BAUHAUS bezeichnet sich selbst als Spezialisten für Werkstatt, Haus und Garten. Häuslebauer, Gartenliebhaber und Hobbyheimwerker finden in den Filialen und im Onlineshop somit alles was das Herz begehrt. Wird etwas Falsches gekauft oder online bestellt, so zeigt BAUHAUS sich sehr kulant und ermöglicht seinen Kunden bequeme Umtauschrichtlinien. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, wie diese aussehen und in welchen Fällen Sie durch den Gesetzgeber geschützt sind.
Umtauschen in den Filialen von BAUHAUS
BAUHAUS legt Wert darauf, seinen Kunden den Einkauf so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass der Kunde Ware umtauschen kann, wenn sie ihm nicht mehr gefällt oder wenn er sie nicht benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Gründe dafür verantwortlich sind. Für den Kunden ist allerdings wichtig zu wissen, dass dies eine freiwillige Leistung von BAUSHAUS ist und kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.
- Bei BAUHAUS gekaufte Artikel können innerhalb von 30 Tagen in den Filialen umgetauscht werden
- Dafür muss ein Kassenbon vorgelegt werden
- Die Ware muss in der Originalverpackung vorgelegt werden
- Die Kaufpreiserstattung erfolgt in bar oder in Form eines Warengutscheins
- Ein Umtausch ist nicht möglich, wenn es sich um Bestellprodukte oder um reduzierte Ware handelt
Welche gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hat der Verbraucher?
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gelten für mangelhafte Artikel. Haben Sie als Verbraucher ein Produkt bei BAUHAUS gekauft, das einen Mangel aufweist, so können Sie es bis zu 24 Monate nach Kaufdatum umtauschen oder reparieren lassen. Zu einer Rücknahme ist der Händler grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls Ihnen dies jedoch lieber ist, sprechen Sie Ihre BAUHAUS-Filiale einfach an. Möglicherweise kommt sie Ihnen entgegen.
Damit Sie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen können, muss der Artikel den Mangel von Anfang an aufgewiesen haben. Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, können leider nicht geltend gemacht werden. Von einem mangelhaften Produkt spricht man übrigens, wenn es die erwarteten Eigenschaften nicht aufweist und nicht in der üblichen Art und Weise genutzt werden kann.
Tritt der Mangel das erste Mal innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auf, so ist der Händler automatisch zu einem Umtausch oder einer Reparatur verpflichtet. Ist der Mangel erst später sichtbar, so muss der Käufer beweisen, dass er bereits zum Kaufdatum bestanden hat.
Einen Kassenbon müssen Sie bei mangelhaften Artikeln nicht zwangsläufig vorlegen. Zwar erleichtert dies die Prozedur, jedoch können Sie ebenso einen Kontoauszug vorzeigen, aus dem klar hervorgeht, dass der Betrag für den Artikel von dem jeweiligen Händler von Ihrem Konto abgebucht wurde. Eine andere Möglichkeit ist es, einen Zeugen mitzubringen, der bestätigen kann, dass Sie die Ware bei dem Händler gekauft haben.
Wie kann ich einen später auftretenden Mangel dem Händler gegenüber beweisen?
Falls der Mangel beim Kauf noch nicht sichtbar war und erst später auftritt, stellt sich für den Verbraucher natürlich die Frage, wie er dem Händler gegenüber beweisen kann, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an bestanden hat.
Wir haben für Sie ein Beispiel:
Sie kaufen neue Schuhe, deren Nähte nicht ordnungsgemäß verarbeitet sind. Nach etwa acht Monaten löst sich die Naht an einem Schuh, sodass Sie sie nicht mehr nutzen können. In dem Fall können Sie den Händler darauf hinweisen, dass die Naht von Anfang an nicht korrekt verarbeitet war. Dies ist beweisbar, wenn der Händler sich den Schuh anschaut und an der verbleibenden Naht erkennen kann, dass ein Verarbeitungsfehler vorliegt.
Rechte des Händlers
Auch wenn Verbraucher oftmals etwas anderes annehmen, so ist der Händler nicht dazu verpflichtet mangelfreie Ware umzutauschen oder zurückzunehmen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Händler selbst festlegen darf. Möchte der Händler also einen Kassenbon vorgelegt bekommen, so sind Sie dazu verpflichtet, wenn Sie Ihre Ware umtauschen oder zurückgeben möchten. Auch wenn grundsätzlich keine Verpflichtung für den Händler besteht, so muss er sich an öffentlich getätigte Versprechen halten. Wirbt er damit, dass er Ware problemlos umtauscht oder zurücknimmt, dann ist er an diese Aussage gebunden.
Die oben erwähnten Gewährleistungsansprüche, die einen Umtausch oder eine Reparatur innerhalb von 24 Monaten nach Kaufdatum ermöglichen, gelten nur für mangelhafte Artikel. Hier wird der Verbraucher durch das Gesetz geschützt und der Händler ist verpflichtet, die Ware zu reparieren oder umzutauschen.
Garantie bei BAUHAUS
Abgesehen von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen, die Ihnen immer dann zustehen, wenn ein Artikel bereits beim Kauf mangelhaft ist, bietet BAUHAUS seinen Kunden auch eine eigene Garantie auf BAUHAUS-Produkte. Diese gilt für Elektro- und motorbetriebene Geräte, außer für Akkus, Batterien, Verschleißteile und Leuchtmittel. Die Garantie können Sie in jedem BAUHAUS Fachcentrum geltend machen, ganz unabhängig davon, wo Sie den Artikel gekauft haben. Bringen Sie dafür lediglich das Gerät und den Kassenbon mit. Eine Garantie kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn das Produkt Gebrauchsspuren hat. Allerdings nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Behandlung, eine fehlende Wartung oder auf bloße Abnutzungserscheinungen zurückzuführen ist.
Umtausch- und Rückgaberichtlinien im Onlineshop von BAUHAUS
BAUHAUS ermöglicht seinen Kunden eine freiwillige Umtauschgarantie von 30 Tagen auf alle online bestellten Produkte. Diese gilt unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht, welches lediglich 14 Tage lang gilt. Innerhalb dieser 14 Tage kann der Verbraucher den online geschlossenen Kaufvertrag widerrufen, indem er BAUHAUS gegenüber eine Erklärung abgibt.
Der Widerruf muss an folgende Adresse gerichtet werden:
BAUHAUS E-Business GmbH und Co. KG
Logistikcentrum 1
Dornierstr. 333
49090 Osnabrück
Das Schreiben muss innerhalb von 14 Tagen abgeschickt und die Waren innerhalb von weiteren 14 Tagen an BAUHAUS retourniert werden. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Leistung des Widerrufs, kann sich jedoch verzögern, wenn der Verbraucher die Ware nicht rechtzeitig absendet. Die Erstattung des Kaufpreises wird über das Zahlungsmittel vorgenommen, das auch für den Kauf verwendet wurde.
Um die 30-tägige Umtauschgarantie von BAUHAUS zu nutzen, bringen Sie das Produkt einfach innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum gegen Vorlage der Rechnung in ein BAUHAUS Fachcentrum in Deutschland. Dort erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises.
Für welche Artikel ist die Umtauschgarantie ausgeschlossen?
So wie viele andere Händler, schließt auch BAUHAUS diverse Produkte von seiner Umtauschgarantie beziehungsweise vom Widerrufsrecht aus. Folgende Waren können nicht umgetauscht werden:
- Verderbliche Produkte
- Sonderbestellungen des Kunden, die nach seinen Vorgaben gefertigt wurden
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