Es kann immer wieder passieren, das eine EC-Karte gesperrt werden muss. Der häufigste Grund für die Sperrung einer EC-Karte ist das Nichtauffinden der Karte. Karteninhaber sind sich in dem Fall selber nicht sicher, auf welche Art und Weise die Karte verschwunden ist. Sie kann verloren oder geklaut worden sein. Auch ist es möglich, dass sie einfach nur irgendwo hingelegt wurde, und man die Stelle vergessen hat. Natürlich ist es ratsam, sich im Vorfeld noch einmal genau zu überlegen, wo die Karte sein könnte. Wenn letztendlich festgestellt wird, dass man die Karte nicht wiederfindet, so ist die Sperrung die wohl beste Wahl. Aber wie genau sperrt man eigentlich eine EC-Karte? Der Vorgang der EC-Karten Sperrung ist sehr einfach. Die meisten Banken bieten eine Sperrungs-Hotline an. Diese kann man im Fall der Fälle anrufen und die folgenden Daten durchgeben:
- Kontonummer der zu sperrenden EC-Karte
- Datum seit wann wird Karte vermisst wird
- Wurden schon andere Buchungen auf dem Konto festgestellt
Auch der Personalausweis muss zur Hand sein. Es kann durchaus passieren, dass diverse Daten vom Personalausweis abgefragt werden. Kontoinhaber können außerdem auch während der Öffnungszeiten zu der Filiale vor Ort gehen und die EC-Karte sperren lassen. Auch hier sollte der Personalausweise mitgenommen werden. Auch sollte man genaue Angaben über den Zeitpunkt des Verlusts der Karte machen können.
Sperren der EC-Karte außerhalb der Öffnungszeiten
Natürlich kann man auch außerhalb der Banköffnungszeiten eine EC-Karte sperren lassen. Auf den Internetseiten der Banken gibt es in der Regel eine Übersicht über die Hotlines, die man rund um die Uhr anrufen und den Verlust melden kann. Um nicht lange suchen zu müssen, gibt man einfach im Suchfeld Verlust EC-Karte oder Sperrung EC-Karte ein. Auch wenn die Sperrung telefonisch erfolgte, ist es wichtig, die Bankfiliale aufzusuchen. So sind Kontoinhaber auf der sicheren Seite, ob auch wirklich alle Daten weitergeleitet wurden.
Es gibt übrigens auch neben den Hotlines der Banken einen allgemeinen Sperrnotruf für Deutschland. Die Nummer für den Sperrnotruf lautet 116 116. Der Sperrnotruf ist komplett kostenfrei. Praktischerweise nehmen an diesem Sperrnotruf viele Geldinstitute teil. Unter anderem die Sparkassen, die ING-DiBa und die Postbank. Wer also keine Hotline der Bank finden sollte, der kann auch gerne auf dieser Nummer anrufen.
Welche Kosten fallen für die Sperrung an?
Unter Umständen kann es passieren, dass die jeweiligen Geldinstitute für die Sperrung der EC-Karte Gebühren verlangen. Zur eigenen Sicherheit der Karteninhaber ist es wichtig, nie die PIN zusammen mit der Karte aufzubewahren oder sogar auf die Karte zu schreiben. Auch ist es nicht ratsam, die PIN im Handy einzutragen. Kommt es dazu, dass die Karte geklaut und Geld abgehoben wurde, so werden die Banken es zunächst versuchen so darzustellen, als wäre der Karteninhaber seiner persönlichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Für Geld, was bis zur Kartensperrung abgebucht wurde, haftet in einem solchen Fall die Bank nicht. Ansonsten müssten sie unrechtmäßig abgebuchte Beträge zurückzahlen.
Eine Kartensperrung kostet auch dann, wenn keine Mitschuld vorhanden ist, in der Regel Geld. Doch hinsichtlich der Kosten für eine Ersatzkarte gibt es mittlerweile ein interessantes BGH-Urteil. Eine Ersatz-EC-Karte darf dem Kontoinhaber keine Kosten bringen. Eine EC-Karte muss also von den Banken kostenfrei ausgestellt werden. Oft war es so, dass die Banken mindestens 5 Euro oder sogar noch mehr für eine Ersatzkarte verlangt haben. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Karte verloren gegangen ist. Bei Bankkunden, bei dem die EC-Karte kaputtgegangen ist, gilt diese Reglung nicht. In dem Fall müssen die anfallenden Kosten bezahlt werden. Auch dann, wenn der Name des Kontoinhabers aufgrund von Heirat oder Scheidung geändert wurde, muss man eine Ersatzkarte beantragen, die mit Kosten verbunden ist. Die Regelung für verloren gegangene oder gestohlene EC-Karten gilt übrigens auch dann, wenn in den AGB der Banken etwas anderes verankert ist.
Sicherheitsvorkehrungen treffen
Man muss immer damit rechnen, dass irgendwann einmal die EC-Karte gestohlen wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man als Karteninhaber gewisse Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Hierzu zählt, dass die PIN nicht zusammen mit der Karte aufbewahrt werden darf. Außerdem kann man sich ein Limit einrichten lassen. Wenn man ein Limit einrichten lässt, so kann der Schaden, der durch unberechtigtes Abheben entsteht, geringer gehalten werden. So ist es beispielsweise möglich, ein Limit pro Tag oder Woche für die Auszahlungen vorzugeben. Wenn das erreicht wurde, kann keine weitere Auszahlung am Automaten erfolgen.
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