Bei einem Kontowechsel bietet die neue Bank in vielen Fällen den Service an, sich um die Kündigung des alten Kontos zu kümmern. Doch wie verhält es sich, wenn man kein normales Girokonto hat, sondern ein P-Konto? Und kann man ein P-Konto eigentlich auch auflösen und in ein normales Girokonto zurückverwandeln? Diese und viele weitere Fragen rund um die Kündigung eines P-Kontos werden wir im folgenden Beitrag erläutern.
Das Wichtigste im Überblick
Ein P-Konto zu kündigen ist so einfach wie die Kündigung eines normalen Girokontos. Dabei muss jedoch zwischen der Kontokündigung und der Umwandlung des P-Kontos in ein normales Konto unterschieden werden.
Insbesondere die erste Variante sollte man nur in Erwägung ziehen, wenn man bereits ein anderes Konto hat. Sonst kann es passieren, dass das eine Konto gekündigt wird und man bei einer anderen Bank kein neues Konto bekommt. So würde man am Ende gar kein Konto mehr besitzen.
Musterschreiben Konto auflösen
Um nur das P-Konto aufzulösen und es weiterhin als normales Girokonto zu nutzen, verwenden Sie diese Vorlage:
Was ist ein P-Konto?
Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, dem kann eine Pfändung des Bankkontos drohen. Damit in solchen Fällen noch genug Geld zum Leben hat, gibt es das P-Konto. Dadurch wird sichergestellt, dass man trotz Pfändung noch über genug Geld für Miete, Nahrung und Kleidung verfügt. Der Grundfreibetrag auf einem P-Konto beträgt 1.133,80 € pro Monat.
Leben Kinder im Haushalt oder zahlt man für diese Unterhalt, so kann der monatlich zur Verfügung stehende Betrag noch erhöht werden. Auch unter anderen Voraussetzungen kann sich der monatliche Freibetrag auf einem P-Konto erhöhen.
Wie man den monatlichen Freibetrag erhöhen kann erfahren Sie in unserem Ratgeber: P-Konto Bescheinigung
Wie kann man ein P-Konto kündigen?
Zunächst muss man unterscheiden, ob man das P-Konto tatsächlich kündigen möchte, um beispielsweise zu einer anderen Bank zu wechseln, oder ob man das P-Konto auflösen möchte, um wieder ein normales Girokonto zu führen. Beide Varianten sind möglich.
Kündigung und Bankwechsel
Der einfachste und sicherste Weg ein P-Konto zu kündigen ist der Postweg. Am besten versendet man die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Somit hat man die Sicherheit und einen Beleg dafür, dass die Kündigung tatsächlich bei der Bank eingegangen ist.
Allerdings sind Banken nicht dazu verpflichtet Neukunden anzunehmen. Daher sollte ein Bankwechsel nur dann vorgenommen werden, wenn man bereits ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet hat.
Rückumwandlung des P-Kontos in ein normales Girokonto
Möchte man dagegen weiterhin Kunde der Bank bleiben, so empfiehlt es sich, nur das P-Konto aufzulösen und es wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln. Allerdings geht dann der Pfändungsschutz verloren.
Sind alle Schulden beglichen und keine weiteren Pfändungen mehr zu erwarten, steht einer Auflösung des P-Kontos theoretisch nichts im Wege. Hierzu muss man lediglich die vorher getroffene Sondervereinbarung zum Pfändungsschutz mit der Bank aufkündigen.
Allerdings obliegt es Bank zu entscheiden, ob eine Rückumwandlung in ein normales Girokonto gewährt wird. Hatte man bereits mehrere Pfändungen auf dem Konto, kann es eine Weile dauern, bis sich die Bank bereit erklärt, ein normales Girokonto zu führen.
P-Konto kündigen – verbleibendes Guthaben auszahlen
Wird das P-Konto gänzlich gekündigt, so steht einem selbstverständlich das verbleibende Guthaben zu. Vorausgesetzt, es übersteigt den monatlichen Freibetrag nicht. Um sich das verbleibende Guthaben auszahlen zu lassen gibt es drei Möglichkeiten:
- Man überweist sich das Geld selbst im Vorhinein auf ein anderes Konto.
- Man hebt das Guthaben selbst am Bankautomaten ab.
- Kündigt man persönlich in der Bank, so gibt es auch die Möglichkeit sich am Tag der Kündigung den Restbetrag auf dem Konto am Kassenschalter der Bank in bar auszahlen zu lassen.
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P-Konto kündigen trotz Privatinsolvenz
Ist man bereits in Privatinsolvenz, so ist es nicht ratsam, das P-Konto zu kündigen. Während normale Girokonten während einer Privatinsolvenz aufgelöst werden und das vorhandene Guthaben mit in die Insolvenzmasse fließt, bleibt auf einem P-Konto der Freibetrag immer geschützt.
Das P-Konto während der Privatinsolvenz aufzulösen, ergibt also keinen Sinn, da der Insolvenzverwalter sonst Zugriff auf sämtliches Guthaben hätte. Man selbst hat dann kein Geld mehr für den Lebensunterhalt.
Eine Kündigung des Kontos ist ebenfalls nicht ratsam, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass man während der Privatinsolvenz bei einer anderen Bank ein neues Konto erhält.
P-Konto kündigen und neues eröffnen
Theoretisch kann man das eigene Konto kündigen, um ein neues Konto zu eröffnen, auch wenn es sich um ein P-Konto handelt. Praktisch dürfte es allerdings schwierig sein, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu erhalten, wenn bereits eine Pfändung vorliegt. Nur in den seltensten Fällen nehmen die Banken dann Neukunden auf. Zudem darf jeder Bürger nur ein P-Konto besitzen.
- Neues Konto eröffnen
- Vorhandenes Guthaben vom alten auf das neue Konto überweisen
- Altes Konto kündigen
- Neues Konto in ein P-Konto umwandeln
Was theoretisch möglich wäre, gestaltet sich in der Realität jedoch eher schwierig. Bei solch einem Prozedere kann es vorkommen, dass das eigene Guthaben zwischenzeitlich keinem Pfändungsschutz mehr unterliegt und deshalb an die Gläubiger ausgekehrt wird.
Kündigung des P-Kontos durch die Bank
Die Bank darf grundsätzlich kein P-Konto kündigen. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn bei der Eröffnung des P-Kontos unwahre Angaben gemacht wurden, oder das Konto zu illegalen Zwecken benutzt wird. Diese können beispielsweise Geldwäsche oder Betrug sein.
In diesen Fällen kann das Konto gekündigt werden, das verbleibende Guthaben wird eingefroren und die Bank stellt eine Strafanzeige.
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