OBI ist eine Baumarktkette, die in ganz Europa agiert. Doch was passiert eigentlich, wenn das gekaufte Brett zu kurz, die Nägel zu lang oder die Wandfarbe zu grell ist? In dem Fall sind Sie als Verbraucher auf kulante Umtausch- und Rückgaberichtlinien des Händlers angewiesen. Wie diese in den Filialen von OBI aussehen, welche Richtlinien für den Onlineshop gelten und welche Rechte Sie geltend machen können, wenn Sie einen mangelhaften Artikel gekauft haben, erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und stets darüber informiert, worauf Sie achten müssen.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von OBI
OBI zeigt sich in den Filialen seinen Kunden gegenüber sehr kulant und ermöglicht einen problemlosen Umtausch oder eine Rückgabe von Waren, die nicht mehr gefallen oder nicht benötigt werden.
Bei der Rückgabe ist dabei Folgendes zu beachten:
- Die Ware muss innerhalb von drei Monaten umgetauscht oder zurückgegeben werden
- Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden
Als Kunde haben Sie somit sehr lange Zeit, um Ihren Kauf gründlich zu prüfen und sich gegebenenfalls doch dagegen zu entscheiden. Ein Einkauf bei OBI stellt für Sie also keinerlei Risiko dar.

Ist ein Kassenbon zwingend erforderlich?
Der Händler darf durchaus einen Kassenbon fordern. Es ist sein gutes Recht, denn es beweist, dass der Artikel tatsächlich bei ihm gekauft wurde. Kann kein Kassenbon vorgelegt werden, kann es sich theoretisch auch um geklaute Ware handeln. Falls Sie keinen Kassenbon mehr vorliegen haben, müssen Sie den Umtausch oder den Kauf dennoch nicht vergessen. Fragen Sie den Händler einfach, ob Sie einen anderen Beweis vorlegen können.
Möglich wäre zum Beispiel ein Kontoauszug aus dem hervorgeht, dass der Kaufbetrag für das Produkt abgebucht wurde. Auch eine Kreditkartenabrechnung ist möglich. Möglicherweise erinnert sich vielleicht auch die Kassiererin oder der Kassierer an Sie oder Sie können jemanden mitbringen, der bezeugen kann, dass Sie das Produkt tatsächlich bei OBI gekauft haben. Die Möglichkeiten sind vielfältig und nicht zwangsläufig auf einen Kassenbon beschränkt.
Ist der Händler dazu verpflichtet, Ware in der Filiale umzutauschen oder zurückzunehmen?
Nein, sofern Sie die Ware in der Filiale gekauft haben, haben Sie vor dem Gesetz kein Anrecht auf einen Umtausch oder eine Rückgabe. Ware, die einmal verkauft wurde, muss vom Verkäufer nicht wieder zurückgenommen werden, wenn sie dem Kunden plötzlich nicht mehr gefällt oder nicht mehr benötigt wird.
Die meisten Händler bieten jedoch einen Umtausch oder eine Rücknahme trotzdem an. Sie möchten ihren Kunden den Einkauf so angenehm wie möglich machen und sicherstellen, dass sie sehr gerne wiederkommen. Die Bedingungen für den Umtausch oder die Rückgabe kann der Händler selbst festlegen, denn schließlich bietet er die Leistung freiwillig an.
Für die meisten Verbraucher ist diese Information überraschend. Sie gehen davon aus, dass dies selbstverständlich ist. Tatsächlich verhält es sich so, dass die meisten Händler heutzutage die Option ermöglichen. Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass dies freiwillig ist. Ein Anrecht hat der Verbraucher also nicht, außer der Händler hat vorab damit geworben. Dann ist er zu einem Umtausch oder einer Rücknahme verpflichtet.
Umtausch und Rückgabe im Onlineshop von OBI
Der Händler muss einmal verkaufte Ware nicht wieder zurücknehmen, sofern es sich um einen Filialkauf handelt. Ganz anders verhält es sich jedoch im Onlineshop. Verbraucher, die ihre Ware online kaufen, haben einen entscheidenden Nachteil: Sie können die Produkte vorab nicht prüfen. Der Gesetzgeber hat dies als Nachteil erkannt und mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht Abhilfe geschaffen. Dies ermöglicht es dem Verbraucher, nach Erhalt der Ware, 14 Tage lang zu prüfen, ob er die bestellten Artikel behalten möchte oder nicht.
Um vom Kaufvertrag zurückzutreten, muss an OBI eine Erklärung abgegeben werden. Dies kann per Post oder per E-Mail geschehen. Das Schreiben sollte innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist bei OBI eingehen.
Senden Sie es an folgende Adresse:
Adresse:
OBI E-Commerce GmbH
Albert-Einstein-Str. 7-9
42929 Wermelskirchen
- E-Mail: service@obi.de
Die Ware schicken Sie anschließend folgendermaßen zurück:
- Verpacken Sie die Artikel transportgerecht. Dafür eignet sich zum Beispiel die Originalverpackung.
- Fügen Sie dem Paket den Retourenschein hinzu, den sie vorab ausgefüllt haben.
- Kleben Sie den Retourenaufkleber auf das Paket.
- Anschließend können Sie es zur Post bringen und kostenfrei versenden.
Wie ist im Fall von mangelhaften Artikeln zu verfahren?
Es passiert selten, lässt sich jedoch nicht immer vermeiden. Manche Artikel sind von Anfang an mangelhaft. In dem Fall hat man einfach danebengegriffen und ärgert sich später darüber, dass der gekaufte Artikel nicht so funktioniert, wie man es sich eigentlich wünscht.
Weist der gekaufte Artikel bestimmte Eigenschaften nicht auf oder kann in der erwarteten Art und Weise nicht genutzt werden, so handelt es sich um einen Mangel. Da Sie für den Artikel ordnungsgemäß bezahlt haben und der Händler in der Pflicht steht, ein mangelfreies Produkt zu verkaufen, werden Sie in dem Fall durch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geschützt.
Fällt ein Mangel an Ihrem Produkt auf, der auf Verarbeitungsfehler oder Ähnliches zurückzuführen ist, so können Sie Ihre Rechte bis zu 24 Monate nach Kaufdatum geltend machen. Bringen Sie das Produkt einfach zurück zum Händler und er wird Nacherfüllung leisten müssen, indem er das Produkt repariert oder umtauscht. Letzteres ist für ihn jedoch nur verpflichtend, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum aufgefallen ist.
Etwas komplizierter gestaltet sich die Sachlage, wenn der Mangel erst später als sechs Monate nach Kaufdatum auffällt. In dem Fall stehen Ihnen eine Reparatur oder ein Umtausch nicht automatisch zu. Zuerst müssen Sie dem Händler gegenüber glaubhaft darlegen, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an Bestand hatte. Glaubt der Händler Ihrer Ausführung nicht und möchte den Mangel nicht akzeptieren, können Sie einen Gutachter engagieren, der die Sachlage prüft und gegebenenfalls zu Ihren Gunsten beurteilt.
Einen Rücktritt vom Kaufvertrag und eine Kaufpreiserstattung muss der Händler nicht zwangsläufig anbieten. Sobald er jedoch nicht in der Lage ist, das Produkt zu reparieren oder umzutauschen, ist er dazu verpflichtet. Alternativ kann er auch eine Preisminderung anbieten, wenn Sie das Produkt behalten möchten.

Ähnliche Artikel zum Thema
- 14 Tage Rückgaberecht
- Bei Umtausch Geld zurück oder Gutschein?
- Garantie ohne Kassenbon
- iPhone umtauschen
- Rückgaberecht beim Privatkauf
- Umtausch bei 11Teamsports
- Umtausch bei 77Onlineshop
- Umtausch bei ABOUT YOU
- Umtausch bei Baby Walz
- Umtausch bei BabyOne
- Umtausch bei BAUHAUS
- Umtausch bei Baur
- Umtausch bei Bershka
- Umtausch bei Bonita
- Umtausch bei Bonprix
- Umtausch bei Breuninger
- Umtausch bei C&A
- Umtausch bei Christ
- Umtausch bei Conrad
- Umtausch bei Cyberport
- Umtausch bei Dänisches Bettenlager
- Umtausch bei Decathlon
- Umtausch bei Deichmann
- Umtausch bei DM
- Umtausch bei Douglas
- Umtausch bei Edeka
- Umtausch bei Engelbert Strauss
- Umtausch bei Ernsting’s Family
- Umtausch bei Esprit
- Umtausch bei Euronics
- Umtausch bei expert
- Umtausch bei Forever 21
- Umtausch bei Fressnapf
- Umtausch bei Galeria Kaufhof
- Umtausch bei Gamestop
- Umtausch bei Globetrotter
- Umtausch bei Globus
- Umtausch bei Görtz
- Umtausch bei Groupon
- Umtausch bei H&M
- Umtausch bei Hagebaumarkt
- Umtausch bei Hammer
- Umtausch bei Hellweg
- Umtausch bei Höffner
- Umtausch bei Hornbach
- Umtausch bei Hunkemöller
- Umtausch bei Intersport
- Umtausch bei Jack Wolfskin
- Umtausch bei Jawoll
- Umtausch bei Karstadt
- Umtausch bei Kaufland
- Umtausch bei KiK
- Umtausch bei Lidl
- Umtausch bei Media Markt
- Umtausch bei MEDIMAX
- Umtausch bei METRO
- Umtausch bei myToys
- Umtausch bei Netto
- Umtausch bei NORMA
- Umtausch bei Orsay
- Umtausch bei OTTO
- Umtausch bei Penny
- Umtausch bei Pimkie
- Umtausch bei Poco
- Umtausch bei Porta
- Umtausch bei Primark
- Umtausch bei QVC
- Umtausch bei Real
- Umtausch bei REWE
- Umtausch bei Roller
- Umtausch bei Rossmann
- Umtausch bei Runners Point
- Umtausch bei S. Oliver
- Umtausch bei Saturn
- Umtausch bei Takko
- Umtausch bei Tchibo
- Umtausch bei Tedi
- Umtausch bei Thalia
- Umtausch bei TK Maxx
- Umtausch bei Toom
- Umtausch bei Toys R Us
- Umtausch bei Tupperware
- Umtausch bei Ulla Popken
- Umtausch bei Vero Moda
- Umtausch bei Weltbild
- Umtausch bei Wish
- Umtausch bei Woolworth
- Umtausch bei Yoox
- Umtausch bei Yves Rocher
- Umtausch bei Zalando
- Umtausch bei Zara
- Umtausch brands4friends
- Umtausch ohne Kassenbon
- Umtausch ohne Originalverpackung
- Umtauschbei NKD
- Umtauschen bei ALDI
- Umtauschen bei Zooplus
Schreibe einen Kommentar