Der Rundfunkbeitrag wird kritisch und kontrovers diskutiert. Ein Großteil der Bürger ist der Ansicht, dass es sich um einen ungerechtfertigten Beitrag handelt. Nichtsdestotrotz belegt die Gesetzeslage eindeutig die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Nun kursieren vielerlei Ideen, wie der Rundfunkbeitrag umgangen werden kann. Im folgenden Artikel erfahren Sie, ob es tatsächlich möglich ist, den Rundfunkbeitrag zu umgehen.
- Umgehung durch Plädieren auf Barzahlung, Abwarten der Verjährung oder ähnliches ist nicht möglich.
- Wer sich einfach nicht anmeldet, muss mit einer Nachzahlung rechnen.
- Es gibt Möglichkeiten, sich befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu beantragen.
Gibt es Möglichkeiten den Rundfunkbeitrag zu umgehen?
Es kursieren mehrere „Gesetzeslücken“, die es ermöglichen sollen den Rundfunkbeitrag zu umgehen. Ob das Plädieren auf Barzahlung, auf Verjährungsfristen oder eine fehlende Anmeldung die Umgehung des Rundfunkbeitrags ermöglicht, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
GEZ umgehen – auf Barzahlung plädieren?
Da die Zahlung des Rundfunkbeitrags ausschließlich bargeldlos erfolgen kann, wurde oft versucht den Rundfunkbeitrag zu umgehen, indem eine Bargeldzahlung angeboten wurde.
Dabei hat man sich auf das Gesetz der Deutschen Bundesbank berufen, wonach (gemäß § 14 BBankG) Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Jedoch schließt das Gesetz nicht aus, dass in bestimmten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung eingeschränkt wird.
Auch wenn man nicht über ein Bankkonto verfügt und deswegen eine Barzahlung verlangt, kann man den Rundfunkbeitrag nicht umgehen. Zwar wird kein Bargeld angenommen, jedoch hat man die Möglichkeit in Bankfilialen den Rundfunkbeitrag in bar auf das Konto der Betriebszentrale einzuzahlen. Bedenken Sie, dass eine Einzahlung je nach geltenden Vorschriften der Bank mit Mehrkosten zwischen 5 und 15 € berechnet werden.
GEZ umgehen – Verjährung des Rundfunkbeitrags?
Wie alle Forderungen gilt auch beim Rundfunkbeitrag die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Jedoch bedeutet die Verjährung nicht, dass ein Anspruch (z. B. aus einer Forderung) erlischt, sondern dass die Durchsetzbarkeit des Anspruchs nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist verweigert werden kann.
Theoretisch kann man nach drei Jahren rechtmäßig die Zahlung verweigern. Jedoch wird beim Eintrieb der Rundfunkgebühren ein automatisiertes Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet, sodass die Verjährung gehemmt wird.
Wenn eine Verjährungsfrist gehemmt wird, dann wird die Zeit der Verjährung gestoppt, solange der Hemmungsgrund besteht. Das heißt, es ist der Zeitraum während der Verjährungsfrist, der nicht mitgerechnet wird. Als Hemmungsgründe gelten:
- Verhandlungen
- Zustellung einer Klage
- Zustellung eines Mahnbescheids
- Zustellung einer Streitverkündung
- Zustellung eines Antrags zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Einreichung eines Güteantrags
- Leistungsverweigerungsrecht
- Höhere Gewalt
Ist ein Hemmungsgrund nicht mehr gültig, so setzt die reguläre Verjährungsfrist genau an der Stelle ein, zu der die Hemmung eingesetzt hat.
In der Regel wird die Forderung eingeklagt, sodass sich die Verjährung auf 30 Jahre verlängert. Deshalb ist die Verjährung keine geeignete Methode den Rundfunkbeitrag zu umgehen.
GEZ umgehen – Einfach nicht anmelden?
Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Anmeldefrist, wodurch man auf den Gedanken kommen kann die Rundfunkgebühr zu umgehen, indem man sich nicht anmeldet.
Doch auch das ist leider nicht möglich, denn die Rundfunkanstalten werden über die aktuelle Meldesituation informiert, indem sich die Rundfunkanstalten mit den Einwohnermeldeämter und den Zulassungsstellen regelmäßig austauschen.
Weil der Beitrag pro Wohnung entrichtet werden muss, kann man sich auf eine Nachzahlungsforderung einstellen, denn ab dem Einzugsdatum wird der Rundfunkbeitrag fällig. Um Nachzahlungsforderungen zu vermeiden, raten wir Ihnen, sich immer eigenständig an- bzw. umzumelden.
Was geschieht, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?
Der Rundfunkbeitrag ist verpflichtend. Deshalb haben staatliche Rundfunkanstalten das Recht die fälligen Rundfunkbeiträge einzutreiben. Demzufolge wird bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Dabei können erhebliche Mehrkosten entstehen und sogar Zwangsvollstreckungen eingeleitet werden.
Dabei gibt es unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Vollstreckungsverfahren erfolgen können.
- Geldpfändung
- Lohn- und Gehaltspfändung
- Pfändung von Sozialleistungen (beispielsweise Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld)
- Pfändung von Kontoguthaben
- Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Pfändung von beweglichen Sachen (z. B. Schmuck)
Neben einem negativen Schufa-Eintrag, der die Kreditwürdigkeit einschränkt, erhebt die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gerichtsvollzieher zusätzliche Kosten, die ebenfalls vom Schuldner zu tragen sind.
Wir empfehlen Ihnen auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Vollstreckungsverfahren unbedingt zu vermeiden, indem Sie beispielsweise die Ratenzahlungsmöglichkeit oder alternativen dazu nutzen.
Rundfunkbeitrag – Befreiung und Ermäßigung
Es gibt jedoch eine legale Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu erwirken. Im Rahmen der Ausnahmeregelungen haben bestimmte Personen die Möglichkeit eine Ermäßigung bzw. eine vollständige Befreiung zu beantragen.
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Sozialleistungen (Sozialhilfe, Sozialgeld und Arbeitslosengeld II)
- Empfänger von Asylbewerberleistungen
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn Sie nicht bei den Eltern leben
- Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Personen
- Empfänger von Kriegsopferleistungen
- Empfänger von Pflegegeld und Pflegezulagen
- Bewohner eines Pflegeheims, einer stationären Einrichtung, oder einer staatlichen Institution
- Blinde Menschen
- Hörgeschädigte Menschen
- Menschen mit Behinderung, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
So können Sie den Befreiungs-und Ermäßigungsantrag stellen
Wenn Sie Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben, können Sie den entsprechenden Antrag stellen.
- Prüfen Sie zunächst, ob Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben und vergewissern Sie sich, dass die benötigten Nachweise ebenfalls vorliegen.
- Füllen Sie das Formular zur Befreiung oder Ermäßigung aus. Die Anträge zur Befreiung oder Ermäßigung finden Sie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auch können Sie bequem das Formular online unter folgendem Link ausfüllen und ausdrucken: GEZ Befreiung & Ermäßigung
- Unterschreiben Sie nun den ausgefüllten Antrag und fügen Sie den entsprechenden Nachweis bei. Die Bestätigungen bzw. Bescheide können Sie als einfache Kopie einreichen.
- Versenden Sie den unterschriebenen Antrag samt Nachweise an folgende Adresse:
ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
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