Jeder hat wahrscheinlich schon einmal Post vom Beitragsservice erhalten und wurde aufgefordert, den fälligen Rundfunkbeitrag (früher auch GEZ-Gebühr genannt) zu bezahlen. Was genau der Rundfunkbeitrag ist und welche Kontaktdaten Sie benötigen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
GEZ – Beitragsservice Kontakt
Egal ob Sie Fragen zu Ihrem Kundenkonto oder zu bestimmten Zahlungen haben, Sie können anrufen und das Anliegen telefonisch mit dem Beitragsservice klären oder den Kundenservice schriftlich abschreiben oder den Onlineportal nutzen.
Kontakt: Telefon
Rufnummern für den telefonischen Kontakt:
- Festnetznummer: 0049/22150610 (Zentrale)
- Service-Telefon: 01806/99955510
- Service-Fax: 01806/99955501
Gebühren:
Beachten Sie, dass die Service Nummer die Gebühren für einen Anruf aus dem deutschen Festnetz 0,20€ und für einen Anruf aus dem deutschen Mobilfunknetzen 0,60€ betragen. Wir empfehlen Ihnen aus Kostengründen alternativ die Festnetzrufnummer der Betriebszentrale zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass der Kundenservice für Sie von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr erreichbar ist.
Kontakt: Postalisch
Weitere Formen der Kontaktaufnahme sind der schriftliche Kontakt und der Online-Kontakt. Sei es für eine Anmeldung, einer Änderung, einer Ermäßigung oder aus anderen Gründen, ihnen steht es frei das Online-Angebot oder den herkömmlichen Schriftweg zu nutzen.
Bedenke Sie jedoch, dass die Schriftform Portogebühren nach sich zieht und mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Kontakt: Online
Der Online-Service hat sich jedoch in den letzten Jahren in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit sehr verbessert. Zudem fallen hier keine Kosten an und die Bearbeitungsdauer sind relativ kurz. Unter dem folgendem Link erhalten Zugang zur Homepage vom Beitragsservice.
Beitragsnummer
Zur Bearbeitung Ihres Anliegen wird Ihre Beitragsnummer immer benötigt. Halten Sie diese immer Griffbereit.
Beitragsnummer finden
Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Kundennummer, die Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice vorfinden.
Kontakt: Bankverbindungen des Beitragsservice
Um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, können Sie das gemeinsame Konto aller Landesrundfunkanstalten benutzen.
Gemeinsames Konto aller Landesfunkanstalten
Postbank Köln
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Kontakt zu Landesrundfunkanstalten
Alternativ können Sie die Bankverbindung der zuständigen Landesrundfunkanstalten für eine Überweisung verwenden. An der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht zu den Bankverbindungen nach Bundesland und zuständiger Landesfunkanstalt.
Bundesland und Landesfunkanstalt | Bankverbindung |
---|---|
Baden-Württemberg Südwestrundfunk (SWR) | Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26 BIC: SOLADEST600 |
Bayern Bayerischer Rundfunk (BR) | Bayerische Landesbank München IBAN: DE28 7005 0000 0002 0241 00 BIC: BYLADEMMXXX |
Berlin Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) | Commerzbank AG Potsdam IBAN: DE10 1608 0000 0012 3456 00 BIC: DRESDEFF160 |
Brandenburg Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) | Commerzbank AG Potsdam IBAN: DE10 1608 0000 0012 3456 00 BIC: DRESDEFF160 |
Bremen Radio Bremen (RB) | Bremer Landesbank Bremen IBAN: DE22 2905 0000 1071 2345 67 BIC: BRLADE22XXX |
Hamburg Norddeutscher Rundfunk (NDR) | Deutsche Bank AG Hamburg IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00 BIC: DEUTDEHHXXX |
Hessen Hessischer Rundfunk (HR) | Landesbank Hessen-Thüringen Frankfurt/Main IBAN: DE93 5005 0000 0000 1234 55 BIC: HELADEFFXXX |
Mecklenburg-Vorpommern Norddeutscher Rundfunk (NDR) | Deutsche Bank AG Hamburg IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00 BIC: DEUTDEHHXXX |
Niedersachsen Norddeutscher Rundfunk (NDR) | Deutsche Bank AG Hamburg IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00 BIC: DEUTDEHHXXX |
Nordrhein-Westfalen Westdeutscher Rundfunk (WDR) | Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf IBAN: DE54 3005 0000 0001 1111 11 BIC: WELADEDDXXX |
Rheinland-Pfalz Südwestrundfunk (SWR) | Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26 BIC: SOLADEST600 |
Saarland Saarländischer Rundfunk (SR) | Landesbank Saar Saarbrücken IBAN: DE87 5905 0000 0008 2720 72 BIC: SALADE55XXX |
Sachsen Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) | Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78 BIC: HELADEFF820 |
Sachsen-Anhalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) | Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78 BIC: HELADEFF820 |
Schleswig-Holstein Norddeutscher Rundfunk (NDR) | Deutsche Bank AG Hamburg IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00 BIC: DEUTDEHHXXX |
Thüringen Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) | Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78 BIC: HELADEFF820 |
Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Da das Angebot der Rundfunkanstalten öffentlich finanziert ist, können Sie sich jederzeit mittels Anregungen, Kommentare oder Beschwerden jeglicher Art einbringen, indem Sie sich mit den Rundfunkanstalten in Verbindung setzen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die Kontaktdaten aller Rundfunkanstalten zusammengestellt.
Rundfunkanstalt | Kontaktdaten |
---|---|
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) | Bayerischer Rundfunk (BR), München Rundfunkplatz 1, 80335 München Tel.: (089) 5900-01 pressestelle@ard.de https://www.ard.de ARD-Generalsekretariat: Masurenallee 8-14, 14057 Berlin, Tel.: (030) 8904313-11, Fax: (030) 8904313-19, kontakt@ard-generalsekretariat.de |
Erstes Deutsches Fernsehen | Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen Arnulfstr. 42, 80335 München Tel.: (089) 5900-01 Fax: (089) 5900-23249 info@daserste.de http://www.daserste.de |
Bayerischer Rundfunk (BR) | Rundfunkplatz 1, 80335 München Tel.: Hörfunk: (089) 5900-01, -42236 (Leitung BR-Klassik), -42163 (BR-Klassik Musik I), -23232 (BR-Klassik Musik II); Fax: (089) 5900-185900 info@br.de klassik-info@br.de http://www.br.de http://www.br-klassik.de |
Deutsche Welle (DW) | Kurt-Schumacher-Str. 3, 53113 Bonn Tel.: (0228) 429-0 Fax: (0228) 429-3000 info@dw.com team.musik@dw.com http://www.dw.com |
Deutschlandradio | Raderberggürtel 40, 50968 Köln Tel.: (0221) 345-0 presse@deutschlandradio.de http://www.deutschlandradio.de |
Hessischer Rundfunk (HR) | Bertramstr. 8, 60320 Frankfurt/Main Postfach, 60222 Frankfurt/Main Tel.: (069) 155-1 Fax: (069) 155-2900 hr-pressestelle@hr.de http://www.hr.de http://www.hessenschau.de/kultur |
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) | Kantstr. 71-73, 04275 Leipzig Postfach, 04360 Leipzig Tel.: (0341) 300-0 Fax: (0341) 300-6789 kommunikation-buero@mdr.de http://www.mdr.de http://www.mdr.de/mdr-klassik |
Radio Bremen | Diepenau 10, 28195 Bremen Postfach, 28100 Bremen Tel.: (0421) 246-0 Fax: (0421) 246-41200 presse.pr@radiobremen.de http://www.radiobremen.de |
Westdeutscher Rundfunk (WDR) | Appellhofplatz 1, 50667 Köln Tel.: (0221) 220-0 Fax: (0221) 220-4800 redaktion@wdr.de http://www.wdr.de |
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) | ZDF-Str. 1, 55127 Mainz Postfach, 55100 Mainz Tel.: (06131) 70-0 Fax: (06131) 70-12157 info@zdf.de http://www.zdf.de |
Saarländischer Rundfunk (SR) | Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken Tel.: (0681) 602-0 Fax: (0681) 602-3874 info@sr.de http://www.sr.de |
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Masurenallee 8-14, 14057 Berlin Tel.: (030) 97993-0 Fax: (030) 97993-19 info@rbb-online.de http://www.rbb-online.de Marlene-Dietrich-Allee 20, 14482 Potsdam Tel.: (0331) 97993-0, Fax: (0331) 97993-19 |
ARTE - Der Europäische Kulturkanal | ARTE G.E.I.E. 4 quai du Chanoine Winterer, BP 20035, F-67080 Straßburg Tel.: (0033) 388142222 Fax: (0033) 388142200 ARTE Deutschland TV GmbH: Schützenstr. 1, 76530 Baden-Baden Tel.: (07221) 9369-0 Fax: (07221) 9369-70 http://www.arte.tv http://concert.arte.tv/de |
Südwestrundfunk (SWR) | Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart Postfach, 70150 Stuttgart Tel.: (0711) 929-0 Fax: (0711) 929-12600 info@swr.de http://www.swr.de http://www.swrclassic.de |
Norddeutscher Rundfunk (NDR) | Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg Tel.: (040) 4156-0 Fax: (040) 447602 info@ndr.de http://www.ndr.de |
3sat - Satellitenfernsehen des deutschen Sprachraums - ZDF - ORF - SRG - ARD | ZDF/3sat 55100 Mainz Tel.: (06131) 70-0 Fax: (06131) 70-16806 info@3sat.de http://www.3sat.de http://www.3sat.de/musik/ |
KiKA - Der Kinderkanal von ARD und ZDF | Gothaer Str. 36, 99094 Erfurt Tel.: (0361) 218-1890 Fax: (0361) 218-1848 kika@kika.de http://www.kika.de |
PHOENIX - Der Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDF | Langer Grabenweg 45-47, 53175 Bonn Tel.: (01802) 8217 Fax: (01802) 8213 info@phoenix.de http://www.phoenix.de |
Allgemeines zur GEZ und dem Rundfunkbeitrag
- Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betragen 17,50 Euro im Monat pro Haushalt.
- Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung berechnet, unabhängig von der Anzahl der Menschen die dort leben.
- Die Rundfunkgebühr wurde im Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht ratifiziert und für verfassungsgemäß erklärt.
- Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen für Zweit- oder Nebenwohnungen keine zusätzlichen Gebühren enthoben werden.
- Bürger mit Behinderung, Sozialhilfeempfänger, und Empfänger von Ausbildungsförderung können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Der Rundfunkbeitrag ist das Gebührenmodell mit denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert werden.
Als rechtliche Grundlage gilt der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), der die Höhe des Rundfunkbeitrags regelt.
Für private Nutzung wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 pro Wohnung – unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt – in Höhe von 17,50 Euro im Monat (also 210 Euro im Jahr) erhoben.
Verwendung des Rundfunkbeitrag
Die Gesamteinnahmen werden an das Deutschlandradio, das ZDF und den einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD wie folgt verteilt.
ARD | 12,31 Euro |
ZDF | 4,36 Euro |
Deutschlandradio | 0,50 Euro |
Landesmedienanstalten | 0,33 Euro |
Befreiung vom Rundfunkbeitrag – Das wichtigste Zusammengefasst
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Rundfunkanstalten regeln auch die Bestimmungen der Beitragsbefreiung und der Beitragsminderung.
Hierbei können sich Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder Vollstationär betreut werden oder Menschen mit Behinderung (sei es geistige oder physischer Art) vollständig befreien lassen. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, ist lediglich dazu verpflichten den reduzierten Betrag zu entrichten.
Des weiteren können sich Personen, die Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung erhalten ebenfalls befreien lassen.
Wenn Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung haben, so können Sie den Antrag “Befreiung oder Ermäßigung beantragen” auf der Website des Beitragsservice ausfüllen und samt Nachweisen an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
verschicken.
Rundfunkbeitrag für für Unternehmen und Kraftfahrzeuge
Auch für Kraftfahrzeuge, Gewerbeflächen und Unternehmensgebäude muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden.
Entscheidend für die Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Gewerbetreibende ist die Anzahl der Angestellten, die Anzahl der Gewerberäume und die Anzahl der gewerblichen Kraftfahrzeuge. Unter den diesem Link können Sie mit dem Beitragsrechner genau ausrechnen wie viel Sie als Unternehmen bzw. Gewerbetreibender bezahlen müssen.
Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge
Auch für zugelassene Kraftfahrzeuge muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Welche Kraftfahrzeuge betroffen und welche befreit sind, erfahren Sie an der folgenden Übersicht.
Beitragspflichtige Kraftfahrzeuge | Nicht beitragspflichtige Kraftfahrzeuge |
---|---|
Personenkraftwagen: Fahrzeugklasse M | Kraftfahrzeuge der Klasse L |
Lastkraftwagen: Fahrzeugklasse N | Anhänger: Fahrzeugklasse O |
Geländewagen: Fahrzeuge mit Symbol G (Untergruppe M und N) | Traktoren: Fahrzeugklasse T |
Omnibusse: Fahrzeuge Fahrzeugklasse M 1-3 | gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen: Fahrzeugklassen C, R und S |
Darüber hinaus gelten besondere Sonderregelungen für Kraftfahrzeuge. So sind folgende Kraftfahrzeuge Beitragsfrei.
- Kraftfahrzeuge, die im Personennahverkehr eingesetzt werden wie Linienbusse, Omnibusse und Schulbusse.
- Dienstwagen, Pannendienstwagen, Mietwagen oder Vorführwagen sind ebenfalls beitragsfrei, solange es sich nicht um Fahrzeuge der Klassen M, N oder Geländewagen mit Symbol G handelt.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bagger oder Gabelstapler Kraftfahrzeuge, die keiner Zulassung bedürfen, sind auch nicht beitragspflichtig.
- Kraftfahrzeuge mit einer Tageszulassung, die nicht länger als 30 Tage zugelassen oder nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden und die Gesamtlaufleistung weniger als 200 km beträgt, sind ebenfalls Beitragsfrei.
- Kraftfahrzeuge, denen die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr gestattet ist, beispielsweise zu Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten sind nicht beitragspflichtig.
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Klepper says
Eine große Sauerei wie mit dem recht hohen Beitrag umgegangen wird bzw. wurde der Unterhaltungswert auf ein Niveau herabgesenkt was für den Großteil der älteren Deutschen als nicht nachvollziehbar reklamiert wird. Die ganze Woche, einschließlich dem Wochenende,werden nur Filme aus der Mottenkiste und dann auch noch mehrfach über Monate ausgestrahlt. Die Wiederholungen von diesen alten mehrfach gesehenen Filmen ist eine nicht mehr zuzumutende Frechheit. Wo gehen die Beiträge hin das man nur noch Flme angeboten bekommt wo der Zuschauer die Hauptrolle spielen kann