Gesamteinnahmen werden an das Deutsch­land­radio, das ZDF und den einzelnen Landes­rund­funk­anstalten der ARD wie folgt ver­teilt.

ARD12,31 Euro
ZDF4,36 Euro
Deutschlandradio0,50 Euro
Landesmedienanstalten0,33 Euro

Befreiung vom Rundfunkbeitrag – Das wichtigste Zusammengefasst

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Rundfunkanstalten regeln auch die Bestimmungen der Beitragsbefreiung und der Beitragsminderung.

Hierbei können sich Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder Vollstationär betreut werden oder Menschen mit Behinderung (sei es geistige oder physischer Art) vollständig befreien lassen. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, ist lediglich dazu verpflichten den reduzierten Betrag zu entrichten.

Des weiteren können sich Personen, die Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung erhalten ebenfalls befreien lassen.

Wenn Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung haben, so können Sie den Antrag “Befreiung oder Ermäßigung beantragen” auf der Website des Beitragsservice ausfüllen und samt Nachweisen an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
verschicken.

Rundfunkbeitrag für für Unternehmen und Kraftfahrzeuge

Auch für Kraftfahrzeuge, Gewerbeflächen und Unternehmensgebäude muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Entscheidend für die Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Gewerbetreibende ist die Anzahl der Angestellten, die Anzahl der Gewerberäume und die Anzahl der gewerblichen Kraftfahrzeuge. Unter den diesem Link können Sie mit dem Beitragsrechner genau ausrechnen wie viel Sie als Unternehmen bzw. Gewerbetreibender bezahlen müssen.

Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge

Auch für zugelassene Kraftfahrzeuge muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Welche Kraftfahrzeuge betroffen und welche befreit sind, erfahren Sie an der folgenden Übersicht.

Beitragspflichtige KraftfahrzeugeNicht beitragspflichtige Kraftfahrzeuge
Personenkraftwagen: Fahrzeugklasse MKraftfahrzeuge der Klasse L
Lastkraftwagen: Fahrzeugklasse NAnhänger: Fahrzeugklasse O
Geländewagen: Fahrzeuge mit Symbol G (Untergruppe M und N)Traktoren: Fahrzeugklasse T
Omnibusse: Fahrzeuge Fahrzeugklasse M 1-3gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen: Fahrzeugklassen C, R und S

Darüber hinaus gelten besondere Sonderregelungen für Kraftfahrzeuge. So sind folgende Kraftfahrzeuge Beitragsfrei.

    • Kraftfahrzeuge, die im Personennahverkehr eingesetzt werden wie Linienbusse, Omnibusse und Schulbusse.
    • Dienstwagen, Pannendienstwagen, Mietwagen oder Vorführwagen sind ebenfalls beitragsfrei, solange es sich nicht um Fahrzeuge der Klassen M, N oder Geländewagen mit Symbol G handelt.
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bagger oder Gabelstapler Kraftfahrzeuge, die keiner Zulassung bedürfen, sind auch nicht beitragspflichtig.
    • Kraftfahrzeuge mit einer Tageszulassung, die nicht länger als 30 Tage zugelassen oder nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden und die Gesamtlaufleistung weniger als 200 km beträgt, sind ebenfalls Beitragsfrei.
    • Kraftfahrzeuge, denen die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr gestattet ist, beispielsweise zu Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten sind nicht beitragspflichtig.

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  • GEZ Befreiung
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  • GEZ Ummelden
  • Ratenzahlung GEZ
  • Rundfunkbeitrag / GEZ Beitragsnummer
  • Rundfunkbeitrag 2019

Comments

  1. Klepper says

    3. Februar 2020 at 9:49

    Eine große Sauerei wie mit dem recht hohen Beitrag umgegangen wird bzw. wurde der Unterhaltungswert auf ein Niveau herabgesenkt was für den Großteil der älteren Deutschen als nicht nachvollziehbar reklamiert wird. Die ganze Woche, einschließlich dem Wochenende,werden nur Filme aus der Mottenkiste und dann auch noch mehrfach über Monate ausgestrahlt. Die Wiederholungen von diesen alten mehrfach gesehenen Filmen ist eine nicht mehr zuzumutende Frechheit. Wo gehen die Beiträge hin das man nur noch Flme angeboten bekommt wo der Zuschauer die Hauptrolle spielen kann

    Antworten

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Inhalt dieser Seite

  • 1 GEZ – Beitragsservice Kontakt
    • 1.1 Kontakt: Telefon
    • 1.2 Kontakt: Postalisch
    • 1.3 Kontakt: Online
    • 1.4 Beitragsnummer
    • 1.5 Kontakt: Bankverbindungen des Beitragsservice
    • 1.6 Kontakt zu Landes­rund­funk­anstalten
  • 2 Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
  • 3 Allgemeines zur GEZ und dem Rundfunkbeitrag
    • 3.1 Befreiung vom Rundfunkbeitrag – Das wichtigste Zusammengefasst
  • 4 Rundfunkbeitrag für für Unternehmen und Kraftfahrzeuge
    • 4.1 Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge
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